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Session: 25.03.2003
In diesem Sommer wird der zweite Ausbildungslehrgang für Schulleiter starten. Dies hat zur Folge, dass im Moment viele Bündner Gemeinden mit der Installierung ihrer Schulleitungen beschäftigt sind. Dass keine kantonalen Vorgaben und Hilfen vorhanden sind, erschwert die Aufgaben der Schulverantwortlichen massiv. Alle Grundlagenpapiere müssen eigenständig zusammengesucht oder erarbeitet werden. Oft ist eine externe (und teure) Betreuung durch Beratungsfirmen nötig. Andere Kantone bieten ihren Gemeinden Fachpersonen für die Begleitung an und stellen diverse Richtlinien oder Merkblätter zur Verfügung. Darin sind Angaben zur Berechnung von Führungspensen, Wahlverfahren, Anstellungsbedingungen, Musterpflichtenheft für Schulleiter, neue Aufgaben und Pflichten des Schulrates in geleiteten Schulen usw. enthalten.

1. Findet es die Regierung nicht sinnvoll, die Gemeinden in ihren Bemühungen zu unterstützen?

2. Plant die Regierung eine Expertengruppe, die sich mit der Installierung von Schulleitungen auseinander setzt und Empfehlungen zuhanden der Gemeinden ausarbeitet?

3. Wie weit ist die Revision der Lehrerbesoldungsverordnung vorangeschritten? Ist eine Entschädigung an die ”Führungspensen” der Schulleitungen ab Schuljahr 2004/05 vorgesehen?

(Wir nehmen Bezug auf die Antwort der Regierung auf eine Interpellation von M. Feltscher im Oktober 2001.)

Chur, 25. März 2003

Name: Pfiffner, Feltscher, Bucher, Arquint, Bischoff, Brasser, Caviezel (Chur), Frigg, Hess, Jäger, Locher, Looser,Meyer, Noi, Pfenninger, Pfiffner, Robustelli, Schmutz, Schütz, Zindel

Session: 25.03.2003
Vorstoss: dt Interpellation


Antwort der Regierung

Die Bedeutung von Schulleitungen hat in den vergangenen Jahren stark zugenommen. Vor allem grössere Schulen sind bei der Ausübung ihrer vielfältigen Aufgaben immer mehr auf eine eigene Leitung angewiesen. Aber auch Schulen von kleinerer und mittlerer Grösse suchen nach Möglichkeiten, um ihre administrativen und pädagogischen Aufgaben - zum Teil gemeinsamen - professionellen Schulleitungen zu übertragen. Die Regierung hat im Jahre 2001 die Grundlage geschaffen, um im Kanton eine Ausbildung für Schulleitende zu organisieren. Das erste Ausbildungsangebot absolvierten insgesamt 32 Bündner Lehrpersonen. Aufgrund der grossen Nachfrage beschloss die Regierung, ab 2003 einen zweiten - vorläufig letzten - im Kanton organisierten Ausbildungsgang anzubieten. Der Start dieses zweiten Ausbildungsganges mit 31 Teilnehmenden ist für Juni 2003 vorgesehen.

Es trifft nicht zu, wie dies in der Interpellation suggeriert wird, dass der Kanton die Gemeinden im Zusammenhang mit der Installation von Schulleitungen nicht unterstütze. Richtig ist vielmehr, dass im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten durchaus eine zielgerichtete Unterstützung erfolgt. Dass allfällige Vorwürfe ungerechtfertigt und daher zurückzuweisen sind, zeigen auch die nachfolgenden Antworten auf die gestellten Fragen.

1. In Beachtung der Gemeindeautonomie bezüglich Organisation und Führung ihrer Schule unterstützt der Kanton die Gemeinden bei der Installation von Schulleitungen unter anderem wie folgt:
- Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der beiden im Kanton angebotenen Ausbildungsgänge für Schulleiterinnen und Schulleiter erhalten einen Kantonsbeitrag von maximal je 5'000 Franken. Dieser Betrag wird etappenweise nach erfolgreichem Abschluss einzelner Ausbildungsmodule ausbezahlt. Dadurch entlastet bzw. unterstützt der Kanton die Schulträgerschaften.
- Die Vermittlung von Hintergrundwissen für die Installation von Schulleitungen stellt einen integrierenden Bestandteil der Ausbildungsgänge dar. Dadurch wird das erforderliche Fachwissen auch von den Absolventinnen und Absolventen der beiden Ausbildungsgänge in die verschiedenen Schulen getragen.
- Im Sinne einer Begleitmassnahme zu den Ausbildungen wird für die Schulträgerschaften ein Informationsblock zur Einrichtung von Schulleitungen angeboten. Im Rahmen des ersten Ausbildungsganges konnte dieses Angebot - da zu wenige Anmeldungen vorlagen - leider nicht umgesetzt werden.

2. Der Einsatz einer Expertengruppe ist nicht geplant. Unterlagen zur Installation von Schulleitungen im Sinne von Checklisten, Anregungen oder Hinweisen sind vorhanden und können sowohl kantonal als auch ausserkantonal bei verschiedenen Anbietern abgerufen werden.

Da die Einrichtung einer Schulleitung in den Kompetenzbereich der einzelnen Schule fällt, sind Expertinnen und Experten, welche für die Installation einer Schulleitung allenfalls benötigt werden, direkt von der Schulträgerschaft beizuziehen. Eine Mithilfe des Kantons bei der Vermittlung von Fachpersonen ist möglich.

Zur Zeit wird eine Teilrevision der Lehrerbesoldungsverordnung vorbereitet. Im Revisionsentwurf war ursprünglich vorgesehen, dass der Kanton Schulleitungspensen subventioniert. In der Botschaft der Regierung an den Grossen Rat zur Struktur- und Leistungsüberprüfung zur Sanierung des Kantonshaushalts ist dieses Vorhaben jedoch unter der Rubrik ‚Verzicht auf kostenintensive Projekte' aufgeführt. Eine In-Kraft-Setzung der revidierten Verordnung ist frühestens auf Beginn des Schuljahres 2004/05 möglich.

Datum: 29. April 2003