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Session: 19.04.2005
Im Finanzhaushaltsgesetz wird zu Art. 14 über die Verwendung der Landeslotteriemittel folgendes festgehalten:

Vom jährlichen Kantonsanteil am Reingewinn der interkantonalen Landeslotterie werden 22 bis 27 Prozent dem Sport-Fond zugewiesen. Über die Verwendung der Mittel des Sport-Fonds entscheidet die Regierung.

Die verbleibenden Mittel fliessen in die Spezialfinanzierung Landeslotterie. Sie stehen zu mindestens je zwei Fünftel für die Förderung der Kultur sowie für den Natur- und Heimatschutz zur Verfügung. Über den Restbetrag entscheidet die Regierung.

Im Moment fliessen 22 % des Swisslos Gewinn-Anteils in den Sport-Fonds. Dies ergibt
einen jährlichen Sport-Fonds Betrag von ca. Fr. 1'600'000.--. Diese Gelder werden gezielt
und sehr konstruktiv von der Sportförderungs-Kommission des Kantons Graubünden
für Sportveranstaltungen, Sportmaterial, Sportbauten, Projekte zur Sportförderung, Sportlerförderung, Arge-Alp Sportveranstaltungen und Pauschalbeiträge an Kantonale Sportverbände eingesetzt. Weiter sind diverse Projekte zur Sportförderung am laufen.
Darunter sind unter anderem SPORT Kids, welche eine kantonsweite polysportive Grundausbildung für 5-8 jährige Kinder beinhaltet, ein Nachwuchsprojekt Airtrack welches Kinder im Kindergartenalter für den Kunstturnsport durch Animationstrainings zu motivieren versucht oder das biketeam.gr welches talentierte Nachwuchsfaher/innen im Biketeam Graubünden zusammenfasst, und ihnen dadurch professionell Rahmenbedingungen bietet.
Besonders erwähnenswert ist aber auch ein Projekt des Bündner Skiverbands, dank welchem zwei talentierte Nachwuchsfahrer in Obersaxen die Sportlerlehre absolvieren können. Dies alles zeigt, dass Sportförderung im Kanton Graubünden keine leere Floskel ist, sondern auf stark steigenden Zuspruch stösst.

Durch diese Gelder aus der Landeslotterie wird im Kanton jedoch nicht nur erfolgreich und ohne Belastung des Steuerzahlers Sportförderung betrieben. Vielmehr wird dadurch auch ein wertvoller Beitrag an die Gesundheitsförderung und an die Prävention vor späteren (dafür aber umso teureren) Gesundheitsschäden betrieben. Von der integrativen Wirkung des Sports und seiner Bedeutung für das Sozialverhalten und die Charakterschulung sei noch gar nicht gesprochen. Insbesondere der zunehmenden Fettleibigkeit von Kindern und Jugendlichen ist entschieden zu begegnen und zahlreiche der genannten Projekte und Investitionen in Infrastruktur setzen genau dort den Hebel an.

Um diese Art der Projekte, andere sinnvolle Sportaktivitäten und die Investition der Vereine in ihre Infrastruktur weiterhin und etwas grosszügiger als bis anhin- unterstützen zu können, ist es notwendig, den finanziellen Spielrahmen nach oben auszuschöpfen. Wir ersuchen deshalb die Regierung, die oben erwähnten 22 % auf 27 % anzuheben und den Spielraum zugunsten des Sports voll auszuschöpfen. Dadurch ermöglichen und sichern Sie eine kontinuierliche Weiterentwicklung der beliebten Sportprojekte, ohne dass andere Bereiche dadurch leiden müssten.

Wir schreiben das UNO Jahr des Sports: Setzen Sie ein Zeichen und helfen Sie mit, dass unsere Kinder und Jugendlichen nicht nur über einen gesunden Geist, sondern auch über einen gesunden Körper verfügen.

Chur, 19. April 2005

Name: Perl, Gredig, Parpan, Augustin, Bachmann, Bär, Bischoff, Bleiker, Bucher-Brini, Bühler, Bundi, Büsser, Butzerin, Casanova (Vignogn), Casanova (Chur), Casty, Caviezel (Pitasch), Caviezel-Sutter (Thusis), Christ, Crapp, Dermont, Donatsch, Dudli, Fallet, Feltscher, Fleischhauer, Giacometti, Giovannini, Hanimann, Hartmann (Champfèr), Hess, Hübscher, Janom Steiner, Jeker, Jenny, Kessler, Koch, Krättli-Lori, Lemm, Märchy-Michel, Marti, Meyer-Grass (Klosters) Michel, Montalta, Noi, Parolini, Pfister, Quinter, Ratti, Rizzi, Sax, Stiffler, Thomann, Tomaschett, Tramèr, Tremp, Tuor, Vetsch, Zanolari, Zarn, Zegg, Bezzola, Campell, Florin-Caluori, Gubelmann, Hartmann (Chur), Nay, Pool, Raselli, Toschini, Zehnder

