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Session: 18.10.2005
Die eidgenössischen Räte haben am 20. März 1970 das Bundesgesetz über die Verbesserung der Wohnverhältnisse im Berggebiet (VWBG) erlassen. Mit der Revision dieses Gesetzes im Jahre 2000 wurde diese Finanzhilfe bis zum 31.12.2005 verlängert. Kantone und Gemeinden haben aufgrund dieses Gesetzes Finanzhilfen ausgerichtet. Die Bundeshilfe ist subsidiär und wird lediglich ausbezahlt, wenn der Kanton und die Gemeinden (oder allenfalls Dritte) ihre Beiträge gewähren.

Diese Wohneigentumsförderung stellt eine wirksame Massnahme zugunsten der Bergbevölkerung dar. Zu diesem Schluss kam bereits eine 1998 abgeschlossene Evaluation. Die Zielgruppe wird erreicht. Bei den Nutzniessern handelt es sich um einkommensschwache, meist junge Familien mit Kinder.

Da die Abschaffung des VWGB an die Neugestaltung des Finanzausgleichs gebunden ist, und mit der Inkraftsetzung des NFA per 1. Januar 2008 gerechnet wird, hat das eidgenössische Parlament der Motion von Adrian lmfeld, zur Verlängerung des VWGB bis 31.12.2007, zugestimmt bzw. hat sie überwiesen.

Aufgrund dieser neuen Situation erachten die Unterzeichneten, dass die Streichung der kantonalen Beiträge im Sinne der Sparmassnahme A 01 nicht sinnvoll ist. Durch diesen Ausstieg per ENDE 2005, welcher auf den vorgesehenen Ausstieg des Bundes basiert, entgehen unserer Bevölkerung wesentliche Bundesbeiträge.

Die neue Situation auf Bundesebene mit der Verlängerung der Beitragsgewährung bis Inkrafttreten der NFA, also für die Jahre 2006 und 2007, verlangt auch unsererseits eine entsprechende Anpassung.

Die Regierung wird angehalten die entsprechenden Vorkehrungen zu treffen, damit auch die Kantonsbeiträge analog dem Bundesgesetz für die Jahre 2006 und 2007 gewährt werden können.

Chur, 18. Oktober 2005

Name: Maissen, Parolini, Caviezel (Pitasch), Arquint, Augustin, Barandun, Baselgia-Brunner, Beck, Berther (Disentis), Berther (Sedrun), Biancotti, Bundi, Büsser, Butzerin, Capaul, Casanova (Vignogn), Casty, Cavigelli, Christ, Christoffel-Casty, Dermont, Fallet, Farrér, Frigg, Giovannini, Hartmann (Champfèr), Jäger, Jeker, Joos-Buchli, Keller, Kleis-Kümin, Koch, Meyer-Grass, Mengotti, Noi, Pedrini, Pfiffner, Plozza, Portner, Quinter, Ratti, Righetti, Rizzi, Robustelli, Sax, Schmid, Stiffler, Tomaschett, Tremp, Trepp, Zarn, Blumenthal-Toschini, Campell, Cortesi, Darms, Florin-Caluori, Godly, Hunger, Janett, Lippuner, Mainetti, Thurner

Session: 18.10.2005
Vorstoss: dt Auftrag


Antwort der Regierung

Gestützt auf das Bundesgesetz über die Verbesserung der Wohnverhältnisse im Berggebiet (VWBG, SR 844) und das kantonale Gesetz über den sozialen Wohnungsbau und die Verbesserung der Wohnverhältnisse im Berggebiet (BR 950.250) wurden seit 1953 im Kanton Graubünden rund 3300 Projekte mit einer Bausumme von mehreren hundert Millionen Franken unterstützt. Dabei wurden rund 77.6 Mio. Franken Bundes- und 46.3 Mio. Franken Kantonsbeiträge sowie ca. 18.7 Mio. Franken Beiträge der Gemeinden oder Dritter ausgerichtet. Diese auf das Berggebiet begrenzte Unterstützung kommt Familien in bescheidenen finanziellen Verhältnissen zu, insbesondere kinderreichen Familien.

