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Session: 21.10.2003
Mit der Neukonzeptionierung und dem Neubau der Kantonsschule Chur (gemäss vorliegender Botschaft), stellen sich bezüglich der künftigen Nutzung des Gesamtareals folgende Fragen:

1. Ist eine Mitbenützung des Hallenbades Sand für die breite Öffentlichkeit realisierbar?

2. Ist der Kanton bereit, zu einer künftigen Erweiterung der Freibadanlage Sand, ebenfalls Hand zu bieten? (Im Rahmen der Strassenverlegung)

Wir bitten die Regierung, diese Fragen zu beantworten.

Chur, 21. Oktober 2003

Name: Claus, Augustin, Brüesch, Brunold, Casanova (Chur), Jäger, Janom Steiner, Marti, Tremp, Trepp, Tscholl

Session: 21.10.2003
Vorstoss: dt Anfrage


Antwort der Regierung

Das in der Botschaft “Neubau und Sanierung der Kantonsschule” (Heft Nr. 7/2003-2004) mit “Campus” bezeichnete Areal umfasst das kantonale Hallenbad Sand (als Bestandteil der kantonalen Sportanlagen Sand) und das “Freibad Sand” der Stadt Chur. Das kantonale Hallenbad der Sportanlagen Sand wurde für den Schwimmunterricht der Mittelschulabteilungen insbesondere für die Ausbildung zukünftiger Primarlehrkräfte erbaut und kann während des ganzen Jahres benützt werden. Das städtische Freibad Sand ist öffentlich und nur während der Sommermonate benützbar.

Zu Frage 1:
Erste Priorität bei der Nutzung des Hallenbades der Sportanlagen Sand hat der im Rahmen des obligatorischen Turnunterrichtes zu erteilende Schwimmunterricht für die Schülerschaft der Bündner Kantonsschule. Durch den Unterrichtsbetrieb der Kantonsschule ist das Hallenbad deshalb während des Schuljahres von 08.00 ca. 18.00 Uhr belegt. In zweiter Priorität können weitere kantonale Schulen das Hallenbad für den Unterricht mitbenützen. Während der übrigen Zeit steht das Hallenbad Vereinen und Institutionen zur Verfügung, soweit dies die betrieblichen Abläufe erlauben.

Der Betrieb eines Hallenbades ist personal- und zeitaufwändig. Es sind Vorschriften bezüglich der Wasserqualität, der Hygiene und der Sicherheit der Badenden einzuhalten. Sicher zu stellen sind regelmässige Unterhalts- und Reinigungsarbeiten sowie der Einsatz von qualifizierten Aufsichtspersonen (Bademeister oder Lehrpersonen mit entsprechender Ausbildung). Pikettdienste gewährleisten, dass im Falle von technischen Pannen die notwendigen Massnahmen zur Schadensbehebung bzw. Schadensminderung unverzüglich eingeleitet werden. Da kein zusätzliches Personal für den Betrieb der Sportanlagen Sand eingesetzt werden kann, muss der Jahresbetrieb so organisiert sein, dass die Vorgaben der Personalverordnung betreffend die Arbeitszeiten eingehalten werden können. Die Benützung des Hallenbades der kantonalen Sportanlagen Sand über das bestehende Mass hinaus ist auch aufgrund der vorhandenen Personalressourcen nicht realisierbar. Eine Mitbenutzung des Hallenbades durch eine breitere Öffentlichkeit ist somit nicht möglich.

Zu Frage 2
Die Botschaft behandelt in einem eigenen Abschnitt (S. 242) zukünftige Gestaltungsmöglichkeiten betreffend das Freibad Sand. Die Regierung respektiert die Haltung des Churer Stadtrates, wonach das Freibad Sand nicht überbaut und in seinem Gesamtausmass nicht reduziert werden darf. Im Zusammenhang mit der geplanten Verlegung der Kantonsstrasse bietet sich jedoch auch für die Stadt Chur die Möglichkeit, im Rahmen eines gemeinsamen Projektes die Gestaltung der Grünflächen und der Verpflegung für die “Badi Sand” zu überdenken. Mit einem gemeinsamen Lösungskonzept wäre es möglich, dass sowohl die Stadt als auch der Kanton ihre Angebote optimieren und beide Seiten profitieren. Der Kanton ist bereit, gemeinsam mit der Stadt Chur ein entsprechendes Lösungskonzept zu erarbeiten.

Datum: 16. Dezember 2003