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Session: 16.10.2006
Im August dieses Jahres hat die Rhätische Bahn, deren Aktienmehrheit im Besitze des Kantons ist, einen drastischen Stellen-abbau bekannt gegeben. Gleichzeitig will die RhB aber auch wachsen, d. h. mehr Marktanteile beim Transport von Personen und Gütern erlangen.

Beim Gütertransport steht die RhB in direkter Konkurrenz mit der Strasse. Obwohl der Strassentransport die Umwelt belastet, ein Sicherheitsrisiko darstellt und beim Unterhalt hohe Folgekosten generiert, ist die Bahn nur bedingt konkurrenzfähig.

Die Unterzeichneten ersuchen die Regierung deshalb um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Mit welchen Massnahmen unterstützt der Kanton Graubünden als Mehrheitsaktionär der Rhätischen Bahn deren Be-strebungen, im Güterverkehr mehr Marktanteile zu erlangen?

2. Welche Massnahmen ergreift die Regierung bei der Neuansiedlung von Industriebetrieben (z. B. Holzsägewerk Stal-linger), damit der Transport von Gütern wenn immer möglich via Eisenbahn geschieht?

3. Ist die Regierung bereit, beim Vergleich der Kosten Strasse / Schiene darauf hinzuwirken, dass auch beim Strassen-transport die Kosten für Unterhalt, Sicherheit und Umweltbelastung mitberücksichtigt und ausgewiesen werden müssen?

Chur, 16. Oktober 2006

Name: Peyer, Thöny, Pfenninger, Arquint, Baselgia-Brunner, Bucher-Brini, Frigg-Walt, Gartmann-Albin, Jaag, Menge, Pfiffner-Bearth, Trepp, Locher Benguerel

Session: 16.10.2006
Vorstoss: dt Anfrage


Antwort der Regierung

1. Generelles Ziel des Gütertransportes muss für die Unternehmung RhB die Erhöhung der Wirtschaftlichkeit und die Verbesserung der Auslastung sein. Heute transportiert die RhB 700'000 Tonnen Güter, davon entfallen 80 % auf im Kanton aufgegebene und abgenommene Güter. Im Rahmen der derzeit bearbeiteten Strategieumsetzung gibt sich die Unternehmung auch eine neue Strategie für den Gütertransport.

2. Im Rahmen des jährlichen Bestellverfahrens nach der Abgeltungsverordnung des Bundes beteiligt sich der Kanton an den ungedeckten Betriebskosten der Sparte Güterverkehr der RhB. Darüber hinaus unterstützt der Kanton die RhB seit Jahren bei der Neuorientierung im Güterverkehr und leistet Investitionsbeiträge zur Förderung des kombinierten Güterverkehrs. Ein Meilenstein war 1997 das Projekt "Transportoptimierung für den Güterverkehr in Graubünden" (zusammen mit dem Bundesamt für Energie) und der daraus resultierende erfolgreiche Wechselbehälter-Pilotbetrieb Chur-St.Moritz für COOP-Lebensmitteltransporte. Darauf aufbauend konnte mit Eröffnung der Vereinalinie Ende 1999 die flächendeckende Einführung des Kombiverkehrs-Konzeptes Graubünden erfolgen, mit dem Hauptterminal Landquart und dezentralen regionalen Terminals in fast allen Regionen Graubündens (Auszeichnung mit TCS-Umweltpreis 2000). Mit kantonaler Unterstützung wurde kürzlich auch mit Erfolg der regionale Terminal in Ilanz ausgebaut (Einführung Kombiverkehr für Valserwasser). Weitere Projekte wie die Containerisierung der Streusalz- und Zementtransporte oder die Anschaffung neuer kombinierter Güterwagen für Container-/ Holztransporte sind im Rahmen der Weiterentwicklung der Güterverkehrsstrategie RhB in Bearbeitung. Die RhB konnte schliesslich, mit dem Holzsägewerk Stallinger, Domat/Ems, eine Zusammenarbeitsvereinbarung abschliessen, die den Bahntransport und die Transportpreise regelt.

3. Bei der Ansiedlung des Holzsägewerks Stallinger wurde die Firma Stallinger angehalten, ab Inbetriebnahme des Anschlussgleises das Schnittholz wenn immer möglich per Bahn zu befördern. An die Erstellung des Anschlussgleises hat die öffentliche Hand (Bund und Kanton) bekanntlich erhebliche Beiträge geleistet. Das Amt für Wald und das Amt für Wirtschaft und Tourismus sind beauftragt, das im Positionspapier des BVFD festgehaltene Monitoring vorzunehmen. Jährlich sollen die Auswirkungen auf die Transportlogistik geprüft werden und alle vier Jahre eine Analyse des Transportverhältnisses Strasse/Schiene erfolgen.

4. Die Einflussmöglichkeiten der Regierung, dass auch beim Strassentransport die Kosten für Unterhalt, Sicherheit und Umweltbelastung mitberücksichtigt und ausgewiesen werden müssen, sind gering. Bei der freien Wahl des einzusetzenden Verkehrsmittels hat der Kanton gegenüber Dritten mangels Regelungskompetenzen in den meisten Fällen weder ein Weisungs- noch ein Mitspracherecht. Bei Beschaffungen der öffentlichen Hand kann jedoch als zusätzliches Bewertungskriterium der ökologische Vorteil des Schienentransports mitberücksichtigt werden. Zudem wird die beabsichtigte Intensivierung der Kontrollen des Schwerverkehrs neben der Verbesserung der Sicherheit auch eine verlagernde Wirkung haben.

Datum: 21. Dezember 2006