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Session: 30.08.2005
Regionalorganisationen entlasten die Gemeinden durch die gemeinsame Erfüllung von Gemeindeaufgaben ganz bedeutend. Sie übernehmen auch wichtige Aufgaben des Kantons im Bereich der Investitionshilfe sowie der Raumplanung; mit der Neuen Regionalpolitik und dem neuen KRG wird dies noch verstärkt der Fall sein. Nach der neuen Kantonsverfassung sollen sie keine selbständige Verwaltungsebene bilden, jedoch bedeutend gestärkt werden (vgl. insbesondere Art. 69, 72, 64 und 82 Abs. 4 KV).

Die Beschäftigen- und Geburtenzahlen in diversen Regionen sind in Graubünden stark rückläufig, was generell einer anhaltenden Entwicklung im ländlichen Raum entspricht. Es ist daher in den einzelnen Regionen Gegensteuer zu geben, sollen diese sowie der Kanton als Summe der Regionen nicht wirtschaftlich weiter verlieren. Die Konzentration auf Zentren sowie eine schlagkräftige Wirtschaftsentwicklung in den Talschaften und Regionen ist unabdingbar. Im neuen GWE ist denn auch vorgesehen, dass die Regionalorganisationen in bedeutendem Mass in die kantonale Wirtschaftsförderung eingebunden werden sollen. Ihnen obliegt massgeblich die Verbesserung der wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit ihres Regionalgebietes. Das Land Tirol hat in diesem Sinn seit Jahrzehnten eine erfolgreiche Regionalpolitik betrieben; für die regionale Wirtschaftsentwicklung werden Regionalmanager eingesetzt.

Die Gemeinden haben hiefür mehr Mittel zur Verfügung zu stellen. Starke regionale Strukturen entsprechen aber auch den Interessen des Kantons, weshalb erhöhte Mittel für Projekte zur Wirtschaftsentwicklung bereitzustellen sind. Damit wirkungsvolle Projekte in den Regionen jedoch überhaupt entwickelt werden können, sind auch seitens des Kantons erhöhte Beiträge für den Aufbau eines Bereiches "Regionalentwicklung" an die Regionalorganisationen zu leisten, soweit diese bereit sind, wirtschaftsorientiert zu handeln.

Nach dem Bericht des DIV und dem Vorentwurf zur Teilrevision des Gemeindegesetzes vom 14.12.2004 sollen für Gemeindefusionen CHF 3 Mio. pro Jahr bereitgestellt werden, wogegen für Beiträge an Regionalorganisationen nicht einmal eine gesetzliche Grundlage vorgesehen ist. Dies widerspricht den Verfassungsaufträgen der Art. 64 und 82 Abs. 4 KV. Gemeindefusionen sind sinnvolle administrative Reformen auf Gemeindeebene. Die Verbesserung der wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit der Täler und Regionen sowie die Schaffung entsprechender Strukturen läuft wirkungsvoller über die Regionalorganisationen. Dabei ist es nicht die Meinung, dass Beiträge voraussetzungslos und nach dem Giesskannenprinzip an die Regionalorganisationen fliessen. Indessen sind kompetente und effiziente Regionalorganisationen als verlässliche und konstante Ansprechpartner des Kantons erstrebenswert. Für die gezielte Förderung der Kompetenz und der Effizienz einer Regionalorganisation sowie entsprechender Projekte (beispielsweise Integration diverser Gemeindezweckverbände in die Regionalorganisation) sollen daher auch gewisse Fördermittel neben jenen der Wirtschaftsförderung zur Verfügung stehen.

Die Regierung wird daher aufgefordert, zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen:

1. Kann die Regierung die Auffassung teilen, dass auch bei fusionierten Gemeinden bei den Aufgaben der Grundversorgung und Wirtschaftsentwicklung grossräumigere Akzente zu setzen und hiefür die Regionalorganisationen miteinzubeziehen und zu fördern sind?

2. Kann die Regierung die Auffassung teilen, dass eine Stärkung von Zentren in Regionen und Talschaften für eine wirksame regionale Wirtschaftsentwicklung notwendig ist?

3. Ist die Regierung bereit, im Interesse des wirtschaftlichen Wohlergehens des Kantons die Mittel für den Bereich der Regionalentwicklung bei den Regionalorganisationen zu erhöhen?

4. a) Ist die Regierung bereit, an einen Leistungsauftrag „Regionalentwicklung“ gebundene Beiträge an den Betrieb der Regionalorganisationen auszurichten
b) Ist die Regierung bereit, auch im Rahmen von Projektbeiträgen gewisse Anteile für das Projektmanagement und die Unterstützung des Bereiches "Regionalentwicklung" bei den Regionalorganisationen vorzusehen?

5. Ist die Regierung bereit, gesetzliche Grundlagen vorzulegen für Beiträge an umsetzungs-konzentrierte Massnahmen der Regionalorganisationen auch ausserhalb des Bereichs Regionalentwicklung, welche zu einer Erhöhung der Kompetenz und Effizienz der Regionalorganisation führen?

