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Session: 25.03.2003
In einem Exkurs zur Initiative zur Wahrung der Chancengleichheit für die Bündner Jugend (Botschaften Heft Nr.6/2002 2003, S.220) stellt die Regierung ihre Konzeption des Fremdsprachenunterrichts an den Mittel- und Berufsschulen dar. Um das Französische auf der Gymnasialstufe zu fördern, wird vorgeschlagen, eine der beiden Fremdsprachen, die bereits an der Volksschule unterrichtet wurden (Italienisch und Englisch) vor Ende des Gymnasiums abzuschliessen. Zusätzlich soll als neue 3. Sprache Französisch als obligatorisches Unterrichtsfach vorgegeben werden
Das übergeordnete Recht, das Maturitätsanerkennungsreglement (MAR), verlangt drei Sprachen, nämlich die Muttersprache und zwei Fremdsprachen. An den Bündner Gymnasien soll also eine zusätzliche Fremdsprache unterrichtet werden. Diese Mehrbelastung der Bündner Gymnasiastinnen und Gymnasiasten mit einer weiteren Sprache zumindest für einen Teil ihrer Ausbildungszeit würde zu einer einseitig sprachlastigen Ausbildung auf Kosten anderer Fächer wie z. B. Mathematik und Naturwissenschaften führen.
Eine Schwachstelle bildet zudem die Abwahl von Englisch oder Italienisch vor Ende des Gymnasiums. Diese Wahl wird grossmehrheitlich gegen das Italienische ausfallen, das heisst, die wenigsten Gymnasiastinnen und Gymnasiasten werden Italienisch als Maturafach abschliessen. Worin dann die vertiefte Förderung der Kantonssprachen liegt, bleibt unbeantwortet.
Das MAR lässt für die Einschränkung der Sprachenwahl nur einen kleinen Spielraum offen. Es stellt sich deshalb die Frage, ob die in der Botschaft unterbreitete Einschränkung, eine Sprache, nämlich Französisch, für obligatorisch zu erklären, übergeordnetem Recht entspricht.
Die Unterzeichnenden fordern deshalb die Regierung auf zu prüfen,

- ob nicht das von der MAR vorgeschlagene Modell ohne Einschränkung der Wahlfreiheiten übernommen werden kann.

- Zusätzlich soll das in der Beantwortung vorgelegte Modell (bei der Schweizerischen Maturitätskommission) auf seine Rechtmässigkeit hin geprüft werden.

Chur, 25. März 2003

Name: Hanimann, Bischoff, Berther (Disentis/Mustér), Arquint, Brunold, Bühler, Christ, Claus, Hanimann, Hardegger, Hess, Jäger, Joos, Juon, Kessler, Koch, Nick, Roffler, Scharplatz, Stiffler, Suter, Tramèr, Tuor (Disentis/Mustér), Walther

Session: 25.03.2003
Vorstoss: dt Postulat

Antwort der Regierung

Die Postulanten wünschen, dass die Rechtmässigkeit des Sprachenkonzeptes für die Bündner Gymnasien geprüft wird und regen an, die im Maturitätsanerkennungsreglement (MAR) vorgesehene Sprachenwahl nicht einzuschränken.

Das Bundesamt für Bildung und Wissenschaft hat das für die Bündner Gymnasien vorgesehene Sprachenkonzept geprüft und teilt mit, dass keine Bestimmungen des MAR verletzt werden.

Das für die Bündner Gymnasien vorgeschlagene Sprachenkonzept ist unter Berücksichtigung der bisher mit der Umsetzung des MAR gemachten Erfahrungen zu beurteilen. In den Erwägungen zu berücksichtigen sind dabei die Rahmenbedingungen, welche dem derzeit vorliegenden Sprachenkonzept zugrunde liegen: Anlässlich der Beratung der Revision des Mittelschulgesetzes im Jahre 1998 haben mehrere Ratsmitglieder verlangt, dass die Kantonssprachen im Mittelschulunterricht (GRP 5|97/98, S. 660 ff.) zu fördern seien. In einer Protokollerklärung stellte die Regierung in Aussicht, gestützt auf Artikel 9 Abs. 7 MAR für Bündner Schülerinnen und Schüler eine Kantonssprache als zweite Landessprache zu bestimmen (GRP 5|97/98, S. 673); im Zusammenhang mit der Diskussion des Sprachenkonzeptes für die Volksschuloberstufe wurde das Problem des Französischunterrichtes an den Mittelschulen eingehend diskutiert und der nun vorliegende Lösungsansatz eingebracht (GRP 2|2000/2001, S. 367).

In der Zwischenzeit konnten zusätzliche Erfahrungen mit der Umsetzung des MAR und mit der durch die Verkürzung der gymnasialen Ausbildung zusammenhängenden grösseren Dichte des Lehrstoffes gesammelt werden.

Weil auf Beginn des Schuljahres 2004/2005 die ersten Schülerinnen und Schüler, welche im siebten und achten Schuljahr zwei Kantonssprachen und Englisch erlernt haben, in die Gymnasien eintreten werden, muss auf diesen Zeitpunkt hin das definitive Sprachenkonzept für die Mittelschulen des Kantons vorliegen. Für die Bündner Kantonsschule wurden deshalb verschiedene Stundentafelmodelle entworfen, welche dem in Aussicht gestellten Sprachenkonzept für die Mittelschulen entsprochen haben. Die Modelle zeigen auf, dass die in den Rahmenlehrplänen für die Gymnasien geforderten Lernziele nur noch mit einer wöchentlichen Lektionendotation von 39 bis 41 obligatorischen Unterrichtslektionen zu erreichen wären. Dies hätte zur Folge, dass die Schülerschaft durchschnittlich acht Unterrichtslektionen pro Tag zu besuchen hätte und die notwendige Zeit für Aufgaben und selbständiges Lernen nur noch beschränkt zur Verfügung stehen würde. Zudem führen so hohe Lektionendotationen zu Zusatzkosten.

In Erwägung der dargelegten Umstände erachtet es die Regierung als sinnvoll, vom ursprünglichen Konzept abzuweichen und in der 3. Gymnasialklasse an allen Bündner Gymnasien der Schülerschaft als zweite Landessprache eine Kantonssprache oder Französisch zur Wahl anzubieten und bis zur Maturität zu unterrichten. Jede Mittelschule hat wie das geltende Recht bereits für die Volksschul-Oberstufe bestimmt alle Landessprachen unabhängig der Teilnehmendenzahl als Freifächer anzubieten. Die Mittelschulen haben den Auftrag, die Schülerschaft durch attraktive Kurse zum Besuch dieser Freifächer zu motivieren.

Die Regierung ist bereit, das Postulat im Sinne dieser Ausführungen entgegenzunehmen.

Datum: 6. Mai 2003