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Session: 13.06.2003

Während die Schweiz für ausländische natürliche Personen im Rahmen von Pauschalierungen attraktive Lösungen bietet, ist die steuerliche Situation für vermögende Schweizer mit Ausnahme der Niedrigsteuer-Kantone wie Schwyz und Zug unbefriedigend.
Die Schaffhauser Kantonsregierung hat daher kürzlich dem Kantonsrat einen Bericht mit einer geplanten Revision des Steuergesetzes mit dem Ziel vorgelegt, mehr sehr gut Verdienende anzulocken, wobei das Konzept vom sozialdemokratischen Finanzdirektor Herrmann Keller initiiert wurde. Mit degressiv sinkenden statt progressiv steigenden Steuersätzen für Einkommen über einer halben Million und Vermögen über Fr. 10 Mio. sollen ab 2004 sehr gute Steuerzahler zur Wohnsitznahme animiert werden. Der Tarif macht Schaffhausen für hohe Einkommen attraktiver als Zürich und nur wenig teurer als Zug und Schwyz. Für hohe Vermögen würde man in Schaffhausen sogar weniger zahlen als in Zug.
Mit dem Kanton Graubünden sind zahlreiche vermögende Schweizer verbunden und besitzen hier Grundeigentum. Auf dieser Grundlage und mit einer gezielten Steuerpolitik könnte der Kanton Graubünden daher ebenfalls interessante Steuerzahler anziehen und sein Steuersubstrat verbessern. Dies würde dazu beitragen, Steuererhöhungen zu vermeiden. Überdies bestünde auch die Chance des Nachzuges unternehmerischer Tätigkeiten.
Es erscheint daher als prüfenswert, steuerlich attraktive Möglichkeiten zu eruieren, um einkommens- und vermögensstarke Personen für eine Wohnsitznahme in Graubünden zu gewinnen (beispielsweise Reduktion der Progression bei den Einkommens- und/oder Vermögenssteuern, Reduktion der Vermögenssteuern auf bestimmten Vermögenswerten wie Unternehmensbeteiligungen etc., Festlegung einer maximalen Steuergesamtbelastung, beispielsweise in Prozenten des erzielten Einkom-mens, sowie weitere Möglichkeiten).

Die Regierung wird daher ersucht, folgende Fragen zu beantworten:

1. Wie gross wäre ein allfälliger Steuerausfall von bereits ansässigen Steuerpflichtigen im Einkommens- und Vermögenssegment, wie sich dies aus dem Vorschlag des Kantons Schaffhausen ergibt?

2. Stehen grundsätzliche Überlegungen oder unüberwindbare Steuerhindernisse einer Steuergesetzesrevision ähnlich dem Vorschlag des Kantons Schaffhausen entgegen?

3. Erachtet die Regierung allenfalls ein auf den Kanton Graubünden angepasstes Modell wie der Schaffhauser Vorschlag als sinnvoll?

4. Was für steuerliche oder anderweitige Möglichkeiten erachtet die Regierung als sinnvoll, um unserem Kanton eng verbundene, einkommens- und vermögensstarken Personen eine Wohnsitznahme im Kanton Graubünden beliebt zu machen?

Chur, 13. Juni 2003

Name: Brüesch, Wettstein, Cathomas, Bachmann, Bär, Biancotti, Bleiker, Brunold, Büsser, Butzerin, Cahannes, Capaul, Casanova (Vignogn), Casanova (Chur), Cavigelli, Conrad, Dudli, Fleischhauer, Göpfert, Gredig-Hug, Hanimann, Hardegger, Hartmann, Hess, Hübscher, Janom Steiner, Jeker, Keller, Krättli-Lori, Lemm, Luzio, Märchy-Michel, Montalta, Parolini, Parpan, Portner, Quinter, Righetti, Sax, Stiffler, Thomann, Trachsel, Tramèr, Tscholl, Tuor, Vetsch, Zanolari, Zarro, Zegg

Session: 13.06.2003
Vorstoss: dt Anfrage

Antwort der Regierung

Ausgehend von einem Bericht der Schaffhauser Kantonsregierung wird die Frage aufgeworfen, ob mit sinkenden Steuersätzen für Einkommen über Fr. 500'000.-- und Vermögen über Fr. 10 Mio. sehr gute Steuerzahler angezogen werden könnten. Die Regierung wird ersucht, vier Fragen zu beantworten.

