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Session: 15.06.2005
Das heutige Steuersystem ist für die Bürger kompliziert und missbrauchsanfällig. Aus wirtschaftlicher Sicht ist es leistungshemmend, fördert die Schattenwirtschaft und verhindert Wachstum, weil es Investitionen und Konsum hemmt. Der Abzugsdschungel der sich im Laufe von Jahrzehnten entwickelt hat, suggeriert Pseudogerechtigkeit. Viele Bürger sind beim Erstellen der Steuererklärung überfordert. Die Kontrolle verursacht übermässigen bürokratischen Aufwand bei den Steuerpflichtigen, den Unternehmen und beim Staat. Der Steuertourismus in einige Gemeinden der Innerschweiz ist für den Kanton Graubünden sehr nachteilig. Bei national angeglichenen Steuern (Steuerharmonisierung) und der Abschaffung der kantonalen Erbschaftssteuer wäre unser Kanton für reiche Schweizer und Ausländer sehr attraktiv.

Die Regierung des Kantons Graubünden hat eine Auslegeordnung der Steuern versprochen. Wir erwarten vom zukünftigen kantonalen Steuersystem, dass es den Kanton Graubünden als Standort für steuerkräftige Privatpersonen wie auch für Unternehmen wesentlich attraktiver macht. Ein solches Steuersystem muss einfach und transparent sein. Dazu bedarf es einer Totalrennovation des Steuersystems. Partielle Revisionen bringen wenig. Wir erwarten deshalb von der Regierung, dass sie auch neue Denkansätze untersucht und echte Steuerrenovationen vorschlägt.

Wir erwarten von der Regierung Vorschläge zur starken Vereinfachung der Steuersysteme. Ein vieldiskutiertes einfaches Steuersystem ist die FLAT TAX. Sie schafft die Steuerprogression ab. Steuergerechtigkeit wird mit einem relativ hohen Steuerfreibetrag erreicht. Mit einem möglichst einheitlichen Satz wird bei den Unternehmen der Cashflow, bei den Privatpersonen der Lohn besteuert. Abzüge gibt es nur für den Zivilstand und die Anzahl Kinder. Alle Angaben der Steuerpflichtigen sollen auf einer Postkarte Platz haben. Die Besteuerung von Zinsen und anderen Vermögenserträgen entfällt. Damit wird auch die Doppelbesteuerung von Kapitalerträgen aufgehoben. Die FLAT TAX ist ein konsumbasiertes System. Sie wirkt deshalb sehr neutral und ist äusserst transparent. Investitions- und Finanzierungsentscheidungen werden steuerlich nicht beeinflusst. Das System könnte der Wirtschaft gewaltige Wachstumsimpulse verleihen. Die Kantone Solothurn und Aargau haben zur Einführung der FLAT TAX eine Standesinitiative eingereicht. Der Kanton Graubünden sollte bei positiver Wertung des Systems nachziehen. Auf kantonaler Ebene könnte alternativ eine FLAT RATE TAX (proportionaler Steuersatz) eingeführt werden.

Ein anderer Ansatz zur Steigerung der Standortattraktivität unseres Kantons könnte der Ansatz der DUALEN EINKOMMENSSTEUER sein. Dabei wird der progressive Einkommenssteuertarif nur noch auf dem Arbeitseinkommen angewandt. Die Kapitaleinkommen werden mit einem Proportionalsatz besteuert.

Wir fordern die Regierung auf in ihrer Steuergesamtschau einfachere Steuersysteme zu prüfen. Neben anderen Ansätzen sollen die Auswirkungen von FLAT TAX, inklusive Untervarianten und die DUALE EINKOMMENSSTEUER auf unsern Kanton beurteilt werden. Bei positiver Bewertung eines Steuersystems, soll dieses im Kanton umgesetzt oder beim Bund eine entsprechende Standesinitiative eingereicht werden.

In der vorgesehenen Gesamtschau des zukünftigen Steuersystems sollen innovative Ansätze, welche den Kanton Graubünden als Wohn- und Unternehmensstandort steuerlich attraktiver machen, besonders hervorgehoben werden.

Chur, 15. Juni 2005

Name: Hanimann, Bachmann, Bär, Barandun, Bühler-Flury, Caviezel (Pitasch), Christ, Claus, Feltscher, Giacometti, Hartmann (Champfèr), Hess, Jenny, Joos-Buchli, Kessler, Krättli-Lori, Marti, Meyer-Grass (Klosters), Mengotti, Michel, Perl, Rizzi, Robustelli, Telli, Thomann, Tramèr, Wettstein, Gunzinger, Hartmann (Chur), Janett, Kunz, Waidacher

Session: 15.06.2005
Vorstoss: dt Auftrag


Antwort der Regierung

Die Regierung hat in der Beantwortung mehrerer parlamentarischer Vorstösse dargelegt, dass sie dem Grossen Rat einen Bericht über die Handlungsoptionen im Steuerrecht unterbreiten werde. Dieser Bericht wurde von der Regierung in der Sitzung vom 28. Juni 2005 behandelt und verabschiedet.

Die Berücksichtigung der Forderungen des Auftrags Hanimann hätte das Fertigstellen des Berichts erheblich verzögert und dessen Behandlung in der Dezembersession vermutlich verunmöglicht. Die Regierung war der klaren Meinung, dass der Handlungsbedarf im Steuerrecht zeitlich dringlich ist und dass neue Forderungen und Wünsche nicht in dieses Geschäft eingebaut werden können.

Im heutigen Bundesrecht setzen Verfassung und Harmonisierungsgesetz den Kantonen enge Grenzen in der Ausgestaltung des kantonalen Steuergesetzes. Weder eine Flat Tax noch ein duales Einkommenssteuersystem finden in diesem Rahmen Platz. Zudem sind Vereinfachungen des Steuergesetzes auf kantonaler Ebene kaum sinnvoll, weil nur eine Gesetzesänderung in Bund und Kanton eine effektive Vereinfachung bringen kann. Unterschiedliche Regelungen in Bund und Kanton würden eine weitere Verkomplizierung des Systems bewirken und den Zielen des Auftrags diametral widersprechen.

Auf Bundesebene werden zur Zeit verschiedene Veränderungen des heutigen Steuersystems diskutiert. Eine Vertretung der Finanzdirektorenkonferenz wirkt dabei in verschiedenen Arbeitsgruppen mit. Die entsprechenden Diskussionen fallen in den Zuständigkeitsbereich des Bundesparlaments. Die Regierung erachtet es nicht als sinnvoll, mittels einer Standesinitiative in diese Diskussionen einzugreifen, nachdem die Probleme erkannt und bereits zwei Standesinitiativen eingereicht worden sind.

Nachdem der Bericht über die Teilrevision des Steuergesetzes von der Regierung verabschiedet wurde, kann der vorliegende Auftrag als gegenstandslos abgeschrieben werden.

Datum: 13. Juli 2005