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Session: 16.06.2005
Gemäss Art. 1 des kantonalen Kulturförderungsgesetzes fördert der Kanton im Rahmen seiner Zuständigkeit das kulturelle Leben Graubündens und berücksichtigt dabei die kulturelle und sprachliche Vielfalt der verschiedenen Regionen und Bevölkerungsgruppen. Er trägt die Kosten für den Bau und den Betrieb des Bündner Kunstmuseums (Art.5 Abs.2 des genannten Gesetzes), was zeigt, dass es sich bei diesem Museum um einen im öffentlichen Interesse stehenden Betrieb handelt. Daher erfüllt der Bündner Kunstverein, der die Ausstellungen im genannten Museum organisiert eine öffentliche Aufgabe und es ist daher von ihm zu erwarten, dass er sich entsprechend verhalte. Dazu gehört auch, dass er seine Entscheidungen begründet, nämlich dann, wenn angesichts der Umstände nach den Grundsätzen von Treu und Glauben und den Normen eines anständigen Umgangs eine solche Begründung zu erwarten ist. Diese selbstverständliche Verhaltenspflicht gilt insbesondere dort, wo nicht nur die Interessen eines einzelnen Gesuchstellers auf dem Spiele stehen, sondern jene kultureller und sprachlicher Bevölkerungsgruppen unseres Kantons. Von dieser Warte aus betrachtet ist das Verhalten des Vorstandes des Bündner Kunstvereins in den zwei gerügten Fällen inakzeptabel und veranlasst uns an die Regierung die vorliegende Anfrage zu richten, um zu wissen, ob sie ein derartiges Verhalten hinnimmt oder ob und was sie dagegen zu tun entschlossen ist.

Chur, 16. Juni 2005

Name: Augustin, Arquint, Keller, Berther (Disentis), Berther (Sedrun), Capaul, Caviezel (Pitasch), Fasani, Giacometti, Mengotti, Noi, Quinter, Righetti, Darms, Gunzinger, Janett, Monigatti

Session: 16.06.2005
Vorstoss: dt Anfrage


Antwort der Regierung

Am 5. April stellte Dr. Giovanni Maranta in einem Fax die Frage, ob er „eine reale Chance habe“, dass seine „Werke im Kunstmuseum ausgestellt werden und auf wann eine solche Ausstellung ins Auge gefasst werden kann“. Die Anfrage stand im Zusammenhang mit einer Buchmonographie über die Malerei von Giovanni Maranta, an welcher der Huber-Verlag, Frauenfeld, interessiert sei, was sich aber nur im Zusammenhang „mit einem passenden Ereignis, wie etwa einer Ausstellung“ realisieren liesse. Bereits am 7. April 2005 behandelte der Vorstand des Bündner Kunstvereins das Ersuchen, ist aber zum Schluss gekommen, „dieses Projekt nicht weiter zu verfolgen und auf eine entsprechende Ausstellung zu verzichten“ (Brief vom 8. April 2005 an Dr. Maranta). Es entspricht durchaus der Gepflogenheit des Bündner Kunstvereins, die sofortige Mitteilung solcher Entscheide nicht zu begründen. Es liegt auf der Hand, dass es sich dabei um Gründe handelt, die entweder mit der künstlerischen Qualität oder mit der fehlenden Dringlichkeit zu tun haben; derartig heikle Begründungen kommuniziert der Bündner Kunstverein den Betroffenen mit Vorteil in einem persönlichen Gespräch.

Ein solches Gespräch mit dem Antragsteller wurde insofern obsolet, als sich Dr. Maranta in der Folge des negativen Entscheides mit der Präsidentin des Bündner Kunstvereins in Telefonaten temperamentvoll auseinandersetzte. Am 11. April schrieb Dr. Giovanni Maranta an das EKUD, die Lia Rumantscha und an die Pro Grigioni Italiano und beklagte sich über die „unerwartete Ablehnung sowie Behinderung des interkulturellen Dialogs“. In seiner Antwort hielt Regierungsrat Claudio Lardi am 19. April 2005 fest, dass der Bündner Kunstverein seine Entscheidungen unabhängig von politischen Instanzen treffe und dass es „der künstlerischen Freiheit und Qualität schadet, wenn die Regierung oder die Verwaltung diese Freiheit ‚verpolitisiert'“.

Am 22. April 2005 richtete Dr. Giovanni Maranta ein zweites Gesuch an den Bündner Kunstverein. Dieses Mal sah das Konzept vor, die Malerei von Giovanni Maranta zusammen mit (von ihm übersetzten) Gedichten von Luisa Famos sowie einem musikalischen Begleitprogramm vorzustellen. In einer ausserodentlichen Sitzung entschied der Vorstand des Bündner Kunstvereins am 1. Juni 2005: „Obwohl Herr Dr. G. Maranta mit Druck versucht, eine Ausstellung seiner Arbeiten im BKM durchzusetzen, lehnt der Vorstand dieses Ansuchen auch jetzt definitiv ab“ (Protokollauszug). Der Bündner Kunstverein stellt fest, dass diese Ablehnung unter keinen Umständen mit einer Vernachlässigung der kulturellen und sprachlichen Vielfalt der verschiedenen Regionen und Bevölkerungsgruppen Graubündens, die vom Bündner Kunstverein immer wieder gewürdigt wird, zu tun hätte.

Die Regierung ist der Meinung, dass kein Grund besteht, im konkreten Fall besondere Massnahmen gegenüber dem Bündner Kunstverein einzuleiten. Sie erachtet es jedoch als wichtig, dass bei der Gestaltung der Ausstellungen Künstlerinnen und Künstler aus Graubünden vermehrt berücksichtigt werden.

Datum: 9. September 2005