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Session: 13.06.2003
Im nahen Kanton Tessin stellt man eine aussergewöhnliche Zunahme beim Anbau und Handel von Cannabis fest. Der Umsatz ist beträchtlich und übersteigt 60 Millionen Franken. Seitens des zuständigen Departements für Institutionen und der Strafgerichtsbarkeit (Staatsanwaltschaft) wurde ein umfangreicher operativer Anti-Cannabis-Plan “indoor” und “outdoor” in die Tat umgesetzt: 69 verhaftete Personen, 93 Befragte und Angeklagte, geschlossene Hanfläden, 188'000 beschlagnahmte Hanfpflanzen, 3 Tonnen beschlagnahmter getrockneter Hanf. Wie diesen Zahlen entnommen werden kann, hat der Kanton die Kontrolle über das Problem verloren und versucht es nun mit repressiven Aktionen zu lösen.
Leider beginnt sich das Cannabis-Problem nun auch im Moesano bemerkbar zu machen. Die im Hanfsektor tätigen Personen, insbesondere im Bereich mit dem Zweck zum Anbau und Handel von Rauschmitteln, versuchen ihr Glück nun - vermutlich wegen der momentanen Repression im nahen Kanton Tessin - im Moesano, wobei sie auf weniger punktuelle und weniger strenge Kontrollen vertrauen.

Aufgrund dieser Ausführungen werden der Regierung folgende Fragen gestellt:

1) Hat die Regierung Kenntnis vom wachsenden Phänomen des “indoor”- und “outdoor”-Hanfanbaus im Moesano?

2) Weist der zur Zeit im Moesano angepflanzte Hanf einen über dem erlaubten Wert liegenden THC-Gehalt auf?

3) Falls dieser Wert überschritten werden sollte, will die Regierung das Phänomen entschlossen und einschneidend bekämpfen, indem es gegebenenfalls die gleichen Methoden wie im Kanton Tession benützt?

4) Welche Handlungsspielräume haben die Lokalbehörden (Gemeinden) und wie können sie die unterschiedlichen Interventionsstrategien zwischen den beiden Nachbarkantonen gegenüber der Bevölkerung rechtfertigen?

Chur, 13. Juni 2003

Name: Pedrini, Righetti, Zarro, Capaul, Giovannini, Keller, Kleis-Kümin, Luzio, Mengotti, Noi-Togni, Plozza, Zanetti, Zanolari

Session: 13.06.2003
Vorstoss: dt Interpellation

Antwort der Regierung

1. Die Regierung weiss um die Problematik der Zunahme des Hanfanbaus sowohl in der Mesolcina als auch in anderen Regionen des Kantons. Bei den meisten Pflanzungen in der Mesolcina handelt es sich um solche auf freiem Feld. In-door-Plantagen stellen die Ausnahmen dar, sie nehmen aber allgemein zu. Insgesamt wird in Graubünden auf einer Fläche von rund 1'700 Aaren Hanf angebaut.

2. Der in Graubünden angebaute Hanf weist regelmässig eine THC-Konzentration von deutlich über 0.3% auf und ist als Drogenhanf zu bezeichnen. Aus strafrechtlicher Sicht ist dieser Wert erst von jenem Moment an von Bedeutung, an dem der Hanf geerntet und effektiv der Produktion von Betäubungsmitteln zugeführt wird oder die Pflanze selber als Betäubungsmittel dient. Bis zu diesem Zeitpunkt stellt das Anpflanzen von Hanf gemäss Gesetz und bundesgerichtlicher Praxis noch keine strafbare Handlung dar. Das Betäubungsmittelgesetz stellt lediglich den Anbau von Hanf zur Gewinnung von Betäubungsmitteln unter Strafe.

3. Selbstverständlich bekämpft die Regierung die auf die Gewinnung von Betäubungsmitteln ausgerichtete Hanfproduktion. Die Kantonspolizei und die Staatsanwaltschaft sind aber an die von Gesetz und Rechtsprechung definierten Schranken gebunden. Die Bündner und Tessiner Strafverfolgungsbehörden streben eine einheitliche Vorgehensweise an. In diesem Sinne hat die Kantonspolizei im Misox im Zusammenhang mit hängigen Verfahren im Sommer Hanf beschlagnahmt und vernichtet. Sie hat zudem alle Plantagen erfasst und diejenigen Produzenten, bei denen der Verdacht auf eine illegale Verwendung des angebauten Hanfs besteht, bei der Staatsanwaltschaft verzeigt. Diese wiederum hat die Plantagen beschlagnahmt (ohne sie einziehen oder vernichten zu können, da dafür die gesetzlichen Grundlagen fehlen bzw. dies einen rechtskräftigen Strafentscheid voraussetzt) und gleichzeitig die Produzenten verpflichtet, sicherzustellen, dass der Hanf einzig einem legalen Zweck zugeführt wird. Weitere zehn Produzenten wurden vom Justiz-, Polizei- und Sanitätsdepartement aufgefordert, den Abnehmer, die Verwendung des Hanfs und den Verarbeitungszeitpunkt bekannt zu geben sowie die Verarbeitung vor Ort zu bestätigen. Gleichzeitig wurde diesen Produzenten die Beschlagnahme und Vernichtung der Ernte angedroht, wenn Anzeichen vorliegen, dass der Hanf
zur Gewinnung von Betäubungsmitteln verwendet wird.

4. Die Gemeinden verfügen bei der Bekämpfung des Hanfanbaus über keine spezifischen verwaltungsrechtlichen Kompetenzen. Sie können aber sicherstellen, dass allfällige Pflanzungen ausschliesslich in den Landwirtschaftszonen erfolgen. Im Übrigen können sie festgestellte Pflanzungen jederzeit der Kantonspolizei oder dem kantonalen Landwirtschaftsamt melden.

Datum: 2. September 2003