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Session: 08.12.2005
Diesen Herbst hat das Tiefbauaumt Graubünden im Kantonsamtsblatt verschiedene wichtige Baumeister- und Sanitärarbeiten für die A 13 bei Soazza - San Bernardino/Tunnel Süd, Pian San Giacomo - Malabarba öffentlich ausgeschrieben. Die technischen Unterlagen waren anfänglich nur in deutscher Sprache verfasst worden. Der Augenschein wurde in Hinterrhein in Deutsch durchgeführt. Dies hat zahlreichen Unternehmern des Moesano, welche am Augenschein dieser kantonalen Arbeiten in ihrer Region teilgenommen haben, einige Probleme bereitet. Wir möchten der Regierung folgende Fragen stellen:

1. Aus welchem Grund wurde ein Augenschein für eine Vergabe im Misox in Hinterrhein durchgeführt?

2. Aus welchem Grund wurde als offizielle Sprache Deutsch und nicht Italienisch gewählt?

3. Ist die Regierung nicht der Meinung, dass es korrekt wäre, für eine Arbeit, welche im Moesano ausgeführt wird, Italienisch als Verfahrenssprache festzulegen und den Augenschein im Moesano durchzuführen?

4. Kann für so wichtige Arbeiten verlangt werden, dass die Person, welche die auszuführenden Arbeiten präsentiert, dies auch in italienischer Sprache tut?

Chur, 8. Dezember 2005

Name: Pedrini, Righetti, Fasani, Giovannini, Keller, Mengotti, Noi-Togni, Plozza, Zanetti, Toschini

Session: 8.12.2005
Vorstoss: dt Anfrage


Antwort der Regierung

Vor rund zehn Jahren wurde mit der kontinuierlichen, abschnittsweisen Erneuerung der Nationalstrasse A13 zwischen Soazza und Thusis begonnen. Gemäss Bau- und Finanzprogramm ist nach Ostern 2006 der Beginn der Bauarbeiten für den Abschnitt Pian San Giacomo - Malabarba geplant. Kernstück dieser Arbeiten bildet die Instandsetzung der Brücke Salvanei und der Tunnelgruppe Brusei mit zwei Tunnels und drei Galerien.

Art. 10 Abs. 1 der kantonalen Submissionsverordnung (SubV; BR 803.310) hält als Grundsatz fest, dass nach Möglichkeit auf die sprachlichen Verhältnisse des Gebietes Rücksicht zu nehmen ist, in welchem der Auftrag zur Ausführung gelangt. Um aber gleichzeitig der Bedingung des GATT/WTO-Übereinkommens bezüglich der offiziellen Amtssprachen gerecht zu werden, legt Art. 10 Abs. 2 SubV zwingend fest, dass für Aufträge im Staatsvertragsbereich zusätzlich zur gewählten kantonalen Amtssprache (Deutsch oder Italienisch) eine Zusammenfassung (als Minimalinhalt) in französischer Sprache beigefügt werden muss.
Im konkreten Fall wurde beschlossen, das Verfahren zweisprachig auszuschreiben. Die Publikation im Kantonsamtsblatt Nr. 42 vom 20. Oktober 2005 erfolgte gleichzeitig in italienischer und deutscher Sprache.

Zu den Fragen äussert sich die Regierung wie folgt:

1. In Hinterrhein verfügt das Tiefbauamt mit dem Besucherpavillon auf dem Installationsplatz des San Bernardinotunnels über eine optimale Infrastruktur für Projektpräsentationen. Aus diesem Grunde wurde an diesem Standort auch die Zusammenkunft für die Präsentation der fraglichen Arbeiten organisiert. Anlässlich der Information wurden die Teilnehmer ausdrücklich aufgefordert, bekannt zu geben, ob eine Besichtigung der Objekte in der Mesolcina gewünscht werde. Von diesem Angebot wurde jedoch seitens der Teilnehmer nicht Gebrauch gemacht.

2. Da die hauptsächliche Projektbearbeitung durch Sachbearbeiter mit deutscher Muttersprache erfolgt, wurde als offizielle Sprache Deutsch gewählt. Allerdings wurden mit Ausnahme einiger weniger Beilagen (z.B. Rettungs- und Alarmierungsschema) sämtliche Offertunterlagen zweisprachig zur Verfügung gestellt. Dies gilt insbesondere für die Leistungsverzeichnisse mit allen Bedingungen (Allgemeine und Besondere Teile) sowie für die Planunterlagen. Auch die den Teilnehmern abgegebenen elektronischen Datenträger für die Ausarbeitung der Offerten waren mit der SIA-Schnittstelle in Deutsch und Italienisch versehen.

3. Die Regierung hat Verständnis für die Anliegen der Interpellanten und vertritt die Meinung, dass die Submissionsverfahren in der Regel möglichst unter Berücksichtigung der regionalen Randbedingungen durchgeführt werden sollten.

4. Die Projektvorstellung wurde in der Muttersprache des verantwortlichen Projektbearbeiters und der Mehrheit der anwesenden Unternehmer durchgeführt. Es bestand aber die Möglichkeit, während und nach der Information Fragen in italienischer Sprache zu stellen. Vom Angebot der Mitarbeiter des Tiefbauamtes, Teile der Information in italienischer Sprache zu wiederholen, wurde von keinem der Anwesenden Gebrauch gemacht.

Datum: 10. Februar 2006