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Session: 18.04.2005
Mit Datum vom 20. September 2004 veröffentlichte das Gesundheitsamt Graubünden die „Kantonale Rahmenplanung 2004 der Angebote für Pflege und Betreuung betagter Personen“. Diese Rahmenplanung basiert auf der anfangs 2002 in Kraft getretenen Teilrevision des kantonalen Krankenpflegegesetzes. Sie bildet die Grundlage der Planung der stationären Angebote für die Pflege und Betreuung von Langzeitpatienten und betagten Personen im Kanton Graubünden.

Die Lebenserwartung der Menschen ist in den letzten Jahren kontinuierlich angestiegen. Gleichzeitig nimmt die Zahl der Demenzkranken stark zu. Gemäss Schätzungen treten 80 % aller von diesem Krankheitsbild Betroffenen im Verlauf ihrer Erkrankung in ein Alters- und Pflegeheim ein. Diese Entwicklung zeigt in den Heimen immer deutlichere Auswirkungen. In immer mehr Betreuungsinstitutionen werden deshalb baulich angepasste Spezialabteilungen geprüft oder betreute Wohngruppen für Demenzkranke eingerichtet.

Auch in der erwähnten „Kantonalen Rahmenplanung 2004“ kann im Zusammenhang mit den Bedarfsberechnungen für den stationären Bereich nachgelesen werden, dass sich in den letzten Jahren eine Zunahme von Demenzerkrankten festhalten lasse, was Auswirkungen auf den stationären Bereich habe. Weitere konkrete Aussagen diesbezüglich sind im Bericht vom September 2004 jedoch nicht enthalten.

Gemäss Bericht „Grundversorgung Demenz“ der Schweizerischen Alzheimervereinigung geht man von einer Prävalenzrate von 8,1 % aus. Diese Rate bezeichnet den Anteil der demenzerkrankten Menschen gemessen an der Gesamtbevölkerung der über 65-Jährigen. Gemäss dem gleichen Bericht lebten im Jahr 2003 in der Schweiz rund 89'000 Menschen, die an Alzheimer oder einer anderen Form von Demenz erkrankt waren. Jährlich kommen schätzungsweise 21'000 neue Fälle hinzu. Viele Demenzerkrankte leben zu Hause - so lange das soziale Netz funktioniert. Vor allem im mittleren Stadium der Krankheit, wenn der zeitliche und räumliche Orientierungssinn nicht mehr funktioniert und gleichzeitig gesteigerte Unruhe und Aggressivität zum Krankheitsbild dazu kommen, wird eine selbstständige Lebensführung aber immer schwieriger.

Gleichermassen ist auch in stationären Heimen die Betreuung von Demenzpatienten in diesem mittleren Krankheitsstadium ohne entsprechende bauliche und betriebliche Vorkehrungen für das Personal und die Mitpatienten mit grossen Belastungen verbunden. Eine kürzlich von der Universität Zürich erarbeitete Studie kommt daher zum Schluss, dass generell jede Institution ab einer Grösse von 10 bis 15 Patientinnen oder Patienten über eine Spezialabteilung verfügen sollte. Demenzpatienten in Spezialabteilungen erhielten damit die Chance einer höheren Betreuungsqualität, die Pflegenden seien mit ihrer Arbeit zufriedener.

Die heutige Situation in verschiedenen Bündner Alters- und Pflegeheime mit einer Durchmischung von demenzkranken Menschen mit den übrigen Bewohnerinnen und Bewohnern ist auf Dauer eindeutig unbefriedigend. Was man infrastrukturell nicht abdecken kann, muss personell aufgefangen werden. Eine Entflechtung verschiedener Anspruchsgruppen in den Heimen wirkt längerfristig mit Sicherheit auch Kosten senkend. Die Planung des Kantons und der letztlich zuständigen Gemeindeverbindungen (Planungsregionen) sollte daher neben dem Festlegen des notwendigen Bedarfs (generelles Bettenangebot) auch in Richtung der speziellen Schaffung eines räumlich getrennten, infrastrukturell und personell autonomen Angebots für demenzerkrankte Menschen (Demenz-Wohnstrukturen) erfolgen. Solche Angebote in den einzelnen Regionen können in eine oder mehrere bestehende Institutionen angegliedert sein und müssen bezüglich Grösse flexibel ausgestaltet werden.

Die Demenzproblematik trifft alle 19 in der kantonalen Rahmenplanung bezeichneten Planungsregionen unseres Kantons gleichermassen. Es ist daher kaum sinnvoll, wenn jede Region für sich selber Grundlagenarbeit leistet und Konzeptplanungen erstellt.

Auch wenn heute gesamtkantonal im Rahmen der Psychiatrie gewisse zentrale Angebote bestehen, so müssen sich in Zukunft dezentral wohl alle Planungsregionen mit diesem immer brennenderen Problem beschäftigen. Gemäss Art. 20 des Krankenpflegegesetzes haben die Gemeinden für ein ausreichendes stationäres Angebot für Langzeitpatienten und betagte Personen zu sorgen. Dazu gehört selbstverständlich auch ein ausreichendes Angebot für demenzerkrankte Menschen. Da der Kanton 50 % der anerkannten Investitionskosten übernimmt, ist es nach Ansicht der Unterzeichnenden notwendig, dass kantonal möglichst bald Grundlagen für eine differenzierte Betreuung und Pflege von demenzerkrankten Menschen erstellt werden, welche Basis für die Rahmenplanung des Kantons, für die Planung in den einzelnen Regionen und letztlich für die zukünftigen Investitionen bildet.

