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Session: 26.04.2006
In der regierungsrätlichen Antwort auf die breite Vernehmlassung zum Kernprogramm Bündner Schule 2010 wurde in Aussicht gestellt, die Frage der gymnasialen Ausbildung vorrangig zu behandeln und zu entscheiden. Reformen in schulischen Teilbereichen ziehen immer auch Veränderungen im gesamten Bildungsangebot nach sich und müssen deshalb unbedingt koordiniert werden.

Im Zuge der weitreichenden Reform des Bündner Schulwesens spielt die gymnasiale Ausbildung eine Schlüsselrolle. Verschiedenste Schweizer Kantone haben sich aus Qualitätsgründen für ein Langzeitgymnasium entschieden (2 Jahre UG + 4 Jahre G). Andere Kantone bevorzugen ein Modell mit vier Jahren gymnasialer Ausbildung und verschiedenen Niveau-Varianten in der Oberstufe. Festzuhalten ist, dass es keine einheitliche schweizerische Regelung gibt. Im Kernprogramm Bündner Schule des zuständigen Departements werden für die gymnasiale Ausbildung zwei Varianten priorisiert. Unter dem Titel "Stärkung der Volksschuloberstufe" wird vorgeschlagen, eine vier- oder fünfjährige gymnasiale Ausbildung mit einem kooperativen Oberstufennmodell C (Niveau-Klassen) zu verknüpfen. Ein Langzeitgymnasium (2 Jahre UG + 4 Jahre G) steht im Kernprogramm Bündner Schule gar nicht mehr zur Diskussion. Dagegen ist breite Opposition erwachsen.

In unserem Kanton hat gerade die gymnasiale Ausbildung eine über Bildungsaspekte hinaus gehende Bedeutung. Unsere Regionen und Talschaften sind von einem guten schulischen Angebot in mehrfacher Hinsicht abhängig. Es geht um die Attraktivität der Standorte für Familien und um Arbeitsplätze in den Regionen. Direkt von der Dauer der gymnasialen Ausbildung abhängig ist die Gestaltung der Oberstufe. In vielen Gemeinden stellt sich zu dem aufgrund der demografischen Entwicklung die Frage von Schulzusammenschlüssen. Die Regierung muss klare Aussagen treffen, wie sie sich die Oberstufe in zehn Jahren vor stellt. Es ist für unseren Kanton entscheidend, wo und in welcher Form die Oberstufen- und Gymnasialausbildung angeboten wird. Die Frage, wie gut unsere Ausbildungsmöglichkeiten im Kanton sind und was sie uns wert sind, muss grundsätzlich entschieden werden Deshalb fordern die Unterzeichnenden eine breite politische Diskussion in dieser Frage. Der Grosse Rat muss über die entscheidenden Fragen, auch und explizit über die Dauer der gymnasialen Ausbildung diskutieren und entscheiden können.

Die Unterzeichnenden fordern die Regierung auf, eine koordinierte Revision des Mittelschulgesetzes und der Verordnung in diesem Sinne vorzunehmen.

Chur, 25. April 2006

Name: Claus, Berther (Disentis), Dudli, Augustin, Bachmann, Bär, Barandun, Berther (Sedrun) Biancotti, Bischoff, Brüesch, Bühler-Flury, Bundi, Cahannes, Casanova (Vignogn), Casanova (Chur), Casty, Cavegn-Kaiser, Christ, Conrad, Crapp, Donatsch, Fallet, Farrér, Fasani, Hanimann, Hardegger, Hartmann, Hess, Jenny, Joos, Kessler, Kleis-Kümin, Koch, Krättli-Lori, Lemm, Loepfe, Maissen, Marti, Meyer-Grass (Klosters), Mengotti, Michel, Möhr, Parolini, Pedrini, Perl, Plozza, Portner, Quinter, Ratti, Rizzi, Robustelli, Sax, Schmid, Stiffler, Tomaschett, Tramèr, Tuor, Zarn, Zegg, Bezzola, Campell, Darms, Davaz, Foffa, Nay

