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Session: 31.08.2005

Die BVD (Bovine Virus Diarrhöe) ist eine Rinderkrankheit die jährlich hohe wirtschaftliche Schäden in der Landwirtschaft anrichtet. Vom BVD - Virus werden vorwiegend Rinder angesteckt. Die Krankheit verläuft still und heimlich. Die Schäden sind Aborte, Fruchtbarkeitsstörungen, geringere Mastleistungen und Kälberverluste. Die jährlichen Schäden werden schweizweit auf 9 bis 12 Mio. Fr. geschätzt.

Der BVD - Virus ist in der Schweiz stark verbreitet. Auch im Kanton GR muss davon ausgegangen werden, dass 70 % bis 80 % des Rindviehbestandes mit diesem Virus Kontakt hatte. Aufgrund von Schätzungen wird der Virus jedoch nur von ca. 0.6 % der angesteckten Tiere verbreitet.

Seitens des Bundesamtes für Veterinärwesen (BVet) liegt nun ein Konzept zur Ausrottung der Krankheit vor. In einer ersten Phase sollen alle persistent infizierten Tiere eliminiert werden. In der zweiten Phase werden alle neugeborenen Kälber während 7 9 Monaten auf BVD untersucht. Während der dritten Phase werden die BVD freien Betriebe überwacht bis sich landesweit alle Betriebe in der dritten Phase befinden. Die Kosten für die landesweite Sanierung werden während 10 Jahren auf Fr. 55 Mio. geschätzt.

In den skandinavischen Ländern wird BVD bereits seit den 90er Jahren flächendeckend bekämpft. Die Niederlande bekämpfen seit einigen Jahren den BVD - Virus mit einem koordinierten Programm. In Frankreich laufen ebenfalls Bestrebungen zur Ausrottung der Krankheit. Österreich kennt ein obligatorisches Sanierungsprogramm und auch in Bayern läuft ein freiwilliges Bekämpfungsprojekt.

Die Schweiz, und insbesondere auch Graubünden mit starker Rindviehzucht, hat ein Interesse daran, schnellstmöglich ein BVD frei - Status zu erlangen. Andernfalls wären die Konsequenzen beispielsweise im Rindviehexport verheerend.

Um eine erfolgreiche Durchführung des Sanierungsprojektes sicherzustellen, ist ein koordiniertes Vorgehen zwischen den Kantonen angezeigt. Die Unterzeichner bitten die Regierung um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Wie beurteilt die Regierung das nationale BVD - Bekämpfungskonzept?

2. Anerkennt die Regierung die Bedeutung eines BVD - frei Status für Graubünden und die Schweiz?

3. Genügen bei einer schweizweiten Ausrottung der Krankheit die gesetzlichen Bestimmungen der kantonalen Tierseuchenverordnung? Wenn nein, welche Änderungen oder Ergänzungen sind vorzunehmen?

4. Wie beurteilt die Regierung die Finanzierung der BVD - Ausrottung über einen Finanzierungspool, bestehend aus Bund (BVet), Kantonen und Landwirtschaft?

Chur, 31. August 2005

Name: Farrér, Hanimann, Stoffel, Barandun, Beck Bischoff, Bleiker, Brüesch, Butzerin, Capaul, Casty, Caviezel (Pitasch), Claus, Conrad, Fallet, Gredig-Hug, Heinz, Jaag, Jäger, Jenny, Joos-Buchli, Keller, Kessler, Kleis-Kümin, Koch, Märchy, Mengotti, Michel, Parolini, Pfenninger, Pfister, Rizzi, Sax, Schmid, Stiffler, Telli, Thomann, Campell, Godly, Mainetti, Mathis, Michael, Thurner

Session: 31.08.2005
Vorstoss: dt Anfrage


Antwort der Regierung

Die Krankheit Bovines Virusdiarrhoe / Mucosal Disease (BVD/MD) verursacht der Rindviehhaltung jährlich schweizweit einen wirtschaftlichen Schaden von schätzungsweise 6 12 Millionen Franken. Die sog. persistent infizierten (pi)-Tiere, die bereits vor ihrer Geburt mit dem Virus infiziert wurden, scheiden lebenslang den Virus aus und halten somit die Infektion in der Rindviehpopulation aufrecht. Von BVD geht keine Seuchengefahr für den Menschen aus.