Die Regierung wird um Beantwortung folgender Fragen ersucht:

1. Teilt die Regierung die Auffassung, wonach für demenzkranke Menschen spezielle auf das Krankheitsbild ausgerichtete Angebote zu schaffen sind?

2. Ist die Regierung bereit, im Rahmen und auf Basis der bisher erstellten kantonalen Rahmenplanung gesamtkantonal das Bedürfnis nach speziellen Pflegeplätzen für demenzerkrankte Menschen zu erheben sowie generell Grundsätze zur stationären Betreuung dieser Patientengruppe auszuarbeiten?

3.m Teilt die Regierung die Auffassung, dass grundsätzlich die Angebote für demenzerkrankte Personen dezentral erstellt werden sollen, wobei in den einzelnen Regionen nach Möglichkeit auch nur einzelne Heime im Sinne eines regionalen Kompetenzzentrums entsprechend baulich ausgestattet werden könnten?

Chur, 18. April 2005

Name: Jäger, Pfiffner, Frigg, Arquint, Bucher, Jaag, Meyer Persili (Chur), Noi, Peyer, Pfenninger, Schütz, Trepp, Zindel, Caviezel (Chur), Raselli

Session: 18.04.2005
Vorstoss: dt Anfrage


Antwort der Regierung

Für die Bereitstellung eines ausreichenden stationären Pflege- und Betreuungsangebotes für Personen mit Hirnleistungsstörungen (u.a. Demenzkranke) und für die notwendige Koordination dieser Angebote sind gemäss Artikel 20 des Krankenpflegegesetzes die Gemeinden bzw. die Heimregionen zuständig.
Der Kanton unterstützt mit Investitionsbeiträgen die Bereitstellung spezieller Angebote für an Demenz erkrankte Menschen in Pflegeheimen. Voraussetzung für die Beitragsgewährung ist der Nachweis einer adäquaten Betreuung und Pflege der dementen Menschen wie auch die Erfüllung der räumlichen Anforderungen an eine Dementenstation. Eine aus Vertretern der Heimleitungen, der Pflegedienstleitungen und der Fachstelle Spitex und Altersfragen des Gesundheitsamtes bestehende Arbeitsgruppe ist derzeit damit befasst, die Voraussetzung für die Beitragsgewährung bildenden baulichen und betrieblichen Anforderungen an eine Dementenstation an die neuen fachlichen Erkenntnisse anzupassen. Aktuell verfügen fünf grössere Heime (Thusis, Bürgerheim Chur, Rigahaus Chur, EAM Chur, Samedan) im Kanton über ein spezielles stationäres Angebot zur Betreuung und Pflege von an Demenz erkrankten Menschen.

Beantwortung der Fragen

1. Die Errichtung spezieller Abteilungen in Pflegeheimen ist eine Möglichkeit zur Betreuung von demenzkranken Menschen. Es gibt Studien, die positive Effekte nachweisen, andere, die negative Effekte belegen, und schliesslich solche, die keine Effekte belegen. Die Regierung ist entsprechend der Auffassung, dass der Entscheid, ob für demenzkranke Menschen Spezialabteilungen zu schaffen sind, vom einzelnen Pflegeheim beziehungsweise seiner Trägerschaft zu treffen ist.

2. Die kantonale Rahmenplanung deckt den Bedarf für sämtliche Krankheitsbilder ab. Die Regierung erachtet es als wenig sinnvoll und auch nicht als hilfreich, für jede Krankheit eine separate Planung zu erstellen. Generelle Grundsätze für die Betreuung von Demenzkranken liegen vor. Sie werden periodisch an neue fachliche Erkenntnisse angepasst.

3. Ja. Die Lösung für Graubünden soll nach Meinung der Regierung dezentral sein. Die dezentrale, wohnortnahe Lösung verbessert die Aufrechterhaltung der Kontakte des Demenzkranken zum sozialen Umfeld und umgekehrt und unterstützt den Einbezug des sozialen Umfeldes in dessen Betreuung. Hinzu kommt, dass in unserem dreisprachigen Kanton die Umgangssprache eine wichtige Rolle spielt. Hingegen ist bei der Abklärung und Diagnosestellung, der Weiterbildung und der Beratung und Unterstützung von Angehörigen aus Gründen der Effizienz eine zentrale Lösung anzustreben. In diesem Sinne werden durch die Psychiatrischen Dienste Graubünden an der Klinik Waldhaus in Chur eine institutionelle ambulante Demenzabklärung (Demenzsprechstunde) sowie eine gerontologische Tagesklinikbetreuung angeboten. Mit der Demenzabklärung wird das Ziel verfolgt, das Krankheitsbild der Demenzerkrankung möglichst früh zu erkennen, damit die Behandlung frühzeitig aufgenommen werden kann und nicht erst dann, wenn die Patienten im Alltag nicht mehr zurechtkommen.

Datum: 6. Juli 2005