Session: 19.04.2005
Vorstoss: dt Auftrag


Antwort der Regierung

Seit Anfang 2004 erhalten die Kantone als Folge der Fusion der Interkantonalen Landeslotterie, SEVA Lotteriegenossenschaft und der Sport-Toto-Gesellschaft zum Unternehmen Swisslos die Anteile an den Reinerträgen der Swisslos in einem Beitrag. Die kantonsinterne Aufteilung der Gewinnanteile auf den Landeslotteriefonds und den Sport-Fonds erfolgt seither nach einem prozentualen Schlüssel. Während der 10 Jahre vor 2003 flossen von den Gesamterträgen durchschnittlich 19.5 % der Sportförderung zu. In einer Übergangslösung bis zum Inkrafttreten des revidierten Gesetzes über den Finanzhaushalt hat die Regierung im September 2003 den Prozentsatz zugunsten des Sport-Fonds neu auf 22 Prozent festgelegt.

Das Gesetz über den Finanzhaushalt des Kantons Graubünden vom 18. Juni 2004 fixiert in Art. 14 für den Sport-Fonds einen Anteil in einer Bandbreite von 22 bis 27 Prozent des Kantonsanteils. Diese Bestimmung ist in Umsetzung des Auftrages aus dem Postulat Trachsel aus dem Jahr 2002 ins Finanzhaushaltsgesetz aufgenommen worden. Sie bewirkte zunächst, dass dem Sport-Fonds mehr Mittel als Basisbeitrag zur Verfügung stehen. Mit dem gewählten Bandbreitenmodell hat der Gesetzgeber darüber hinaus eine flexible Regelung geschaffen, die dem Grossen Rat den Spielraum gibt, bei Bedarf mehr Mittel für den Sport einzusetzen. Es entspricht dem Wesen und Geist der gesetzlichen Regelung, dass der eingeräumte Gestaltungsspielraum gestützt auf eine Gesamtwürdigung aller massgebenden Aspekte ausgeschöpft wird. Aus Sicht der Regierung ist davon abzusehen, bereits ein Jahr nach der Verabschiedung dieser Bestimmung und ohne Erfahrungen zu sammeln, die flexible Regelung faktisch durch eine starre zu ersetzen.

Die Höhe des Anteils zugunsten des Sport-Fonds hat der Grosse Rat innerhalb der gesetzlichen Bandbreite jährlich im Rahmen des Budgets festzulegen. Für diesen Zweck wird in der Spezialfinanzierung Landeslotterie (Rubrik 4271) neu der gesamte Kantonsanteil am Reingewinn der interkantonalen Landeslotterie erfasst und die Zuweisung an den Sport-Fonds auf einer separaten Kontenposition (Konto 4271.3860 Einlage in Sport-Fonds) ausgewiesen. Im Budget 2005 sind wie im Vorjahr 22 Prozent für den Sport-Fonds enthalten.

Aktuell werden jene Landeslotterie-Mittel, die nicht dem Sport-Fonds zugewiesen werden, weit überwiegend für die Kulturförderung sowie für den Natur- und Heimatschutz verwendet. Dementsprechend hätte eine Anhebung des Anteils zugunsten des Sport-Fonds unweigerlich zur Folge, dass die erforderlichen Mittel der Kulturförderung beziehungsweise dem Natur- und Heimatschutz entzogen werden müssten. Die Regierung möchte das bestehende Gleichgewicht zwischen Sport- und Kulturförderung indessen nicht generell ändern, zumal für kulturelle Anliegen Sponsorenbeiträge nur sehr schwer zu beschaffen sind. Die geltende gesetzliche Regelung lässt ohne weiteres zu, dass beim Vorliegen eines oder mehrerer grösserer Sportprojekte der finanzielle Spielraum im Rahmen der vorgezeichneten Bandbreite zugunsten der Sportförderung ausgeschöpft wird.

In Anbetracht der geschilderten Umstände ist nach Auffassung der Regierung auf eine fixe Anhebung des Anteils für den Sport aus dem Gewinnanteil der Swisslos zu verzichten und die gesetzgeberisch gewählte Form der flexiblen Regelung umzusetzen. Daher beantragt die Regierung, den vorliegenden Auftrag nicht zu überweisen.

Datum: 23. Juni 2005