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Session: 16.06.2005
Der GEVAG-Vorstand will in den nächsten Jahren jährlich 20'000 Tonnen Kehricht, welcher aus Süddeutschland stammt, vom Zürcher Abfallverbrennungs-Verbund (ZAV) übernehmen und für 20 Fr. tiefer als die offizielle GEVAG-Gebühr in Trimmis verbrennen. Der Transport soll auf der Strasse mittels Lkws erfolgen.
Die Auswirkungen wären zusätzliche Immissionsbelastungen, die der Bevölkerung im Churer Rheintal nicht auch noch zugemutet werden dürfen, nachdem insbesondere der Lkw-Verkehr auf der A13 stark zugenommen hat.
Die Unterzeichnenden ersuchen die Regierung, alles in Ihrer Macht Stehende zu unternehmen, um die Verbrennung von Kehricht aus dem Ausland in der KVA Trimmis zu unterbinden.

Chur, 16. Juni 2005

Name: Dudli, Portner, Pfiffner, Baselgia-Brunner, Bleiker, Brüesch, Büsser, Butzerin, Casty, Caviezel-Sutter (Thusis), Christ, Christoffel-Casty, Crapp, Fleischhauer, Frigg, Göpfert, Gredig, Hardegger, Heinz, Hübscher, Jaag, Jäger, Jeker, Jenny, Kleis-Kümin, Koch, Krättli-Lori, Lemm, Loepfe, Mani-Heldstab, Märchy-Michel, Meyer Persili (Chur), Mengotti, Michel, Montalta, Nigg, Parolini, Parpan, Pedrini, Peyer, Pfenninger, Pfister, Ratti, Righetti, Schmid, Schütz, Stiffler, Stoffel, Trepp, Tscholl, Zanetti, Zarn, Zindel, Brasser, Campell, Caviezel (Chur), Gartmann Jecklin-Jegen, Kunz, Mainetti, Nay

Session: 16.06.2005
Vorstoss: dt Auftrag


Antwort der Regierung

Die Delegiertenversammlung des GEVAG genehmigte am 10. April 2002 das Projekt für eine Ersatzofenlinie in der KVA Trimmis mit einer Kapazität von rund 65'000 t/Jahr. Die alte Ofenlinie sollte bis auf weiteres zur Verbrennung von Kehrichtüberschüssen sowie bei Wartungsarbeiten an der neuen Linie in Betrieb bleiben. Für die Anlage wurde eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt. Im Rahmen dieser UVP wurde auch die Umweltbelastung durch den gleichzeitigen Betrieb der Ersatzofenlinie und der alten Ofenlinie (Parallelbetrieb) während maximal 2'000 Stunden pro Jahr untersucht; diese Betriebszeit entspricht einer Verbrennung von etwa 11'000 t Abfall pro Jahr. Auf dieser Grundlage erteilte die Gemeinde Trimmis am 3. Dezember 2002 (mitgeteilt am 15. April 2003) die Baubewilligung für die Ersatzofenlinie. Diese ist mittlerweile erstellt und in Betrieb.

Kehrichtverbrennungsanlagen bedürfen gemäss Art. 43 des kantonalen Umweltschutzgesetzes (KUSG) vom 2. Dezember 2001 einer Betriebsbewilligung des Amtes für Natur und Umwelt (ANU). Am 24. Juni 2005 erteilte das ANU eine provisorische Bewilligung für den Betrieb der KVA, und zwar für die Verbrennung von insgesamt maximal 76'000 t/Jahr (Ersatzofenlinie: Kapazität ca. 65'000 t/Jahr; alte Ofenlinie: im Parallelbetrieb 11'000 t/Jahr, bei Ausfall der Ersatzofenlinie als Reserve). Diese Bewilligung sieht u. a. vor, dass die Annahme von Abfällen zur Verbrennung von ausserhalb des Kantons der vorgängigen Zustimmung des ANU bedarf.

Aus dem Einzugsgebiet der KVA Trimmis, dem Gebiet des GEVAG, des AVM und des PEB, fallen pro Jahr weniger als 50'000 t brennbare Abfälle an. Die KVA ist somit gegenwärtig nicht ausgelastet. Der GEVAG stellte deshalb am 20. Mai 2005 ein Gesuch um Zustimmung des ANU zur Annahme von maximal 20'000 t Abfällen pro Jahr aus Süddeutschland während knapp zweieinhalb (evtl. dreieinhalb) Jahren. Die Abfälle sollen per Lastwagen nach Trimmis transportiert werden. Am 27. Juni 2005 erteilte das ANU die Zustimmung zum Import. Diese Verfügung tritt erst in Kraft, wenn die Zustimmung des BUWAL zum Import vorliegt (Notifikation). In der Zustimmungsverfügung wurde der GEVAG gestützt auf Art. 34 KUSG verpflichtet, in einem beschränkten Rahmen allfällige Mehrkosten infolge Bahntransports zu übernehmen, falls es dem Kanton gelänge, eine Lösung mit Bahntransport zu organisieren. Art. 34 KUSG sieht vor, dass der Transport der Siedlungsabfälle über grössere Distanzen mit der Bahn erfolgen soll, wenn dies wirtschaftlich ist und die Umwelt dadurch weniger belastet wird als durch andere Transportmittel.

Somit ergibt sich Folgendes:

- Gemäss Betriebsbewilligung des ANU ist in der KVA Trimmis die Verbrennung von maximal 76'000 t Abfällen pro Jahr zulässig. Sofern diese Mengenbeschränkung eingehalten wird, kann dem GEVAG nicht verboten werden, Abfälle von ausserhalb des Kantons bzw. aus dem Ausland zu verbrennen, da das geltende kantonale Recht keine gesetzliche Grundlage für ein Verbot enthält.

- Die gesetzlichen Grundlagen lassen es insbesondere nicht zu, den Abfallimport zu verbieten, weil die Abfälle per Lastwagen statt per Bahn transportiert werden.

- Aufgrund der geltenden kantonalen Gesetzgebung fällt es nicht in die Zuständigkeit der Regierung, "die Verbrennung von Kehricht aus dem Ausland in der KVA Trimmis zu unterbinden".

Damit die Verbrennung von Kehricht aus dem Ausland in der KVA Trimmis verboten werden könnte, müsste vorgängig das kantonale Umweltschutzgesetz geändert werden. Aufgrund dieses zeitlich befristeten Einzelfalles scheint es der Regierung nicht angemessen, eine entsprechende Gesetzesrevision an die Hand zu nehmen. Bei einer künftigen Anpassung des Umweltschutzgesetzes soll diese Frage insbesondere jene des obligatorischen Ferntransportes des Kehrichts über grosse Distanzen per Bahn eingehend geprüft werden. Im Sinne dieser Erwägungen beantragt die Regierung dem Grossen Rat, den Auftrag zu überweisen.

Datum: 9. September 2005