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Session: 12.06.2006
Seit dem vergangenen 31. Mai, d.h. seit dem Tag, an dem die Gotthard-Autobahn infolge Steinschlag und dem dadurch bedingten schweren Unfall im Kanton Uri gesperrt werden musste, bleibt die Situation auf der A13 derart ernst, dass die Sicherheit bisweilen nicht mehr gewährleistet ist.

In der Tat ist die A13 heute die einzige Süd-Nord- und Nord-Süd-Transitachse durch die Schweiz, die speziell im Sommer von vielen Touristen benutzt wird. Die vielen Lastwagen und die Baustellen auf der Autobahn, welche nicht geschlossen werden können, verschlimmern die Situation zusätzlich, sodass die Staus beim Süd- und beim Nordportal des San Bernardino-Tunnels in den vergangenen zwei Wochen mehrmals die 10 km-Marke überschritten. Am Samstag, 10. Juni, erreichte der Stau sogar eine Länge von 20 km, weil die A13 vorübergehend wegen eines Fahrzeugbrandes bei Soazza geschlossen werden musste.

Die Bewohner der entlang der Verkehrsachse gelegenen Dörfer werden oft in ihren Fahrten im Auto behindert und die Betriebe, die entlang der A13 tätig sind, können manchmal nicht zu ihren Baustellen gelangen. Auch dem Tourismus drohen grosse Schäden, weil der Verkehr durch die Dörfer umgeleitet wird.
Es bleibt zudem das hauptsächlich mit den Lastwagen verbundene Risiko, dass die Dörfer und die Tourismusgebiete nicht erreicht werden können, weil die Strasse nicht befahrbar ist.

Die Bevölkerung entlang der A13 ist stark von der Luft- und Lärmbelastung betroffen. Insbesondere in den Gemeinden wie Roveredo, Mesocco und Hinterrhein ist das Leben für die Menschen, die an oder in der Nähe der A13 wohnen, unerträglich geworden.

Die Wirtschaft hat die Aufhebung des Nachtfahrverbotes für Lastwagen gefordert, ohne Berücksichtigung der weiteren Unannehmlichkeiten und Störungen, welche die lokale Bevölkerung erleiden müsste.

Angesichts dieser Umstände fragen die Unterzeichnenden dieser Anfrage:

1. Welche Stellung nimmt die Regierung in Bezug auf das Gesuch um Aufhebung des Nachtfahrverbotes für Lastwagen ein?

2. Ist die Regierung nicht der Meinung, dass die rote Phase (mit Grenzpassierverbot für Lastwagen) strenger angewendet werden muss?

3. Auf welchen Zeitpunkt ist die Wiedereröffnung der Gotthard-Achse, respektive der Autobahn A2 vorgesehen? Ist die Regierung nicht der Meinung, dass auf eine Wiedereröffnung gedrängt werden muss?

4. Welche Massnahmen hat die Regierung beschlossen und will sie erlassen, um den lokalen Verkehr zu erleichtern und die lokale Wirtschaft und den lokalen Tourismus in den betroffenen Gebieten zu schützen?

Chur, 12. Juni 2006

Name: Righetti, Keller, Pedrini, Arquint, Augustin, Bachmann, Bär, Barandun, Beck, Berther (Disentis), Berther (Sedrun), Bleiker, Bundi, Butzerin, Cahannes, Capaul, Casanova (Vignogn), Castelberg-Fleischhauer, Casty, Cavegn-Kaiser, Caviezel-Sutter (Thusis), Cavigelli, Christ, Claus, Conrad, Demarmels, Dermont, Dudli, Fallet, Farrér, Federspiel, Feltscher, Giacometti, Giovannini, Gredig-Hug, Hanimann, Hartmann (Champfèr), Heinz, Hess, Jaag, Jäger, Janom Steiner, Jeker, Jenny, Kessler, Kleis-Kümin, Koch, Lemm, Luzio, Mani-Heldstab, Märchy, Meyer-Grass (Klosters), Meyer Persili (Chur), Mengotti, Michel, Möhr, Montalta, Nigg, Noi-Togni, Parolini, Parpan, Peyer, Pfenninger, Plozza, Portner, Quinter, Ratti, Rizzi, Sax, Schmid, Schütz, Stiffler, Stoffel, Thomann, Tomaschett, Tremp, Trepp, Tuor, Wettstein, Zanetti, Zarn, Zegg, Campell, Hartmann (Chur), Hauser, Mainetti