1.Die konkreten Steuerausfälle bei degressiven Steuersätzen können nicht berechnet werden, da für die Ausgestaltung des Tarifs verschiedene Möglichkeiten bestehen. Die Steuerverwaltung hat aber ermittelt, welche Steuerausfälle resultieren würden, wenn man Einkommen und Vermögen über den genannten Limiten überhaupt nicht mehr besteuern würde. Damit wird das Steuersubstrat aufgezeigt, das maximal verloren gehen könnte. Bei den unbeschränkt Steuerpflichtigen und den Pauschalierten würden unter der genannten Annahme Ausfälle von rund Fr. 8.5 Mio. resultieren.
Bei den Beschränktsteuerpflichtigen können ebenfalls Steuerausfälle entstehen; diese können aber nicht berechnet werden.

2.Rechtlich muss geprüft werden, ob die vorgeschlagene Lösung verfassungskonform ausgestaltet werden kann, d.h. in erster Linie, ob ein degressiver Tarif mit dem Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit in Einklang gebracht werden kann (Art. 127 BV). Gestützt auf ein Gutachten von Prof. P. Hinny der Universität Fribourg bejaht der Kanton Schaffhausen diese Frage.
Für den Kanton Graubünden ist weiter zu prüfen, ob aus der neuen Kantonsverfassung abweichende Schlüsse gezogen werden müssten. Da Art. 95 Abs. 1 nKV die Bestimmungen der Bundesverfassung wiederholt, ist diese Norm nicht weiter zu prüfen. Inhalt und Bedeutung von Art. 95 Abs. 2 nKV sind noch zu wenig erforscht. Für die hier zu beurteilende Frage kann festgehalten werden, dass die Erhaltung von Leistungswille und Wettbewerbsfähigkeit einem degressiven Tarif jedenfalls nicht entgegenstehen dürfte.
Die Regierung geht davon aus, dass für Steuerpflichtige mit Wohnsitz in Graubünden eine verfassungskonforme Tarifgestaltung möglich ist. Die Anwendung eines degressiven Tarifs auf die Beschränktsteuerpflichtigen dürfte demgegenüber erhebliche Probleme verursachen. Die Beschränktsteuerpflichtigen versteuern nur einen Teil des Einkommens bzw. Vermögens im Kanton Graubünden. Für die Bestimmung des anwendbaren Steuersatzes wird aber auf die Gesamtprogression, d.h. auf das gesamte steuerbare Einkommen bzw. Vermögen abgestellt. Ein degressiver Tarif hat zur Folge, dass mit steigenden Gesamtfaktoren tiefere Steuerbelastungen resultieren, was gegen die Gebote der Rechtsgleichheit und der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit verstossen würde.

3.Aufgrund der verfassungsrechtlichen Bedenken im Bereich der Beschränktsteuerpflichtigen erachtet die Regierung eine Übernahme des diskutierten Modells als nicht sinnvoll.
Zudem müssten in Graubünden weitere Massnahmen ergriffen werden, um das angestrebte Ziel erreichen zu können. Die Nachlasssteuer für die direkten Nachkommen dürfte die anvisierten Steuerpflichtigen von einer Wohnsitznahme in Graubünden abhalten. Die aus einer Abschaffung der Nachlasssteuer für Nachkommen resultierenden Steuerausfälle von schätzungsweise Fr. 20 Mio. kann sich der Kanton Graubünden in der aktuellen Finanzlage aber nicht leisten.
Aufgrund der geografischen Lage Graubündens erachtet die Regierung die Wahrscheinlichkeit eines Zuzugs von erwerbstätigen Steuerpflichtigen mit sehr hohem Einkommen als gering. Der vereinzelte Zuzug von sehr vermögenden Rentnern erscheint demgegenüber vorstellbar. Ob diese Steuerpflichtigen die Steuerausfälle (als Folge der Einführung eines degressiven Tarifs) der bereits in Graubünden domizilierten Pflichtigen ausgleichen könnten, ist aber zumindest fraglich.

4.Die Regierung sieht derzeit keine anderweitige Möglichkeiten, einkommens- und vermögensstarken Personen eine Wohnsitznahme in Graubünden zu erleichtern. Im Rahmen der nächsten Gesetzesrevision werden Finanzdepartement und Steuerverwaltung aber Überlegungen in diese Richtung anstellen müssen.

Datum: 9. September 2003