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Session: 14.06.2003
Die Regierung wird aufgefordert, dem Parlament einen Bericht über die Folgen der Aufhebung des Untergymnasiums vorzulegen.
Der Bericht soll neben den regionalpolitischen Erwägungen insbesondere die bildungspolitischen Aspekte beleuchten, die sich für eine dezentrale Gymnasialstruktur, aber auch für die Stärkung und Qualitätssicherung der Oberstufen der Bündner Volksschule stellen.

Chur, 14. Juni 2003

Name: Arquint, Baselgia-Brunner, Bucher-Brini, Frigg-Walt, Jaag, Jäger, Peyer, Pfenninger, Pfiffner, Trepp, Zindel

Session: 14.06.2003
Vorstoss: dt Auftrag


Antwort der Regierung

Im Vorfeld zur Revision des Mittelschulgesetzes wurde die Frage der Weiterführung des Untergymnasiums an den Bündner Mittelschulen geprüft. In diese Überprüfungen einbezogen wurden insbesondere die Aufträge aus den vom Grossen Rat mit grosser Mehrheit überwiesenen parlamentarischen Vorstösse (Postulat von Ballmoos betreffend Dauer der Maturitätsausbildung [GRP Oktober 1992, S. 437 ff.] und Postulat Dr. Maissen betreffend gebrochenem Bildungsweg [GRP November/Dezember 1993, S. 592 ff]). Bezogen auf das Postulat Dr. Maissen hatte die Regierung die Frage der Aufhebung des Untergymnasiums zu prüfen. Sie sprach sich aufgrund der damaligen Situation in der Volksschuloberstufe mit Beschluss vom 10. September 1996 (Prot. Nr. 2043) dafür aus, das Untergymnasium derzeit beizubehalten. Der Grosse Rat beschloss im Rahmen der Behandlung der Revision des Mittelschulgesetzes (GRP März 1998, S. 697), die erwähnten Postulate abzuschreiben.

Inzwischen hat sich die Schulsituation an der Volksschuloberstufe und an den Gymnasien erheblich verändert. Die Bündner Gymnasien haben die Mittelschulreform 98 mit der Umsetzung des Maturitätsanerkennungsreglementes (MAR) und der Verkürzung der Ausbildungsdauer erfolgreich abgeschlossen. An der Volksschuloberstufe werden seit Beginn des Schuljahres 2002/03 neben der Erstsprache alle Schülerinnen und Schüler in zwei obligatorischen Fremdsprachen unterrichtet. Verschiedene Gemeinden führen im Rahmen der Oberstufenreform ihre Schule im Sinne der Modelle A, B oder C.

Derzeit werden im Zusammenhang mit den parlamentarischen Beratungen zur Botschaft "Struktur- und Leistungsüberprüfung zur Sanierung des Kantonshaushalts" auch Sparmassnahmen im Bereich Mittelschule diskutiert. Im Vordergrund stehen dabei die Einführung von Leistungszügen am Untergymnasium oder die Reduktion der Schülerzahl an den Mittelschulen im Rahmen einer Quotenregelung.

Nach Auffassung der Regierung drängt sich die Erarbeitung eines Berichtes nur dann auf, wenn der Grosse Rat für den Bereich Mittelschule einer Sparmassnahme den Vorzug geben sollte, welche aufgrund einer Befristung provisorischen Charakter hat. In dieser Konstellation könnte ein Bericht erforderliche Grundlagen liefern für weitere Entscheide, welche die Sekundarstufe I (Volksschul-Oberstufe und Untergymnasium) betreffen. Er hätte eine Situationsanalyse der Sekundarstufe I zu enthalten und mögliche Lösungsansätze - einer davon wäre die Aufhebung des Untergymnasiums - auszuleuchten. Die Regierung ist bereit, den Auftrag im Sinne dieser Ausführungen und Einschränkung entgegen zu nehmen, wobei eine Berichterstattung zeitlich auf eine allfällige Befristung der Sparmassnahme abzustimmen wäre. Um Erfahrungen mit einer solchen Massnahme ebenfalls im Bericht berücksichtigen zu können, kann ein Bericht nicht vor Ende 2006, anfangs 2007 in Aussicht gestellt werden.

Datum: 8. Juli 2003