Mit dem Instrument der Wohnbausanierung wird somit seit mehr als fünfzig Jahren ein wesentlicher Beitrag zur dezentralen Besiedlung geleistet und ein bedeutender Impuls für das regionale Gewerbe im Berggebiet gesetzt.

Die ursprünglich bis zum 31. Dezember 2000 limitierte Finanzhilfe gemäss VWBG wurde aufgrund der Initiative von Ständerat Theo Maissen im Jahre 2000 bis zum Inkrafttreten der NFA, jedoch längstens bis zum 31. Dezember 2005 verlängert. Im Zuge dieser Entwicklung auf Bundesebene hat der Grosse Rat im Rahmen der Struktur- und Leistungsüberprüfung zur Sanierung des Kantonshaushalts (SLSK) im Jahre 2003 die Massnahme A 01 mit der Kurzbezeichnung „Ausstieg aus dem sozialen Wohnungsbau ab 2006“ beschlossen. Mit der Umsetzung dieser Massnahme könnten ab Ende 2005 in Graubünden keine Gesuche mehr bewilligt werden.

Zwischenzeitlich hat der Bundesrat dem Parlament bis zum Inkrafttreten des Bundesbeschlusses vom 3. Oktober 2003 zur Neugestaltung des Finanzausgleichs und zur Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen eine neuerliche Verlängerung der Finanzhilfe nach dem VWBG beantragt (Botschaft 05.064 vom 17. August 2005, basierend auf der Motion N 05.05.04 Imfeld). Der Nationalrat hat diesem Entwurf am 1. Dezember 2005 und der Ständerat am 7. Dezember 2005 zugestimmt. Der Bundesbeschluss zur NFA wird voraussichtlich am 1. Januar 2008 in Kraft treten. Der Bundesrat geht von jährlichen Zusicherungskrediten von rund 4 Millionen Franken aus, deren Ausrichtung an die finanzielle Mitwirkung der Kantone gekoppelt ist. Im Vergleich zum bisherigen Bundeskontingent von rund 10 Mio. Franken ist das eine Reduktion um mehr als die Hälfte.

Noch vor den im Rahmen der Struktur- und Leistungsüberprüfung zur Sanierung des Kantonshaushalts vom Grossen Rat beschlossenen Massnahmen hat sich die Regierung in der Beantwortung der Interpellation Tuor betreffend Wohnbausanierung im Berggebiet bereit erklärt, Leistungen als Ergänzung zu solchen des Bundes zu gewähren.

Aufgrund der gemachten Ausführungen ist die Regierung bereit, die Wohnbausanierungen parallel zur Bundeshilfe weiterzuführen. Allerdings sind die Ausgaben, aufgrund der vom Grossen Rat beschlossenen Massnahme A 01 gemäss SLSK, andernorts vollumfänglich zu kompensieren. Aufgrund der beschränkten Kompensationsmöglichkeiten ist ein jährlicher Kantonsbeitrag von Fr. 250'000.-- ausrichtbar. Die entsprechenden Mittel werden im Budget 2006 bis 2008 durch entsprechende Budgetumlagerungen bereitgestellt (Gesamtbudgetzahlen: 2006: 1'225'000.--, 2007: 225'000.--, 2008: 50'000.--).

In diesem Sinne ist die Regierung bereit, den Auftrag entgegenzunehmen. Das ALSV hat Kompensationsmassnahmen von je Fr. 250'000.-- in den Jahren 2006 und 2007, gesamthaft damit Fr. 500'000.--, zu leisten. Sollten wider Erwarten weitere kompensierbare Mittel verfügbar werden, können die aufgezeigten Beträge erhöht werden.

Datum: 13. Dezember 2005