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Session: 19.04.2005
Nach Annahme der Teilrevision des Gesetzes über das Gesundheitswesen (Oktobersession 2005) wird wiederum eine gesetzliche Grundlage zur Mitfinanzierung eines Krebsregisters durch den Kanton bestehen. Ein Krebsregister zu führen, ist eine unverzichtbare Aufgabe der öffentlichen Gesundheit. (Public Health) Ohne diesen Bündnerischen Beitrag wäre es nicht mehr möglich, den auch für die ganze Schweiz wichtigen Teil des Krebsregisters weiterzuführen. Die jetzige notdürftige Zwischenlösung, die provisorische Weiterführung der Aufgaben durch die Leiterin des Krebsregisters der Krebsliga St. Gallen, ist längerfristig nicht tragbar. Der Kanton Graubünden muss seine Verantwortung in Sachen Krebs und Public Health selbst wahrnehmen. Nur wenn wir die Häufigkeit der verschiedensten Krebsarten registrieren, können wir den Erfolg oder auch Misserfolg unserer Bemühungen bezüglich Prävention, Früherkennung und Therapie messen. Immerhin erkranken 40% der Schweizer im Verlaufe ihres Lebens an irgendeiner Krebserkrankung. Bei Frauen beträgt der Krebsanteil an zu früh verlorenen Lebensjahren 38%, bei Männern 27%.

Im Berggebiet gibt es, durch die Geologie bedingt, spezielle Faktoren, wie die überdurchschnittliche Radonbelastung, die bezüglich Tumorenstehung eine Rolle spielen können. So ist eine erhöhte Radonkonzentration in Aufenthaltsräumen europaweit für 9 % der Lungenkrebstodesfälle und für 2 % aller Krebstodesfälle verantwortlich. Der Bericht des Kantonalen Labors und Lebensmittelkontrolle, „Radon in Graubünden“ 2004, zeigt genau auf, wo erhöhte Belastungen vorkommen und wie allenfalls Gebäude saniert werden können. 67 von 208 Gemeinden gelten als Radongebiete. Zur langfristigen Erfolgskontrolle all dieser aufwendigen Massnahmen, ist die Führung eines Krebsregisters eine unverzichtbare Voraussetzung.

Das Nationale Krebsprogramm für die Schweiz 2005-2010, das im Auftrage des Bundesamtes für Gesundheit und in Absprache mit der Gesundheitsdirektorenkonferenz ausgearbeitet wurde, hat das Ziel die Zahl der Krebskranken zu senken und die Lebensqualität der Erkrankten zu verbessern. Ein Register zu führen ist dafür eine Grundvoraussetzung, dieses muss lokal in den Kantonen erstellt werden, dort wo pathologische Institute bestehen. Damit die wichtige Datensammlung nicht unterbrochen wird, bittet KGS die Regierung, die frühere Unterstützung des Krebsregister Graubünden/Glarus mindestens im bisherigen Rahmen wieder aufzunehmen und einen entsprechenden Beitrag ins Budget 2006 aufzunehmen.

Chur, 19. April 2005

Name: Trepp, Augustin, Christ, Hardegger, Luzio, Parolini, Portner

Session: 19.04.2005
Vorstoss: dt Auftrag


Antwort der Regierung

Bis und mit 2003 wurden auf der Basis der Beschlüsse der Regierung vom 11. Juli 1988 (Protokoll Nr. 1979) und vom 25. Februar 1991 (Protokoll Nr. 545) an die Bündner Liga für Krebsbekämpfung kantonale Beiträge zur Führung des kantonalen Krebsregisters von durchschnittlich rund 60'000 Franken pro Jahr geleistet. Mit Beschluss der Regierung vom 24. März 2003 (Protokoll Nr. 412) wurde die Leistung von Kantonsbeiträgen an Institutionen vom Vorliegen klarer gesetzlicher Grundlagen abhängig gemacht. Mit Hinweis auf das Fehlen einer solchen Grundlage wurde die Bündner Krebsliga vom Justiz-, Polizei- und Sanitätsdepartement mit Schreiben vom 7. April 2003 darüber informiert, dass ab 2004 keine kantonalen Beiträge mehr geleistet werden. Die Krebsliga führte das Krebsregister jedoch auf eigene Kosten weiter.

Mit Art. 13 Abs. 3 des zwischenzeitlich erarbeiteten Vernehmlassungsentwurfs für eine Teilrevision des Gesundheitsgesetzes wird zwar die Möglichkeit geschaffen, kantonale Beiträge an Institutionen, die einen wichtigen Beitrag für die Bevölkerung im Bereich der Gesundheitsförderung oder Prävention leisten, auszurichten.

Die Weiterführung eines kantonalen Krebsregisters stellt nach Ansicht der Regierung indessen keinen wichtigen Beitrag für die Bevölkerung im Bereich der Gesundheitsförderung oder Prävention dar, da allein mittels Registrierung kein einziger Krebsfall verhindert wird. Insbesondere ist zu berücksichtigen, dass aus der langjährigen Führung des kantonalen Krebsregisters bis anhin keine einzige wissenschaftliche Analyse hervorging bzw. keine solche dem Kanton vorgelegt wurde. Unter den Zielen des nationalen Krebsprogramms 2005 - 2010 ist die Schaffung eines nationalen Krebs - Informationssystems, evtl. unter Leitung des Bundesamtes für Statistik, vorgesehen. Eine allfällige auch finanzielle Beteiligung des Kantons an diesem nationalen Krebsregister würde Sinn machen, da es vergleichbare Daten der verschiedensten Kantone liefern würde. Im Unterschied zur immer noch angespannten Finanzlage des Kantons ist die finanzielle Lage der Krebsliga weiterhin ausgezeichnet. So erhöhten sich die Beiträge, Legate und Mitgliederbeiträge der Krebsliga Schweiz gemäss ihrem Jahresbericht 2004 von rund 16 Mio. Franken im Jahr 2003 auf rund 21.5 Mio. Franken im Jahr 2004. Es erscheint deshalb der Regierung verantwortbar, wenn die Bündner Krebsliga das Bündner Krebsregister bis zur Einführung einer nationalen Lösung auf eigene Kosten weiterführt, sofern sie von dessen Notwendigkeit überzeugt ist.

Die Regierung beantragt dem Grossen Rat, den Auftrag gestützt auf die vorstehenden Erwägungen abzulehnen. Der Auftrag ist aus Sicht der Regierung aber auch aus grundsätzlichen Überlegungen abzulehnen. Beim vorliegenden Auftrag handelt es sich um ein Anliegen, das im Rahmen der Beratung des Budgets des Kantons zu entscheiden ist. Eine Überweisung des Auftrags könnte zudem dazu führen, dass in Zukunft bezüglich vieler anderer Budgetpositionen ebenfalls versucht werden könnte, die Budgetdiskussion im Grossen Rat vorwegzunehmen, was aus Sicht der Regierung vermieden werden sollte.

Datum: 6. Juli 2005