Navigation

Inhaltsbereich

Session: 28.08.2003
Die Klimasituation in unserem Land war wie übrigens auch in den anderen Ländern während des Sommers 2003 absolut aussergewöhnlich. Sie hatte Auswirkungen auf die Luftqualität und auf die Pflanzenkulturen im Allgemeinen in unserem Land. Im Kanton Graubünden waren vor allem die südlichen Regionen davon betroffen.
Um nur zwei Beispiele von Unannehmlichkeiten zu nennen, denen unsere Bevölkerung ausgesetzt war, möchten wir erwähnen, dass die Ozonwerte in Roveredo während 23 Tagen im Juli und bis heute während 23 Tagen im August über den Grenzwert der eidgenössischen Verordnung lagen. Die Ozonwerte haben die Grenzwerte der eidgenössischen Verordnung nicht nur einfach überschritten, während mehreren Tagen waren sie sogar beinahe doppelt so hoch.

Das andere Beispiel bezieht sich auf Pflanzenkulturen, auf die kleinen Betriebe wie Gärtnereien und Blumenverkäufer angewiesen sind. In Folge der Zerstörung ihrer Arbeit durch die Trockenheit laufen diese Gefahr auf der Strasse zu landen.
Der Kanton Tessin hat schon Massnahmen zur Entschädigung der Landwirtschaft beschlossen und ich denke, auch unser Kanton bewegt sich in diese Richtung. Von diesen Massnahmen bleiben aber die obgenannten kleinen Betriebe ausgeschlossen.

Wir fragen deshalb die Regierung:
- Sind Entschädigungsmassnahmen für die nicht landwirtschaftlichen Betriebe vorgesehen?
- Welche konkreten Massnahmen werden zum Schutz der Luftqualität im Misox getroffen?

Chur, 28. August 2003

Name: Noi-Togni, Pedrini, Fasani, Toschini

Session: 28.08.2003
Vorstoss: dt Anfrage



Antwort der Regierung

Die konkreten Fragen lassen sich wie folgt beantworten:

1. Sind Entschädigungsmassnahmen für nicht landwirtschaftliche Betriebe vorgesehen?

Gemäss Art. 65 Abs. 3 der Arbeitslosenversicherungsverordnung (AVIV) kann "Schlechtwetterentschädigung" auch an Arbeitnehmer reiner Reb-, Pflanzen-, Obst- und Gemüsebaubetriebe ausgerichtet werden, wenn die normalerweise anfallenden Arbeiten wegen aussergewöhnlicher Trockenheit oder Nässe nicht verrichtet werden können. Die Anmeldungen müssen spätestens bis am 5. Tag des folgenden Monats erfolgen. Aus dem ganzen Kanton hat nur ein Betrieb, eine Gärtnerei aus dem Misox, Schlechtwetterentschädigung für die Monate Juni und Juli 2003 geltend gemacht und auch erhalten.


2. Welche konkreten Massnahmen werden zum Schutz der Luftqualität im Misox getroffen?

Einerseits wird die Luftqualität im Misox von der lokalen Schadstoffproduktion, im Sommer vorwiegend von den Schadstoffemissionen des Transitverkehrs, beeinflusst. Anderseits spielt der Schadstoffimport aus dem südlich angrenzenden Raum eine Rolle. Bezüglich Verminderung des Transitverkehrs greifen bekanntlich die bereits vor längerer Zeit eingeführten Massnahmen wie die einspurige Verkehrsführung für LKW im San Bernardinotunnel. Der Schadstoffimport ist nicht beeinflussbar. Eine Verlangsamung des Verkehrs bringt eine gewisse Reduktion des Schadstoffausstosses, gemäss den vorliegenden Grundlagen in der Grössenordnung von 10 %. Ein Rückgang der Immissionen, insbesondere von Ozon, lässt sich allerdings nicht in diesem Umfang erwarten. Wirkung ist ohnehin erst zu erwarten, wenn diese Massnahme grossräumig durchgeführt wird. Als der Kanton Tessin für die Periode vom 11. - 17. August 2003 eine Tempobeschränkung auf Autobahnen verfügte, hat sich deshalb der Kanton mit der A13 im unteren Misox angeschlossen. Mit dem Bund soll bereits im November über die Grundlage zur Anordnung von Geschwindigkeitsbeschränkungen in zukünftigen ähnlichen Situationen bezüglich Grenzwertüberschreitungen bei Luftschadstoffen diskutiert werden.

Generell ist festzuhalten, dass sich eine Linderung der nun feststellbaren Folgen des Klimawechsels, welcher durch menschliche Aktivitäten hervorgerufen worden ist, auch langfristig nur durch eine Verhaltensänderung erzielen lässt. Der erste Schritt in diese Richtung ist die Sensibilisierung der Bevölkerung durch die Behörden und die Medien. In Anerkennung der Bedeutung und Dringlichkeit des Klimaschutzes wird sich die Regierung im Rahmen ihrer Möglichkeiten dafür einsetzen, das kollektive Bewusstsein in der Bevölkerung für diese Problematik zu schärfen und das Verständnis für die notwendigen Verhaltensänderungen zu wecken und zu fördern.


Datum: 28. Oktober 2003