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Session: 09.12.2003
Die Behandlung des „Neubau und Sanierung der Kantonsschule Chur“ (Botschaft der Regierung an den Grossen Rat, Heft Nr. 7 / 2003 2004) wurde aus verschiedenen Gründen von der Dezembersession des Grossen Rates 2003 vertagt.
Die Kantonsschule an der Halde weist gravierende bauliche Mängel auf (Botschaft S. 231), die dringend einer Lösung bedürfen. Dieser Sachverhalt ist unbestritten und wurde von der Regierung schon in der Botschaft an den Grossen Rat vom 16. Dezember 1997 mit einem Kostenaufwand von 37 Millionen veranschlagt! Sowohl der Grosse Rat als auch das Volk stimmten dem indirekt zu.
Auf der Sekundarstufe 2 sind umfassende Strukturveränderungen bereits vollzogen (MAR), beschlossen (Auswirkungen der Sparmassnahmen), oder absehbar (Inkraftsetzung des Bundesgesetzes über die Berufsbildung und der entsprechenden Verordnung des Bundesrates auf den 1. Januar 2004).
Der grosse Geburtenrückgang im Kanton Graubünden verlangt eine angepasste Planung.
Wie schon Grossrat Martin Jäger (Chur) in seinem Auftrag an die Regierung betreffend „Überprüfung der Trägerschaften der Berufsschulen im Kanton Graubünden vom 27. August 2003 festhält, ist „die aktuelle Situation im Kanton Graubünden ... sehr unübersichtlich, in vielen Punkten auch deutlich unbefriedigend“.
Gemäss Verfassung des Kantons Graubünden Art. 89 Abs. 3 „achtet der Kanton auf ein dezentrales Mittel- und Berufsschulangebot...“, Investitionskosten an der Kantonsschule, die über die 37 Millionen Sanierungskosten (Botschaft der Regierung an den Grossen Rat vom 16. Dezember 1997) hinausgehen, stehen im direkten Zusammenhang mit diesem Verfassungsauftrag.
Um die im Bildungswesen dringend notwendige Planung sicherzustellen, verlangen folgende Mitglieder des Grossen Rates von der Regierung, dass sie sich unverzüglich in einem gesamtkantonalen Konzept dazu äussert, wie sie den genannten Verfassungsauftrag künftig umzusetzen gedenkt. Im Weiteren sind bei der Erarbeitung des Konzeptes alle Beteiligten einzubeziehen.


Chur, 9. Dezember 2003

Name: Bundi, Claus, Berther (Disentis), Augustin, Bachmann, Berther (Sedrun), Biancotti, Bleiker, Bühler-Flury, Capaul, Casanova (Vigogn), Caviezel (Pitasch), Christoffel-Casty, Conrad, Dermont, Fallet, Farrér, Giacometti, Göpfert, Hanimann, Hardegger, Hartmann, Hess, Jenny, Joos-Buchli, Kessler, Kleis-Kümin, Krättli-Lori, Loepfe, Luzio, Maissen, Mani-Heldstab, Mengotti, Michel, Montalta Noi, Parolini, Pedrini, Perl, Pfister, Portner, Quinter, Ratti, Righetti, Rizzi, Robustelli, Sax, Stiffler, Thomann, Tomaschett, Trachsel, Tramèr, Tscholl, Tuor, Wettstein, Zanetti, Zegg, Zindel, Blumenthal Gartmann, Gunzinger, Hartmann (Chur), Hauser, Mainetti,

Session: 9.12.2003
Vorstoss: dt Auftrag


Antwort der Regierung


Der Vorstoss fordert die Regierung auf, sich unverzüglich in einem gesamtkantonalen Konzept dazu zu äussern, wie Art. 89 Abs. 3 der Kantonsverfassung, wonach der Kanton auf ein dezentrales Mittel- und Berufsschulangebot achtet, umzusetzen sei. Dadurch soll im Bildungswesen die Planung sichergestellt werden. Der Vorstoss fordert zudem, dass bei der Konzepterarbeitung alle Beteiligten einzubeziehen seien.
Die Regierung hat bereits anlässlich der Beantwortung der in der Oktobersession 2003 eingereichten Anfrage von Grossrat Bundi und Mitunterzeichnenden dargelegt, dass sie sich im Mittelschulbereich am geltenden und unter intensivem Einbezug der Bündner Gymnasialrektorenkonferenz erarbeiteten Konzept aus dem Jahre 1996 orientieren will. Sie hat zudem darauf hingewiesen, dass die Erarbeitung eines Konzepts für den Berufsschulbereich im jetzigen Zeitpunkt als verfrüht zu beurteilen ist, weil die Konsequenzen der im Berufsbildungsbereich anstehenden zahlreichen Neuerungen derzeit kaum abschätzbar sind (RB Prot. Nr. 1808 vom 16. Dezember 2003).
In der Februarsession 2004 hat die Regierung anlässlich der parlamentarischen Beratungen zur Botschaft betreffend Neubau und Sanierung der Kantonsschule Chur bekräftigt, sich bei Entscheidungen betreffend den Mittelschulbereich weiterhin am geltenden Mittelschulkonzept, das ein dezentrales Angebot und eine wichtige unverzichtbare Rolle der Privaten Mittelschulen vorsieht, orientieren zu wollen. Gesellschaftliche und demografische Entwicklungen müssen indessen im Hinblick auf eine Optimierung des Ausbildungsangebotes Berücksichtigung finden. Gemäss dieser Grundhaltung dient das geltende Mittelschulkonzept weiterhin als tragfähige und auf Art. 89 Abs. 3 der Kantonsverfassung abgestimmte Planungsgrundlage.
Bezüglich der Berufsschulangebote hat die Regierung festgehalten, dass sie sich für die Erhaltung und Förderung der dezentralen Angebote einsetzen will. Im Hinblick auf die anstehenden Revisionen der Berufsbildungsgesetzgebung werden konzeptionelle Grundlagenarbeiten zu bewältigen sein. In diese Arbeiten sollen die betroffenen Kreise, insbesondere die Berufsschulen, frühzeitig einbezogen werden. Auf diese Weise können die Verantwortlichen der Schulen bei der Erarbeitung von Lösungsansätzen für eine optimierte Angebotsplanung im Kanton und an den einzelnen Schulstandorten mitwirken, wobei diese auf die massgebenden gesellschaftlichen, demografischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen abzustimmen sind.
Sowohl für den Mittelschul- als auch für den Berufsbildungsbereich gilt, dass niemand eine Garantie für eine genügende Anzahl Schülerinnen und Schüler abgeben kann.
Die Regierung ist bereit, den Auftrag in dem Sinne entgegenzunehmen, dass bei anstehenden konzeptionellen Arbeiten die betroffenen Kreise, insbesondere die im konkreten Fall betroffenen Mittelschulen oder Berufsschulen, einbezogen werden. Dieser Einbezug dient dazu, für die zuständigen Instanzen Entscheidungsgrundlagen zu erarbeiten, welche unter Berücksichtigung der massgebenden Rahmenbedingungen eine optimierte Angebotsplanung im Kanton und an den Schulstandorten ermöglichen.

Datum: 16. März 2004