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Session: 31.08.2005
Die aktive Waldpflege ist als wichtiges Element zum nachhaltigen Schutz des Menschen und seinen Lebensräumen zu fördern. Bewährte Strategien im Gefahrenmanagement zur Verminderung der Risiken von Naturkatastrophen sind weiter zu entwickeln. Dies steht im Budget 2005 im Jahresprogramm bei ES 16/15 Schutz vor Naturgefahren. Der Bund hat mit dem Sparpaket 2003 rund 30% der grundsätzlich diesem Zweck vorgesehenen Mittel eingespart. Dem Kanton Graubünden fehlen deshalb Bundesgelder um die Bevölkerung vor möglichen Unwetterschäden zu schützen. Auch fehlen zum Teil für präventive Massnahmen die Mittel, um die Bedürfnisse der Waldeigentümer, meist sind dies Gemeinden, zu erfüllen. Insbesondere in den Bereichen Waldpflege, Infrastrukturen (Erschliessungen) und Behebung von Waldschäden (Zwangsnutzungen) besteht ein Defizit. Nach den jüngsten Unwettern vom August 2005 bei denen der Kanton vor Allem in Klosters, sowie auch im Unterengadin stark betroffen war, ersuchen wir die Regierung um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Verfügt der Kanton Graubünden über genügend Mittel um die anfallenden Unwetterschäden 2005 am Wald und den forstlichen Infrastrukturen zu finanzieren?

2. Ist die Regierung bereit sich beim Bund für zusätzliche Mittel für die Schutzwaldpflege bzw. für die Aufstockung der gekürzten Mittel beim BUWAL einzusetzen?

3. Welche Rückschlüsse bzw. Korrektur schliesst / macht der Kanton aufgrund der aktuellen Erfahrung bezüglich der Praxis der Waldpflege und Waldbewirtschaftung?

4. Wie sieht die Regierung allenfalls mittelfristig Möglichkeiten im Rahmen des NFA die Mittelbeiträge des Kantons aufzustocken?

Chur, 31. August 2005

Name: Pfiffner, Pfenninger, Bucher, Arquint, Baselgia-Brunner, Beck, Berther (Disentis), Brüesch, Butzerin, Capaul, Cavigelli, Conrad, Fasani, Frigg, Hardegger, Jaag, Jäger, Joos-Buchli, Keller, Maissen, Meyer-Grass (Klosters), Meyer Persili (Chur), Mengotti, Michel, Noi, Parolini, Peyer, Robustelli, Schütz, Stoffel, Thomann, Tremp, Trepp, Zindel, Caviezel (Chur), Mainetti, Mathis

Session: 31.08.2005
Vorstoss: dt Anfrage


Antwort der Regierung

Mit dem Aufbau eines Gefahreninformationssystems verfügt der Kanton über wertvolle Grundlagen, um einen möglichst umfassenden Schutz vor Naturgefahren sicherzustellen. Diesem Schutz dienen aber auch die aktive Waldpflege, die Erschliessung der Wälder und Verbauungsmassnahmen. Im Jahre 2004 standen dem Kanton für die Umsetzung solcher Massnahmen noch Bundesmittel von rund 27 Mio. Franken zur Verfügung. Aufgrund der Sparmassnahmen des Bundes sind diese Mittel für das Jahr 2005 auf rund 20 Mio. Franken und für das Jahr 2006 auf rund 19 Mio. Franken gekürzt worden. Angesichts der angespannten Finanzlage des Bundes ist daher auch im Forstbereich eine Prioritätensetzung unausweichlich. Ausgehend von diesen allgemeinen Ausführungen können die gestellten Fragen wie folgt beantwortet werden:

1. Die Unwetter vom vergangenen August haben im Wald einen Gesamtschaden von rund 13 Mio. Franken verursacht. Für die Behebung dieser Schäden müssten nach geltendem Verteilschlüssel der Bund rund 6,6 Mio. Franken und der Kanton bzw. die Waldeigentümer je 3,2 Mio. Franken beisteuern. Bezogen auf den Kanton sind somit für die Jahre 2006 und 2007 zusätzliche Mittel in der Grössenordnung von jährlich je 1,6 Mio. Franken notwendig. Hiefür reichen die gemäss Finanzplanung vorgesehenen Kantonsmittel nicht aus. Diese sind nämlich für bereits laufende Projekte vorgesehen. In Anbetracht dieser Sachlage hat der Kanton beim Bund zusätzliche Mittel zur Behebung der Unwetterschäden 2005 beantragt. Darüber wird der Bund voraussichtlich noch dieses Jahr befinden. Entsprechend dem Anteil der zusätzlichen Bundesmittel sind alsdann die Mittel für die in den Jahren 2006/2007 zusätzlich auszuführenden, nicht verschiebbaren Arbeiten im Budget 2006 bzw. in der Finanzplanung einzustellen

2. Das ursprüngliche Ziel des Kantons bestand darin, die nötigen Waldpflegemassnahmen in Wäldern mit besonderer Schutzfunktion sukzessive umzusetzen. Aufgrund der einschneidenden Sparmassnahmen des Bundes kann die nötige Schutzwaldpflege derzeit jedoch nicht mehr im gewünschten Ausmass wahrgenommen werden. So konnten im Jahre 2004 entsprechende Massnahmen nur noch auf rund 1'400 ha Wald umgesetzt werden. Erforderlich wären jedoch jährliche Waldpflegemassnahmen auf rund 3'000 ha. Die Regierung ist daher beim Bund mehrmals vorstellig geworden und hat mit der nötigen Deutlichkeit klargestellt, dass die beschränkten Mittel des Bundes prioritär für die Schutzwaldpflege einzusetzen sind. Im Jahre 2005 konnten denn auch 1'800 ha, d.h. 400 ha mehr Schutzwald als im Vorjahr, nachhaltig gepflegt werden. Auch inskünftig wird sich die Regierung beim Bund für die Bereitstellung der nötigen Mittel für den Forstbereich einsetzen.

3. Die nachhaltige Waldpflege sowie die konsequente Entfernung der Zwangsnutzungen haben sich in der Praxis bewährt. Anlässlich der Unwetter 2005 war denn auch der Anteil an liegen gelassenem Holz bedeutend kleiner als der Anteil an frischem Schwemmholz. Die Schutzwaldpflege ist daher gezielt weiterzuführen. Gleiches gilt für die Gerinnepflege. Inskünftig sind überdies die Uferbereiche soweit erforderlich von schweren Bäumen freizuhalten.

4. Bis anhin waren die Bundesbeiträge durch die forstrechtlichen Regelungen an die Kantonsbeiträge gebunden. Durch die im Rahmen der Neugestaltung des Finanzausgleiches angepasste Aufgabenteilung zwischen Bund und Kanton wird der Bundesanteil Forst von bisher 55 % auf 40 % sinken. Demzufolge stehen dem Kanton Graubünden im Forstbereich rund 7 Mio. Franken weniger Bundesmittel zur Verfügung, was dem Nettoaufwand des Kantons für den Wald entsprechend erhöht. Wie die zweckfreien Kantonsmittel dereinst verwendet werden, bestimmen die kantonale Gesetzgebung einerseits und über den jährlichen Voranschlag der Grosse Rat anderseits.

Datum: 17. Oktober 2005