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Session: 17.06.2005
Mit der Einführung der Sommerkurswochen für Lehrerinnen und Lehrer wurde 1978 ein Kursgefäss geschaffen, mit den folgenden Zielsetzungen:

- Bildung eines Schwerpunktes in der Bündner Lehrerinnen- und Lehrerweiterbildung
- Schaffung eines Gefässes für längere Kurse, d.h. Blockkurse, die mehrere Tage dauern
- Gelegenheit schaffen für Erfahrungsaustausch und Pflege der Kollegialität unter den Lehrpersonen verschiedener Schulstufen aus allen Regionen

Diese Zielsetzungen wurden in der Folge mehr als erreicht. Die Sommerkurswochen haben sich bis 2003 zu einem markanten Schwerpunkt mit Ausstrahlung auf das ganze Weiterbildungsjahr entwickelt. Die ersten Sommerkurse im Jahre 1978 wurden von 64 Lehrpersonen besucht. Im Jahre 2003 waren es 630 Lehrerinnen und Lehrer, die einen der Kurse besuchten. Diese Teilnehmerzahl zeigt, dass mehr als ein Drittel aller Volksschullehrpersonen im Kanton einen freiwilligen Sommerkurs besuchten.

Infolge der neuen finanziellen Rahmenbedingungen erfolgte im Sommer 2004 mit dem Rückgang der Anmeldungen auf 320 Teilnehmer ein drastischer Einbruch. Im Jahre 2003 wurden über das ganze Jahr insgesamt 191 freiwillige Weiterbildungskurse angeboten. 133 Kurse konnten durchgeführt werden, was einem Anteil von 70% am Angebot entspricht. Im 2004 wurden auf Grund der Sparmassnahmen noch 135 Kurse ausgeschrieben; es konnten wegen zu wenigen Anmeldungen aber nur noch deren 68 (50.3%) durchgeführt werden.

Es gibt in unserem Kanton Schulträgerschaften, die die Kurskosten für ihre Lehrpersonen vollumfänglich übernehmen, andere tun dies teilweise und wieder andere wenn überhaupt nur in sehr bescheidenem Rahmen. Die Folge davon ist, dass Lehrpersonen in unserem Kanton für gleiche Kurse völlig unterschiedliche eigene Beitragsleistungen leisten müssen.

Es stellen sich nun nachfolgende Fragen:

1. Geht die Regierung mit den Interpellanten einig, dass das Gefäss Weiterbildung ein wesentlicher Bestandteil für Schulqualität darstellt?

2. Wie beurteilt die Regierung den dramatischen Einbruch der Teilnehmerzahlen an den freiwilligen Weiterbildungskursen für Lehrpersonen an der Volksschule?

3. Teilt die Regierung die Meinung, dass der Kanton, der die Oberaufsicht über die Volksschulen ausübt, die finanziellen Rahmenbedingungen so abzustecken hat, dass für alle Lehrpersonen unseres Kantons gleiche Bedingungen für den Besuch von freiwilligen Weiterbildungskursen bestehen?

4. Kann sich die Regierung ein wieder verstärktes finanzielles Engagement des Kantons in der freiwilligen Lehrerinnen- und Lehrerweiterbildung vorstellen?

Chur, 17. Juni 2005

Name: Butzerin, Baselgia-Brunner, Brüesch, Arquint, Bucher, Casty, Caviezel (Pitasch), Caviezel-Sutter (Thusis), Christoffel-Casty, Dermont, Frigg, Hardegger, Hübscher, Jäger. Jenny, Joos-Buchli, Keller, Kessler, Lemm, Luzio, Mani-Heldstab, Märchy-Michel, Meyer-Grass (Klosters), Michel, Montalta, Parolini, Pedrini, Perl, Peyer, Portner, Ratti, Righetti, Schütz, Tremp, Zindel, Brasser, Campell, Caviezel (Chur), Gartmann, Janett, Mainetti

Session: 17.06.2005
Vorstoss: dt Anfrage


Antwort der Regierung

Im Rahmen der Struktur- und Leistungsüberprüfung zur Sanierung des Kantonshaushalts wurden im Sommer 2003 durch den Grossen Rat Massnahmen beschlossen, die sowohl Ausgaben- als auch Einnahmenbereiche des Kantonshaushalts betrafen. Mit der Massnahme C176 wurden kostendeckende Ansätze für die freiwillige Lehrerfortbildung gefordert. Die obligatorische Lehrerinnen- und Lehrerweiterbildung ist davon nicht betroffen. Für die kantonale Schulentwicklung hat diese - insbesondere auch im Interesse der Lehrpersonen - im Vordergrund zu stehen. Im Gegensatz dazu deckt die freiwillige Lehrerinnen- und Lehrerweiterbildung Bedürfnisse der einzelnen Lehrperson im Unterrichtsumfeld und im Zusammenspiel der Schulträgerschaft mit dem Lehrerkollegium in der jeweils spezifischen lokalen und regionalen Situation ab.

In der Folge der Umsetzung der Massnahme C176 wurden die vorgeschlagenen Anpassungen im Schul- und im Kindergartengesetz vom Volk im November 2003 angenommen. Die gesetzlichen Bestimmungen sehen vor, dass die obligatorische Fortbildung für die entsprechenden Berufskategorien kantonal durch Veranstaltung von Kursen und durch die Ausrichtung von Beiträgen gefördert werden kann. Der kantonalen Weiterbildung von Lehrpersonen und Kindergartenlehrpersonen kommt somit auch in Zukunft ein hoher Stellenwert zu.

Zu den konkreten Fragen in der parlamentarischen Anfrage äussert sich die Regierung vor diesem Hintergrund wie folgt:

1. Das Gefäss Weiterbildung stellt einen wesentlichen Bestandteil für die Schul-qualität dar. Daher ist der Kanton namentlich im obligatorisch definierten Wei-terbildungsbereich um ein qualitativ hoch stehendes Kursangebot bemüht. Da die Lehrpersonen aber gemäss gesetzlichen Vorgaben Angestellte der Schul- und Kindergartenträgerschaften sind, tragen diese auch weitgehend die Verantwortung für die Förderplanung ihrer Mitarbeitenden.

2. Eine vom Erziehungsdepartement in Auftrag gegebene externe Evaluation der Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) kommt zum Schluss, dass zum Teil Weiterbildungen anderer Anbieter absolviert wurden und dass insbesondere eine nicht überall sauber geklärte Aufschlüsselung der Kurskosten zwischen Arbeitgeber (Schulträgerschaft) und Arbeitnehmer (Lehrperson) auf der lokalen Ebene eine Reduktion der Inanspruchnahme des freiwilligen Weiterbildungsan-gebots zur Folge hat.

3. Der Kanton muss in Berücksichtigung der 2003 getroffenen Weichenstellungen seine Einflussnahme weitgehend auf das obligatorische Weiterbildungsangebot ausrichten. Immerhin beteiligt sich der Kanton bei der Finanzierung von Weiterbildungsveranstaltungen für Lehrpersonenkollegien, die einer ganzen Schule vor Ort zugute kommen („Schulhausinterne Weiterbildung“), auch weiterhin zur Hälfte an den Kurskosten.
Die Regierung wird sich angesichts der Finanzlage in erster Linie für die Bereitstellung von Budgetmitteln im obligatorischen Weiterbildungsbereich einsetzen.

Datum: 2. September 2005