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Session: 29.08.2005
Der Bündner Grosse Rat verfolgt mit grosser Besorgnis die negativen Auswirkungen der derzeitigen Reduzierung des Unterrichts der italienischen und romanischen Sprache und Kultur in der Schweiz auf das Verständnis und den nationalen Zusammenhalt.

Die italienische und romanische Sprache und Kultur sind Teil der politischen, sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Realität der Schweiz und müssen als solche angemessen aufgewertet werden.

Das jüngste und besorgniserregende Phänomen der Aufhebung der Lehrstühle für die italienische Sprache und Literatur an verschiedenen Schweizer Universitäten hebt eine Tendenz hervor, deren Wurzeln in der schwachen Präsenz des Italienischen in den Sekundar- und Mittelschulen der anderen Kantone liegen.

Als Antwort auf diese Situation hat die Regierung des Kantons Graubünden während der Vernehmlassung zum Sprachengesetz beantragt, im Gesetzesentwurf eine Erklärung aufzunehmen, gemäss welcher sich der Bund verpflichtet, "die mehrsprachigen Kantone zu unterstützen".

Die Bundesverfassung enthält die Verpflichtung des Bundes zur Förderung des internen Zusammenhaltes und der kulturellen Vielfalt des Landes, und, zusammen mit den Kantonen, die Verständigung und den Austausch zwischen den Sprachgemeinschaften.

Nun ist der Moment gekommen, der verfassungsrechtlichen Bestimmung durch die Annahme des Sprachengesetzes Wirksamkeit zu verleihen.

Der im Jahr 2004 vom Bundesrat aus Spargründen auf Eis gelegte Entwurf des Sprachengesetzes nimmt sich der Bedürfnisse der schweizerischen Mehrsprachigkeit an.
Daher ist der Wille der entsprechenden Kommissionen des National- und Ständerates, das Thema wieder aufzunehmen und den Gesetzestext den Kammern vorzulegen, zu begrüssen.
Es ist wünschenswert, dass den Lehrstühlen für Literatur und Kultur der Landessprachen besondere Sensibilität entgegengebracht wird. Andernfalls würde der Geist, welcher den schweizerischen Föderalismus belebt, beeinträchtigt.

Die italienische und romanische Sprache und Kultur, als unumgängliche Bestandteile der helvetischen Identität, müssen in den verschiedenen Regionen des Landes erforscht werden. Es wäre sinnvoll, dieses Bedürfnis mittels Übereinkunft zwischen den Verantwortlichen aller Schweizer Universitäten und den Vertretern der Kantone zu koordinieren. Von Bedeutung sind in diesem Zusammenhang die Anstrengungen von "Coscienza Svizzera" und den politischen Institutionen des Kantons Tessin. Es wäre ein Nachteil, insbesondere für die Minderheitssprachen, den Unterricht und den Schutz einer Sprache einzig innerhalb des eigenen Gebietes zu lokalisieren.

Aufgrund von Art. 72 der Geschäftsordnung, der den Eingriff des Grossen Rats in wichtigen Landesangelegenheiten vorsieht, bitten wir den Grossen Rat um die Verabschiedung der folgenden Standesresolution zuhanden der Bundesversammlung:
Das "Bundesgesetz über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften (Sprachengesetz)" soll innert kurzer Frist behandelt und verabschiedet werden, damit unser Land über ein Gesetzesinstrument zur Umsetzung von Art. 70 der Bundesverfassung verfügt.

Insbesondere wird die Bestätigung des Grundsatzes beantragt, gemäss welchem der Bund die mehrsprachigen Kantone finanziell unterstützt.

Chur, 29. August 2005

Name: Fasani, Zanetti, Berther (Sedrun), Arquint, Augustin, Biancotti, Bucher, Bundi, Cavigelli, Demarmels, Dermont, Fallet, Giovannini, Jaag, Jäger, Jenny, Keller, Kleis-Kümin, Koch, Loepfe, Maissen, Mengotti, Noi, Parolini, Parpan, Pedrini, Perl, Pfister, Plozza, Portner, Righetti, Sax, Schütz, Tomaschett, Tuor, Zanolari,, Monigatti, Mainetti, Thurner

Session: 29.08.2005
Vorstoss: dt Resolution