Session: 12.06.2006
Vorstoss: dt Anfrage


Antwort der Regierung

Bereits Ende Oktober 2001 wurde der Kanton Graubünden infolge eines schweren Brandfalles im Gotthard-Strassentunnel von einer Stunde auf die andere vor die Tatsache gestellt, dass plötzlich der Grossteil des Tansitverkehrs der Autobahn A 2 die San Bernardino-Achse als Ausweichroute wählte und so insbesondere die betroffenen Talschaften des Misox und Rheinwalds entlang der A 13 vor schwierige und einschneidende Probleme stellte. Aufgrund des neuerlichen Schadenereignisses mit dem Felssturz vom 31. Mai 2006 auf der Gotthard-Autobahn sehen sich nun der Kanton Graubünden und die genannten Talschaften innert kurzer Zeit erneut mit einer äusserst problematischen Situation konfrontiert.
Die Regierung ist sich der Situation sowohl bezüglich Sicherheit, Umweltbelastung, volkswirtschaftlichen Einschränkungen und Benachteiligung des Binnenverkehrs infolge beschränkter Mobilität als auch bezüglich des innerbündnerischen Versorgungsauftrages bewusst. Sie nimmt die Lage denn auch ernst und hat Verständnis für die von den Betroffenen geäusserten Sorgen. Gestützt auf die Erfahrungen beim Gotthard-Brandfall von 2001 haben die involvierten Stellen des Kantons die dringlichen und möglichen Massnahmen sowie die nötigen Absprachen bereits getroffen.

Zu den einzelnen Fragen:

1. Das Nachfahrverbot ist auf Bundesebene gesetzlich geregelt. Die Regierung hat sich unmissverständlich gegenüber dem Bund für die Beibehaltung dieses Verbots eingesetzt. Die Aufhebung hätte präjudizielle Folgen, weil dadurch die San Bernardino-Achse für den Transitverkehr attraktiver würde, indem zeit- und kostenintensivere Umwege über die Nachbarländer vermieden werden könnten. Mit einer Aufhebung des Nachtfahrverbots wären die Anwohner entlang der A 13 auch einer zusätzlichen Lärmbelastung über Nacht ausgesetzt, was in jedem Falle vermieden werden muss. Zudem ist die San Bernardino-Strecke wegen ihrer Kurven und Steigungen nicht für einen intensiven LKW-Verkehr geeignet, und die Gefahr von Unfällen würde mit steigendem Schwerverkehr zunehmen .

2. Die Phase "Rot" kann durch die Kantonspolizei bei ausserordentlichen Ereignissen beim Bund beantragt werden. Dies war bisher jedoch nicht notwendig. Ziel der Regierung ist es, den Schwerverkehr auf der San Bernardino-Route so gut wie möglich zu bewältigen und insbesondere auch den Binnenverkehr speditiv abwickeln zu können. Die Frequenzen erlaubten bisher eine noch akzeptable Abwicklung.

3. Der Kanton Uri ist sich der Bedeutung der Transitachse bewusst und somit bestrebt, die A 2 rasch wieder für den Verkehr frei zu geben. Der Druck von Tourismus- und Wirtschaftskreisen aber auch des Bundes ist gegenüber dem Kanton Uri sehr gross. Wie verschiedentlich in den Medien dargestellt wurde, sind die Arbeiten für die notwendigen Sicherheitssprengungen im Zweischichtbetrieb im Gange. Ein verlässlicher Termin bezüglich Wiedereröffnung der Achse kann erst nach der Felssprengung angegeben werden. Die Rahmenbedingungen deuten aber darauf hin, dass anfangs Juli mit der Wiedereröffnung gerechnet werden kann.

4. Die Kantonspolizei ist bestrebt, die Kantonsstrasse für den lokalen und regionalen Verkehr offen zu halten. Aus diesem Grund werden die Ausfahrten der A 13 bei Staubildungen für den Transitverkehr gesperrt. Der S-Verkehr wird sowohl im Dosierraum Soazza als auch in Nufenen bevorzugt abgefertigt, so dass dieser jeweils vor dem Transitverkehr den San Bernardino-Tunnel passieren kann. Mit dem gegenwärtigen Schwerverkehrsregime beträgt die Wartezeit vor dem Tunnel für den S-Verkehr in der Regel nicht mehr als 60 Minuten. Bei "Normalbetrieb" wird auch der S-Verkehr nur alle zwei Stunden durch den Tunnel gelassen. Grundsätzlich darf unter Berücksichtigung der Randumstände trotz Mehrverkehr festgestellt werden, dass dieser bisher erstaunlich gut rollt. Nur bei speziellen Ereignissen (Unfall, Panne) kommt es rasch zu einem grösseren Stau.

Datum: 14. Juni 2006