Session: 26.04.2006
Vorstoss: dt Auftrag

Antwort der Regierung

Die Dauer der gymnasialen Ausbildung war bereits mehrfach Gegenstand parlamentarischer Diskussionen. So stellte 1993 der Grosse Rat mit der Überweisung des Postulats Maissen das Untergymnasium erstmals in Frage (GRP 1993/94, S. 290 f., 592 ff.). Dieses Postulat wurde im Rahmen der Mittelschulreform 1998 abgeschrieben, wobei sich die Regierung bereits 1996 dafür ausgesprochen hatte, das Untergymnasium trotz der zum Teil erheblichen Skepsis, welche dem ungebrochenen Bildungsweg von verschiedener Seite entgegengebracht wurde, zum damaligen Zeitpunkt beizubehalten (RB Nr. 2043 vom 10. September 1996).

Neu entfacht wurde die Diskussion um das Untergymnasium im Jahre 2003 im Zusammenhang mit dem Projekt Struktur- und Leistungsüberprüfung zur Sanierung
des Kantonshaushaltes. Mit dem überwiesenen Fraktionsauftrag Arquint (GRP 2003/2004, S. 229) wurde die Regierung beauftragt, einen Bericht über die Folgen der Aufhebung des Untergymnasiums vorzulegen. Der Bericht sollte regional- und bildungspolitische Aspekte einer dezentralen Gymnasialstruktur darlegen sowie Massnahmen zur Stärkung und Qualitätssicherung an der Volksschuloberstufe in Erwägung ziehen. Zur Beantwortung dieses Auftrages wurde eine Studie erstellt, welche zusätzlich den Einfluss der demografischen Entwicklung auf die Volksschuloberstufe und das Untergymnasium darlegt.

In Beachtung des vom Parlament erteilten Auftrags und aufgrund der Berichtsergebnisse wurde im Kernprogramm "Bündner Schule 2010" vom Erziehungsdepartement als vermittelnde und auf Graubünden zugeschnittene Lösung ein fünfjähriges Gymnasium vorgeschlagen, wobei eine kooperative Oberstufe unter bevorzugter Verwendung des Oberstufenmodells C als Vorbereitung auf die gymnasiale Ausbildung dienen sollte.

Der im Kernprogramm als Folge des parlamentarischen Auftrages gemachte Vorschlag, bei Aufhebung des Untergymnasiums ein fünf Jahre dauerndes Gymnasium einzuführen, hat zu kontroversen Reaktionen geführt. Angesichts dieser Ausgangslage erscheint eine parlamentarische Diskussion der gymnasialen Ausbildungsdauer angezeigt. Zu berücksichtigen ist dabei, dass nach einer ebenfalls durchgeführten Analyse nur etwas über 50 Prozent der Bündner Maturandinnen und Maturanden
einen Hochschulabschluss erlangen. Das Bündner Ergebnis ist zumeist unter dem schweizerischen Durchschnitt und vermag kaum zu befriedigen. Zudem bestehen grosse Unterschiede zwischen den einzelnen Mittelschulen.

Die Dauer der gymnasialen Ausbildung kann deshalb nicht losgelöst von der Zielsetzung für die gymnasiale Ausbildung diskutiert werden. Die Regierung vertritt dabei die Auffassung, dass die gymnasiale Maturität die Grundlage für ein erfolgreiches Hochschulstudium legen muss. Als Indikator für die Zielerreichung kann beispiels-weise das Verhältnis zwischen den abgegebenen Maturitätsausweisen eines Jahr-ganges beziehungsweise den Immatrikulationen und den erfolgreichen Studienabschlüssen desselben Jahrgangs dienen.

Die Regierung ist bereit, den Auftrag mit der Präzisierung entgegenzunehmen, dass in einer Botschaft Dauer und Zielsetzung der gymnasialen Ausbildung in mehreren bis auf Gesetzesstufe ausformulierten Varianten dem Parlament zum Entscheid vorgelegt werden.

Datum: 27. Juni 2006