Das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) hat im Frühjahr 2005 ein Konzept zur Ausrottung von BVD in der Schweiz vorgelegt, das ein dreistufiges Vorgehen vorsieht. Die Gesamtkosten für die Sanierung während 10 Jahren werden vom BVET auf 50-60 Millionen Franken beziffert. Mit einem prozentualen Rindviehanteil von 5% ergibt sich für den Kanton Graubünden eine Kostenschätzung von 2.5-3 Millionen Franken. Hinzu kommen Kosten, die im Konzept des BVET noch nicht berücksichtigt sind, wie das Betreiben einer Koordinationsstelle durch den Bund und die absehbaren Aufwendungen der kantonalen Veterinärdienste (Information, Organisation, Datenverwaltung, Überwachung des Tierverkehrs). Die Entschädigungsansätze für die auszumerzenden (pi) Tiere sind im Konzept unrealistisch tief kalkuliert. Weiter fehlt auch eine Kostenberechnung für die längerfristige Überwachung des Schweizerischen Rindviehbestandes nach einer erfolgten Sanierung.

Gestützt auf diese Ausführungen beantwortet die Regierung die Fragen wie folgt:

1. Bei einem Entscheid der schweizweiten und koordinierten BVD - Ausrottung
könnte das vom Bundesamt für Veterinärwesen vorgelegte Konzept, mit teilweise grossen Einschränkungen für die Rindviehhalter, auch im Kanton Graubünden umgesetzt werden. Voraussetzung dazu ist allerdings, dass die Rindviehhalter sich geschlossen hinter eine koordinierte BVD -Ausrottung stellen und die teilweise einschneidenden Einschränkungen im Tierverkehr (z.B. bei der Alpsömmerung) eingehalten werden, damit der Kontakt zwischen sanierten und noch nicht sanierten Tierbeständen verhindert wird. Grössere Unklarheiten bestehen, wenn organisatorische oder logistische Probleme eine parallele schweizweite Bekämpfung verunmöglichen sollten. Die Auswirkungen eines gestaffelten Vorgehens, bei dem nach einander grossflächige, kantons-übergreifende Regionen der BVD-Ausrottung unterzogen würden, müssten diesefalls vertiefter analysiert werden.

2. Die Handelshemmnisse, die der Schweiz heute aufgrund des fehlenden „BVD - frei Status“ entstehen, sind noch gering. Betroffen sind vor allem die Sömmerung von Tieren in Österreich und die Exporte von Lebendtieren nach Österreich und Frankreich. Durch die zunehmende Eindämmung der BVD in den Nachbarstaaten ist jedoch anzunehmen, dass in den nächsten Jahren die Restriktionen in Europa im Handel von lebenden Tieren zunehmen werden und der BVD - Freiheit grössere Bedeutung zukommen wird.

3. Eine schweizweite BVD - Bekämpfung würde sich auf die eidgenössische Tierseuchenverordnung und die in Aussicht gestellten Ausführungsbestimmungen des Bundesamtes für Veterinärwesen stützen. Entsprechende Anpassungen der kantonalen Veterinärgesetzgebung würden sich erübrigen.

4. Ein auf die BVD bezogenes Tiergesundheitsprogramm ist finanziell nur tragbar, wenn alle involvierten Kreise den erforderlichen Kostenbeitrag leisten. In diesem Sinne ist der vorgesehene Finanzierungspool, an dem sich der Bund, die Kantonen und die Tierhalter beteiligen, eine praktikable Lösung. Bei der BVD handelt es sich um eine zu überwachende Tierseuche. Die Finanzierung der BVD Bekämpfung übersteigt indessen die Möglichkeiten des Tierseuchenfonds des Kantons Graubünden. Daher müsste zumindest eine teilweise davon losgelöste Finanzierung unter Beteiligung der Tierhalter vorgenommen werden.

Datum: 17. Oktober 2005