Chur, 30. August 2005

Name: Brüesch, Loepfe, Hess, Bär, Barandun, Beck, Berther (Sedrun), Bischoff, Bleiker, Brunold, Bucher, Butzerin, Casanova (Chur), Casty, Claus, Farrér, Giovannini, Gredig-Hug, Jaag, Janom Steiner, Jeker, Keller, Maissen, Meyer-Grass (Klosters), Parolini, Pedrini, Peyer, Pfenninger, Pfiffner, Plozza, Portner, Quinter, Ratti, Rizzi, Schütz, Stiffler, Thomann, Tscholl, Mainetti, Mathis

Session: 30.08.2005
Vorstoss: dt Anfrage


Antwort der Regierung

In der neuen Kantonsverfassung wird die Stellung der Regionen gestärkt. Sie erhalten jedoch nicht die gleiche Stellung wie die Gemeinden, eine neue politische Ebene wurde vom Grossen Rat abgelehnt. Primär erfüllen Regionalorganisationen Aufgaben, die ihnen von den Gemeinden übertragen werden. Kantonale Aufgaben übernehmen sie im Rahmen der Richtplanung und in der Investitionshilfe bis zum In-Kraft-Treten der neuen Regionalpolitik des Bundes (NRP). Die neuen Aufgaben im Bereich der Regionalpolitik hängen von der definitiven Ausgestaltung der NRP ab.

Die ERFA-Regio und das Amt für Wirtschaft und Tourismus haben in den Jahren 2004 und 2005 durch Dr. Andrea Brüesch Berichte erarbeiten lassen, die sich mit den Regionalorganisationen, ihren Aufgaben und Herausforderungen befassen.

Der Kanton fördert die interkommunale Zusammenarbeit in allen Bereichen auf dem Weg der Beratung durch verschiedene Dienststellen (Gemeindeinspektorat, Amt für Wirtschaft und Tourismus, Amt für Raumentwicklung, Fachstelle öffentlicher Verkehr, Amt für Wald etc.). Finanziell unterstützt der Kanton die Regionalorganisationen im Rahmen des Vollzugs der Investitionshilfe.

Zu den Fragen:

1. Die Wirtschaftsförderung ist in einem regionalen Kontext zu sehen. Bei der wirtschaftlichen Entwicklung der Regionen spielen die Regionalorganisationen eine wichtige Rolle. Daran ändern in der Regel auch Gemeindefusionen nichts. Gemeindefusionen führen zu effizienteren Verwaltungsstrukturen, ob sie selbständig einen direkten Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung zu leisten vermögen, ist jedoch offen. Die Regionalorganisationen behalten bei der regionalen Entwicklung eine führende Rolle und sind entsprechend einzubeziehen.

Die Förderung erfolgt gestützt auf das Gesetz über die Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung im Kanton Graubünden (GWE). Derzeit werden nur Regionalorganisationen im Perimeter gemäss dem Bundesgesetz über Investitionshilfe für Berggebiete (IHG) finanziell unterstützt. Mit der Umsetzung der NRP, voraussichtlich ab dem Jahr 2008, kann diesbezüglich eine Ausweitung auf alle Bündner Regionen erfolgen. Eine abschliessende Beurteilung ist im heutigen Zeitpunkt noch nicht möglich. Vorgesehen sind projektbezogene Förderungen.

2. Leistungsfähige, funktionale Räume, welche den künftigen Herausforderungen gewachsen sein sollen, sind auf starke regionale Zentren angewiesen. Die Regierung teilt die Meinung, dass eine regionale Wirtschaftsentwicklung auf starken regionalen Zentren basiert.

3. Die für Regionalorganisationen gemäss Budget vorgesehenen Mittel will die Regierung zu Gunsten der regionalen Entwicklung einsetzen. Der Betrag wurde im Zusammenhang mit der Struktur- und Leistungsüberprüfung zur Sanierung des Kantonshaushalts (Massnahme 73) gekürzt und kann deshalb nicht erhöht werden.

Die Regierung ist jedoch bereit, für die Umsetzungen erfolgsversprechender Projekte, welche die regionale wirtschaftliche Entwicklung fördern, die vorhandenen Mittel verstärkt einzusetzen.

4. a) Die bestehenden Mittel, welche für die Regionalorganisationen zur Verfügung stehen, sind primär für die regionale wirtschaftliche Entwicklung einzusetzen. Dieser Systemwechsel erfolgt sukzessive ab dem Jahr 2006. Der allgemeine Betrieb der Geschäftsstellen von Regionalorganisationen ist durch die Gemeinden zu finanzieren. Eine Erteilung von Leistungsaufträgen für den Betrieb der Regionalorganisationen zu Gunsten der regionalen wirtschaftlichen Entwicklung ist nicht vorgesehen.

4. b) Sowohl die Bundesmittel aufgrund des IHG als auch die kantonalen Mittel können für die Geschäftsstellen der regionalen Entwicklungsträger und projektbezogene Aktivitäten eingesetzt werden. Unabdingbar ist, dass die Projekte zur Steigerung der Professionalität der Regionalorganisationen führen und in einem direkten Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Entwicklung der Region stehen.

5. Für eine über den Bereich der Regionalentwicklung hinausgehende Unterstützung der Regionalorganisationen sind die Regionsgemeinden verantwortlich. Es muss im Interesse der Gemeinden liegen, die Kompetenz und Effizienz der Regionalorganisationen mit ihren Geschäftsführern zu erhöhen. Die Regierung sieht keine Notwendigkeit, entsprechende gesetzliche Grundlagen zu schaffen.

Datum: 25. Oktober 2005