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Session: 13.02.2006
Die Rhätische Bahn steht in vielerlei Hinsicht vor herausfordernden Aufgaben. Sie hat sich für die Zukunft einem Strategieprozess unterzogen, nach dem sie versucht, die knappen finanziellen Ressourcen richtig einzusetzen.

Der finanzielle Bedarf der RhB manifestiert sich unter anderem aufgrund folgender Bereiche:

1. Kapitalbedarf aufgrund der Positionierung am Markt

2. Kapitalbedarf aufgrund genereller Sparbemühungen seitens der Eidgenossenschaft

3. Kapitalbedarf aufgrund eines teilweisen Nachholbedarfs der Investitionen in Rollmaterial (Personenverkehr) und Infrastrukturbauten (Tunnels, Brücken, etc.)

4. Kapitalbedarf aufgrund des positiven Volksentscheides für die Porta Alpina

Aufgrund dieser Ausgangslage hat der Kanton Graubünden als Miteigentümer der RhB sich über sein zukünftiges Engagement, nicht zuletzt auch mit Blick auf die Finanzlage des Kantons, mit der Notwendigkeit der Prioritätensetzung im Klaren zu sein.

Die unterzeichneten Grossräte der FDP stellen daher folgende Fragen:

1. Ist die Regierung auch der Ansicht, dass der lnvestitionsbedarf der RhB ausgewiesen ist?

2. Wie hoch beziffert sie den Bedarf für die kommenden Jahre?

3. Ist dieser Bedarf in der Planung schon berücksichtigt worden?

4. In wie weit ist die Regierung bereit, unter Berücksichtigung einer klaren Eignerstrategie, die für die RhB notwendigen Mittel bereit zu stellen und dabei der RhB auch eine bevorzugte Stellung gegenüber adhoc Projekten einzuräumen, damit sie die sehr wichtige volkswirtschaftliche Bedeutung für Graubünden wahrnehmen kann?

5. Wie gedenkt die Regierung in Bezug auf die Eignerstrategie des Kantons vorzugehen?

Chur, 13. Februar 2006

Name: Hanimann, Bachmann, Bär, Barandun, Bischoff, Caviezel (Pitasch), Christ, Feltscher, Giacometti, Hartmann, Hess, Joos, Kessler, Marti, Meyer-Grass, Michel, Perl, Rizzi, Robustelli, Telli, Thomann, Tramèr, Toschini, Bernhard

Session: 13.02.2006
Vorstoss: dt Anfrage FDP


Antwort der Regierung

Es trifft zu, dass die in der Anfrage teilweise angesprochenen Rahmenbedingungen die Rhätische Bahn (RhB) vor neue Herausforderungen stellen. Zu diesem Zweck erarbeitete sich die RhB eine neue Strategie, welche die Handlungsfähigkeit der Un-ternehmung auch in Zukunft sicherstellen soll. Mit der "Strategie 2012" will sich die RhB als kundenorientierte und unternehmerische Pendler-, Erlebnis- und Güterbahn profilieren. Gleichzeitig will sie ihre "Lokomotiv-Funktion" im Tourismus von Graubünden noch verstärkt wahrnehmen.

Die parlamentarische Anfrage befasst sich folgerichtig weniger mit der Unternehmensstrategie als mit dem künftigen Engagement des Kantons als Mehrheitsaktionär und Eigner der Unternehmung. Im Einzelnen lassen sich die Fragen wie folgt beantworten:

1./2. Aufgrund der Alterung stehen in den nächsten Jahren dringende und umfang-reiche Sanierungen an, um das Bahnnetz sicher und attraktiv erhalten zu können. Im Zusammenhang mit der Erarbeitung der Botschaft des Bundes zum 9. Rahmenkredit für Investitionsbeiträge an konzessionierte Eisenbahnunternehmen hat die RhB den Sanierungsbedarf für die Zeitperiode 2007 - 2010 auf insgesamt 558 Mio. Franken beziffert. Der entsprechende Sanierungsbedarf wurde von Vertretern des Bundesam-tes für Verkehr als transparent und nachvollziehbar anerkannt. Für die Regierung gibt es keine Veranlassung, am fraglichen Investitionsbedarf zu zweifeln. Nur mit um-fangreichen Investitionen in neues Rollmaterial kann zudem das Unternehmen die heutigen und künftigen Kundenbedürfnisse marktkonform abdecken. Im Zeitraum 2006 - 2009 ist deshalb das überalterte Rollmaterial sukzessive zu ersetzen. Das Beschaffungsvolumen beläuft sich auf insgesamt 355 Mio. Franken.

3. Für den Kanton Graubünden regelt eine Vereinbarung mit dem Bund aus dem Jahre 1997 die Kantonsanteile an der Abgeltung (7 %) bzw. an den Investitionsbeiträgen (18 %). Die erwähnte Vereinbarung berücksichtigt, dass die RhB im flächenmässig grössten Kanton der Schweiz beim Personen- und Güterverkehr ähnliche Aufgaben erfüllt, wie die SBB in anderen Landesteilen. Sie berücksichtigt ausserdem, dass die RhB als Gebirgsbahn ihre Leistungen unter erschwerten Produktionsbedingungen erbringen muss. Gemessen am prognostizierten Bedarf der RhB für das Jahr 2007 errechnet sich der Abgeltungsanspruch auf rund 125 Mio. Franken, woran der Kanton 13.7 Mio. Franken erbringt. Hinzu kommen Investitionsbeiträge an die Infrastruktur von insgesamt 73 Mio. Franken bei einem Kantonsanteil von rund 13 Mio. Franken.

4./5. Die Regierung ist sich der hohen volkswirtschaftlichen Bedeutung der RhB für den Kanton bewusst. Sie ist als Folge davon auch bereit, alles zu unternehmen, um günstige finanzielle Rahmenbedingungen von Seiten des Bundes zu erreichen und namentlich für die Einhaltung der staatsvertraglichen Vereinbarung zwischen dem Bund und dem Kanton Graubünden zu sorgen. Entsprechend dieser Vereinbarung ist die Regierung gewillt, den Anteil des Kantons sowohl an der Abgeltung als auch an den Investitionsbeiträgen auch in Zukunft zu leisten. Zur Finanzierung der Erneuerung des Rollmaterials beabsichtigt die Regierung, der RhB aus den ausserordentlichen Erträgen im Zusammenhang mit der anstehenden Rückzahlung von Dotationskapital der Graubündner Kantonalbank samt Agio einen à fonds perdu Beitrag von 22 Mio. Franken zu gewähren. Der Entscheid über die Mittelverwendung liegt in der Kompetenz des Grossen Rates. Darüber hinaus ist die Regierung bereit, der RhB für die Rollmaterialbeschaffung im Rahmen der Möglichkeiten des Kantons Kantonsdar-lehen zur Verfügung zu stellen.

Datum: 25. April 2006