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Session: 17.06.2005
Im Jahresbericht 2004 des Amtes für Wald wird unter Produktegruppe 2: Präventive Walderhaltung u.a. die Förderung des natürlichen, einheimischen und umweltfreundlichen Rohstoffes Holz als Bau- und Werkstoff sowie als Energieträger als Zielsetzung aufgeführt.

Im Zuge der durch den Grossen Rat beschlossenen kantonalen Struktur- und Leistungsüberprüfung, kurz Sparmassnahmen, wurden die Beiträge an erneuerbare Energieträger gestrichen. Am stärksten von dieser Sparmassnahme betroffen sind die Holzfeuerungen.

Seit einigen Wochen wird regelmässig über die geplante Ansiedlung eines Grosssägewerkes informiert. Dieses Grosssägewerk würde den Forstbetrieben neue Möglichkeiten im Holzmarkt eröffnen, sofern der Markt spielt, wovon ausgegangen werden kann. Allerdings darf nicht vergessen werden, dass in den Forstbetrieben praktisch keine Absatzmöglichkeiten für Energieholz bestehen und Energieholz fällt bei der Schutzwaldpflege in bedeutenden Mengen an. Die angespannte finanzielle Lage und der Kostendruck, der auf den Gemeinden lastet, sind hinlänglich bekannt. Zudem wurden die Bundesbeiträge für die Schutzwaldpflege erneut gekürzt und der Presse war zu entnehmen, dass der Bundesrat auf sämtliche Leistungen zugunsten des Waldes verzichten möchte. Dies führt dazu, dass immer häufiger Projekte, die der Waldpflege dienen zurückgestellt oder gar nicht realisiert werden.

Man kann es einfach nicht oft genug betonen: Der Kanton Graubünden kann es sich schlichtweg nicht leisten, die Pflege der Schutzwälder zu vernachlässigen. Wenn die Forstbetriebe das Energieholz verwerten oder absetzen können, fliesst Geld zurück in den Wald, das vollumfänglich für die Pflege eingesetzt werden kann. Die Förderung von Holzfeuerungen macht sowohl ökologisch als auch ökonomisch gesehen Sinn und die Nachhaltigkeit ist gegeben. Es wird ein bei uns in genügender Menge vorhandener und immer wieder nachwachsender Rohstoff als Energieträger genutzt, saubere Energie wird gefördert, dringend benötigte Arbeitsplätze, auch in entlegenen Regionen, werden erhalten oder gar neue geschaffen. Teure, umweltbelastende Öl-Importe können reduziert werden und insgesamt wird eine gewisse Unabhängigkeit erreicht.

Im Zusammenhang mit den Erträgen aus dem Verkauf des Nationalbankgoldes sowie der Dotationskapital-Rückzahlung der GKB, wird die Regierung beauftragt, einen Fonds zu äufnen. Die Mittel daraus sollen für die Förderung von innovativen Projekten im Bereich der Nutzung von Energieholz, resp. Holzfeuerungen verwendet werden.

Chur, 17. Juni 2005

Name: Kleis-Kümin, Sax, Montalta, Augustin, Bachmann, Berther (Disentis), Berther (Sedrun), Biancotti, Bleiker, Bundi, Büsser, Cahannes, Capaul, Casanova (Vignogn), Casty, Caviezel-Sutter (Thusis), Cavigelli, Christ, Conrad, Crapp, Dermont, Dudli, Fallet, Farrér, Fasani, Federspiel, Fleischhauer, Gredig-Hug, Hardegger, Jaag, Jenny, Joos-Buchli, Keller, Koch, Mani-Heldstab, Meyer-Grass (Klosters), Mengotti, Noi, Parpan, Peyer, Pfenninger, Pfister, Quinter, Righetti, Schmid, Schütz, Stiffler, Stoffel, Telli, Thomann, Tomaschett, Tremp, Tuor, Zarn, Darms, Janett, Jecklin, Mainetti

Session: 17.06.2005
Vorstoss: dt Auftrag


Antwort der Regierung

Eine vermehrte Holzenergienutzung ist für den Kanton Graubünden in vielerlei Hinsicht wünschbar. Sowohl energie- und klima- als auch forstpolitische Überlegungen legen eine intensivere Nutzung der nach der Wasserkraft zweitwichtigsten einheimischen Energie nahe, wenn dadurch gleichzeitig die Abhängigkeit von Erdöl nach und nach vermindert wird. Als regenerierbarer Energieträger, der dezentral verfügbar ist, unterstützt ein Ausbau der Holznutzung zur Energiegewinnung eine nachhaltige Waldpflege. Insofern ist der Stossrichtung des Auftrages, nämlich die energetische Nutzung von Holz zu fördern, nichts entgegen zu setzen. Aus der Holzgewinnung und -verarbeitung entstehen Nebenprodukte, die ein wertvolles Energiepotential darstellen. Die Selva hat im Jahre 2003 das nutzbare Energieholzpotential auf ca. 50'000 Kubikmeter pro Jahr geschätzt und fünf Stossrichtungen formuliert, die darauf ausgerichtet waren, sukzessive eine substanzielle Mehrnutzung von Energieholz anzustreben.

Eine verstärkte kantonale Förderung im Bereiche der Energieholznutzung ist allerdings gestützt auf die geltende kantonale Energiegesetzgebung derzeit nicht möglich. So sieht diese ausschliesslich die zwischenzeitlich eingestellte Förderung von Holzheizungen in öffentlichen Bauten vor. Im Zusammenhang mit dem durch den Grossen Rat überwiesenen Auftrag Montalta, welcher eine gesetzliche Grundlage für Beiträge an die Nutzung der Sonnenenergie zur Wärmegewinnung verlangt, ist die Regierung bereit, auch eine entsprechende Gesetzesänderung im Hinblick auf eine verstärkte Förderung der Energieholznutzung ins Auge zu fassen. Entsprechend wurde diese Absicht als Entwicklungsschwerpunkt bereits auch im Jahresprogramm 2006 der Regierung formuliert. Mit der entsprechenden Anpassung des Energiegesetzes soll erreicht werden, dass der Anteil des Holzes am Wärmemarkt erhöht werden kann. Die mit dem Auftrag verlangte Schaffung eines speziellen Fonds zur Finanzierung innovativer Projekte im Bereiche der Energieholznutzung scheitert im heutigen Zeitpunkt an der fehlenden gesetzlichen Grundlage zur Förderung solcher Projekte. Frühestens mit dem Vorliegen einer entsprechenden gesetzlichen Grundlage stellt sich die Frage nach der Höhe der dafür verfügbaren Mittel und der Art und Weise der Finanzierung.

Aus den dargelegten Gründen, insbesondere weil für den beabsichtigten Förderungszweck vorderhand keine gesetzliche Grundlage vorhanden ist, lehnt die Regierung den Auftrag zur Schaffung eines speziellen Fonds im heutigen Zeitpunkt ab. Unter diesen Umständen erübrigt sich auch die Frage, inwieweit zur Finanzierung eines Förderprogramms eine Fondslösung den Ansprüchen einer nachhaltigen Haushalt- und Finanzpolitik Rechnung tragen kann.

Datum: 14. September 2005