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Session: 08.12.2003
Im Zusammenhang mit dem schwallartigen Ablassen von Wasser durch die Kraftwerke bestehen auch im Kanton Graubünden erhebliche Schwierigkeiten sowohl bezüglich der Personengefährdung wie auch bezüglich verschiedenen ökologischen Problemen. Zwei Ereignisse dieses Sommers (Wallis und St. Gallen), wovon das Ereignis im Wallis leider auch mit einem Todesfall verbunden war, haben die Problematik bezüglich Personengefährdung auf dramatische Weise aufgezeigt. Die ökologischen Probleme insbesondere bei den Lebensräumen der Fische sind allerdings ebenfalls gravierend.

Da neben der Restwasserregelung gemäss Gewässerschutzgesetz auch dem sogenannten Schwallregime eine grosse Bedeutung zukommt stellen sich folgende Fragen:

1.Wie beurteilt die Regierung die Situation bezüglich Schwallregime und Personengefährung im Kanton Graubünden?

2. Die Attraktivität und Bedeutung von naturnahen Bächen und Flüssen ist auch für den Tourismus von grosserBedeutung. Inwieweit wird bei möglichen Lösungen auch Rücksicht auf die Nutzung der Fluss- und Bachräume durch „Gäste“ genommen? (Zeitpunkt und die Koordination des Schwalls spielen dabei eine wichtige Rolle)

3. Grössere Schwierigkeiten mit dem Schwall treten offenbar auch im Zusammenhang mit dem Entwicklungskonzept Alpenrhein auf. Wie sehen mögliche Lösungsansätze diesbezüglich aus?

4. Ist eine bessere Koordination unter den Kraftwerken beim Ablassen des Wassers in Sicht und sind auch Massnahmen baulicher oder technischer Natur vorgesehen?

5. Ist vorgesehen ev. eine kombinierte Lösung im Zusammenhang mit der sogenannten Restwassersanierung anzustreben?

6. Ist im auf das Jahr 2004 angekündigten Sanierungsbericht (Restwasser) das Problem des Schwall berücksichtigt ?


Chur, 8. Dezember 2003

Name: Pfenninger, Schütz, Bucher-Brini, Arquint, Baselgia-Brunner, Frigg-Walt, Jaag, Jäger, Meyer Persili (Chur), Noi, Peyer, Pfiffner, Trepp, Caviezel (Chur), Gartmann

Session: 8.12.2003
Vorstoss: dt Anfrage


Antwort der Regierung


Zur Frage 1: In unserem Kanton musste nach unserem Kenntnisstand bis heute glücklicherweise kein Schwallereignis mit gravierenden Personengefährdungen oder gar mit Todesfällen verzeichnet werden. Diese Tatsache dürfte u. a. darauf zurückzuführen sein, dass Personen, welche sich in Gewässerräumen aufhalten, sich grundsätzlich der potentiellen Gefahr bewusst sind und sich auch entsprechend verhalten.

Die betroffenen Kraftwerksbetreiber nehmen Fragen der Sicherheit ganz allgemein, aber auch speziell bezüglich des unmittelbaren Anstiegs des Wasserpegels in den öffentlichen Gewässern sehr ernst. Den daraus resultierenden Gefahren wird denn auch regelmässig mit verschiedenen Massnahmen Rechnung getragen. Bewährt haben sich unter anderem sogenannte Warnwasser als Vorläufer des eigentlichen Schwalls, erhöhte Wasserführungen in den Nachtstunden, vereinheitlichte Warntafeln, akustische und optische Warnsignale, Überwachung der Wasserfassungen mittels Videokameras, bauliche Massnahmen an den Wasserfassungen, allgemeine Informationsblätter, Alarmdispositive, Hinweise in den Medien oder im Internet sowie gezielte Informationen im Rahmen von Veranstaltungen (z.B. Canyoning, Riverrafting).

Dennoch ist es unerlässlich, dass auch die sich im Bereich von Gewässern mit Schwalleffekt aufhaltenden Personen ihre Eigenverantwortung wahrnehmen und ein Gefahrenbewusstsein entwickeln.

Zur Frage 2: Im Sommerhalbjahr, wenn Flussräume auch touristisch genutzt werden, verarbeiten die Kraftwerksanlagen die anfallenden Wasserfrachten in aller Regel mit geringeren Schwankungen. Zudem fallen bei einem deutlich höheren sommerlichen Basisabfluss die von den Kraftwerken während der Produktionsphase verursachten momentanen Änderungen weit weniger ausgeprägt als im Winter aus. In den Wintermonaten werden anderseits schon aufgrund des teilweise schwierigen Zugangs eher wenige Gewässerräume durch Personen begangen.

Zu den Fragen 3 und 4: Die Internationale Regierungskommission Alpenrhein (IRKA) befasst sich schwergewichtig mit dem Schutz vor Hochwasser, mit dem Grundwasser, mit der Ökologie und mit der Wasserkraftnutzung am Alpenrhein. Es steht fest, dass die regelmässig künstlich erzeugten Schwälle im mehrheitlich kanalisierten Rhein zwischen Reichenau und dem Bodensee aus ökologischer Sicht als problematisch zu beurteilen sind. Die IRKA befasst sich deshalb im Rahmen des Projekts "Entwicklungskonzept Alpenrhein" mit möglichen Massnahmen, welche diese Schwälle dämpfen sollen. Konkrete Ergebnisse liegen noch nicht vor.

Zu den Fragen 5 und 6: Obwohl die Sanierungsmassnahmen gemäss eidgenössischem Gewässerschutzgesetz nicht zur Aufgabe haben, die Schwälle zu minimieren, wird die Regierung im Zusammenhang mit dem angesprochenen Sanierungsbericht auch Möglichkeiten prüfen, um die ökologische Situation der betroffenen Gewässer generell zu verbessern.

Datum: 3. Februar 2004