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Session: 16.06.2005
Die Verlagerung des alpenquerenden Güterschwerverkehrs auf die Schiene ist ein wichtiges Element der schweizerischen Verkehrspolitik. Die Bevölkerung Graubündens hat in verschiedenen Abstimmungen diese Politik gestützt. (Alpenschutz, NEAT, LSVA)

Die Verlängerung der vom Alpenschutzartikel in der Bundesverfassung festgesetzten Frist von 2004 auf 2009 wurde auch aus Sicht Graubündens mehr oder weniger stillschweigend akzeptiert. Wie aus verschiedenen Medien zu vernehmen war, will das Bundesamt für Verkehr nun diese Frist erneut verlängern und zwar auf das Jahr 2018 oder sogar 2023. Dies würde bedeuten, dass zwischen der Annahme der Alpeninitiative im Jahr 1994 und deren Umsetzung fast dreissig Jahre vergehen würden.

Ein entsprechendes Bundesgesetz über den Güterverkehr auf der Schiene und die Verlagerung des Güterschwerverkehrs von der Strasse auf die Schiene ist in Vorbereitung und soll im September in die Vernehmlassung geschickt werden.

Wir ersuchen die Regierung deshalb um Beantwortung folgender Fragen:

1. Ist die Regierung darüber informiert, dass das Bundesamt für Verkehr die Verlagerung des alpenquerenden Güterschwerverkehrs auf die Schiene bis ins Jahr 2018 oder gar 2023 hinauszögern will?

2. Wie beurteilt die Regierung diese Absicht und die damit verbundene massive zeitliche Verzögerung bei der Realisierung des Verlagerungszieles ?

3. Mit welchen Konsequenzen müsste man in Graubünden bezüglich Verkehrsaufkommen, Luftqualität und Verkehrssicherheit rechnen?

4. Mit welchen Mitteln gedenkt die Regierung auf das im Entwurf stehende Güterverkehrsgesetz des Bundes Einfluss zu nehmen um diese massiven Verzögerungen zu verhindern?

5. Eine Alpentransitbörse könnte als Instrument einer effektiven und kostengünstigen Verlagerungspolitik mithelfen die Fristen für die Erreichung der Verlagerungsziele einzuhalten. Unterstützt die Regierung diese Idee und mit welchen Mitteln trägt sie zu deren Realisierung bei?

Chur, 16. Juni 2005

Name: Pfenninger, Bucher, Arquint, Baselgia-Brunner, Frigg, Jaag, Jäger, Meyer Persili(Chur), Noi, Peyer, Pfiffner, Schütz, Trepp, Zindel, Brasser, Caviezel (Chur), Gartmann, Monigatti

Session: 16.06.2005
Vorstoss: dt Anfrage


Antwort der Regierung

Die Regierung teilt die Auffassung, wonach die Verlagerung des alpenquerenden Güterschwerverkehrs auf die Schiene eine wichtige Forderung der schweizerischen Verkehrspolitik bildet.

Die einzelnen Fragen können wie folgt beantwortet werden:

1. Die Regierung wurde bisher nicht darüber informiert, dass die Verlagerung des alpenquerenden Güterschwerverkehrs auf die Schiene bis 2023 hinausgezögert werden soll. Einer Medienmitteilung des UVEK vom 19. Mai 2005 kann entnommen werden, dass das Güterverkehrsgesetz, welches das Verlagerungsgesetz spätestens 2011 ablösen soll, sich zur Zeit beim Bundesamt für Verkehr (BAV) in der Erarbeitung befindet und vom Bundesrat voraussichtlich in diesem Herbst in die Vernehmlassung gegeben werden soll.

2. Seit 2001 sind erste positive Resultate der Verkehrsverlagerung von der Strasse auf die Schiene erkennbar. Im Vergleich mit dem Referenzjahr 2000 hat sich die Anzahl der alpenquerenden Güterfahrzeuge um gut 10 Prozent vermindert. Erstmals hat 2004 der Verkehrsanteil der Schiene am Gesamtverkehr im Vergleich zum Vorjahr zugenommen, nämlich von 63 auf 65 Prozent. Indessen dürften die bisherigen Massnahmen ohne zusätzliche Anstrengungen wahrscheinlich nicht ausreichen, um das Verlagerungsziel im Jahre 2009 bei einer Zielgrösse von 650'000 Fahrten pro Jahr zu erreichen. Zusätzliche Massnahmen werden nötig sein, um eine weitere wesentliche Reduktion des alpenquerenden Güterschwerverkehrs zu erreichen. Inwieweit die erreichte Stagnation der LKW-Fahrten auf die Erhöhung der Gewichtslimite und die wirtschaftliche Flaute zurückzuführen ist, lässt sich nicht schlüssig beantworten. Ohne zusätzliche griffige Massnahmen dürfte es nach Auffassung der Regierung allerdings nicht einmal gelingen, den als Folge eines wirtschaftlichen Aufschwungs verursachten Zuwachs an alpenüberquerenden LKW-Frachten zu bremsen.

3. Zum heutigen Zeitpunkt ist es schwierig, verlässliche Aussagen über das künftig erwartete Verkehrsaufkommen in Graubünden zu machen. Mitentscheidend dafür wird sein, mit welchen Massnahmen der Bund seine Verlagerungspolitik fortsetzen wird. In diesem Zusammenhang wird erst die Ausgestaltung des Güterverkehrsgesetzes Aufschluss geben können, mit welchen Massnahmen welche Wirkungen erzielbar sind. Für Graubünden bleibt immerhin festzuhalten, dass mit der Intensivierung der Kontrolle des alpenüberquerenden Schwerverkehrs eine Verbesserung der Sicherheit angestrebt wird. Überdies ist indirekt davon auch eine verlagernde Wirkung zu erwarten.

4. Die Regierung wird sich am Vernehmlassungsverfahren zu einem Güterverkehrsgesetz beteiligen und namentlich wird sie sich dafür einsetzen, dass mit zusätzlichen griffigen Massnahmen Schritt für Schritt das Verlagerungsziel erreicht wird.

5. Nach dem heutigen Kenntnisstand wird die Alpentransitbörse als ein technisch realisierbares, effizientes und effektives Instrument der Verkehrspolitik betrachtet. Allerdings setzt sie voraus, dass im gesamten Alpenraum der alpentransitierende Verkehr eine Kontingentierung erfahren müsste. Um eine abschliessende Beurteilung von Zweckmässigkeit und Zwecktauglichkeit einer solchen Kontingents-Lösung vornehmen zu können, müssen vorgängig die Auswirkungen auf den Binnenverkehr, die Problematik alternativer Umfahrungsrouten und auch die Notwendigkeit von Stand- und Warteräumen entlang der Alpenübergänge bekannt sein.

Datum: 14. September 2005