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Session: 17.10.2006

Die Regierung hat auf die Vorstösse Loepfe betreffend Entwicklung im Sonderschulbereich vom 29.1.2002 und betreffend Finanzierung der Sonderschulung nach Einführung des NFA vom 19.10.2004 zur Thematik eines Sonderschulkonzepts Stel-lung genommen. Im Kernprogramm Bündner Volksschule 2010 des EKUD wurde zudem eine Integrationskonzept skizziert (Rahmenkonzept für eine umfassende Integration von Kindern und Jugendlichen mit besonderen Bedürfnissen im Kanton Graubünden). Dazu liegt inzwischen eine Zusammenfassung der eingegangenen Rückmeldungen vor. Darin wird das skizzier-te Integrationskonzept in der Stossrichtung begrüsst, zugleich aber auf die Wichtigkeit einer sorgfältig zeitlich abgestimmten Vorgehensweise zwischen den Schulträgern, den Gemeinden und den Sonderschulinstitutionen hingewiesen. Insbesondere wurde auf die Schwierigkeiten der Schulen zur Umsetzung des Integrationskonzepts zeitgleich mit allen anderen Verände-rungsprojekten im Kernprogramm hingewiesen.

Gemäss den Vernehmlassungsunterlagen über die Ausführungsgesetzgebung zur Umsetzung der NFA im Kanton Graubün-den, Seite 25 der Erläuterungen, ist mit einer entsprechenden Vorlage an den Grossen Rat im Übergang vom Jahr 2009 ins 2010 zu rechnen. Die Arbeiten zum Rahmenkonzept Integration selbst sollen bis Mitte 2007 abgeschlossen werden. Parallel dazu bereitet die Schweizerische Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) eine interkantonale Rahmenvereinbarung vor, welche Standards und Finanzierungsgrundsätze festlegt sowie die interkantonale Zusammenarbeit im Bereich der Sonderschulung regelt. Zum Konkordatsentwurf wird zurzeit eine Vernehmlassung durchgeführt.

Die Anfragenden stellen nun fest, dass all die obgenannten Arbeiten im Departement praktisch unter Ausschluss aller interes-sierten Kreise und an der Sonderschulung Beteiligten ausgeführt werden. Um Klarheit für das Parlament sowie für die interes-sierten Kreise und die Öffentlichkeit zu schaffen, bitten die Anfragenden die Regierung um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Was ist der aktuelle Stand der Erarbeitung des bereits mehrfach versprochenen Sonderschulkonzepts?

2. Warum wurden die direkt betroffenen, an der Sonderschulung Beteiligten bisher dermassen spärlich informiert und nicht zur Mitarbeit und zum Mitdenken eingeladen.

3. Warum wurden die interessierten Kreise und die direkt betroffenen, an der Sonderschulung Beteiligten nicht zur Teilnahme an der Vernehmlassung zur interkantonalen Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit im sonderpädagogischen Bereich eingeladen?

4. Inwiefern besteht für das kantonale Parlament überhaupt noch die Gelegenheit, gegebenenfalls korrigierend einzugreifen, wenn das Rahmenkonzept Mitte 2007 fertig gestellt wird, die interkantonale Rahmenvereinbarung zur Sonderschulung dann bereits ausgearbeitet ist und die Vorlage erst gegen Ende 2009 dem Grossen Rat vorgelegt wird?

5. Welchen Stellenwert misst die Regierung der eigenen Verwaltungsorganisation im Bereich Sonderschulung tatsächlich zu, wenn zwar eine umfassende Integration von Kindern und Jugendlichen mit besonderen Bedürfnissen in der gesamten Volks-schule angestrebt wird, zugleich aber eine einzige Fachstelle für Sonderschulung ohne Ersichtlichkeit im Organigramm des EKUD vorhanden ist?

Chur, 17. Oktober 2006

Name: Loepfe, Cavigelli, Feltscher, Arquint, Baselgia-Brunner, Berni, Berther (Disentis), Bucher-Brini, Bundi, Caduff, Cahannes Renggli, Casutt, Dermont, Farrér, Florin-Caluori, Geisseler, Hardegger, Kleis-Kümin, Koch, Kollegger, Menge, Meyer-Grass (Klosters), Nick, Niederer, Noi-Togni, Parpan, Rathgeb, Sax, Thurner-Steier, Trepp, Troncana-Sauer, Locher Benguerel, Märchy-Caduff (Domat/Ems)

Session: 17.10.2006
Vorstoss: dt Anfrage


Antwort der Regierung

Gemäss dem eidgenössischen Behindertengleichstellungsgesetz fördern die Kantone, soweit dies möglich ist und dem Wohl des behinderten Kindes oder Jugendlichen dient, mit entsprechenden Schulungsformen die Integration behinderter Kinder und Jugendlicher in die Regelschule. Integrative Lösungen sind analog auch gemäss dem Entwurf zur Interkantonalen Vereinbarung über die Zusammenarbeit im sonderpädagogischen Bereich (nachfolgend Konkordat Sonderschulung genannt) der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) separierenden Lösungen vorzuziehen.

Die Integration figuriert im Regierungsprogramm für die Jahre 2005 2008 als Ent-wicklungsschwerpunkt. Daher hat das EKUD in Zusammenarbeit mit der Interkanto-nalen Hochschule für Heilpädagogik Zürich das Rahmenkonzept für eine umfassen-de Integration von Kindern und Jugendlichen mit besonderen Bedürfnissen im Kan-ton Graubünden entwickelt und mit dem Kernprogramm Bündner Schule 2010 zur Diskussion gestellt.

Zu den konkreten Fragen nimmt die Regierung wie folgt Stellung:

Zu Frage 1:
Bis Dezember 2006 läuft die Vernehmlassung zum Konkordat Sonderschulung. Das Konkordat dürfte in der zweiten Hälfte des Jahres 2007 von der EDK verabschiedet werden. Die kantonalen Konzepte haben dem definitiven Konkordat zu entsprechen. Entsprechend liegt seit anfangs Oktober 2006 im EKUD auch erst ein interner Zwischenbericht zu einem Sonderpädagogischen Konzept vor. Dieser wird bis Ende 2006 weiter entwickelt. Es ist geplant, diesen Entwurf unter den Betroffenen zur Dis-kussion zu stellen. Die Verspätung bei der Erarbeitung der Konzeption ist somit mit der Entwicklung auf schweizerischer Ebene in Verbindung zu bringen.

Zu Frage 2:
Der Zwischenbericht zum Sonderschulkonzept orientiert sich inhaltlich aufgrund der Vorgaben auf schweizerischer Ebene stark am Rahmenkonzept Integration. Darüber informierte das EKUD kantonsweit regional an 15 Veranstaltungen und zusätzlich umfassend in Fachkreisen (Sonderschulinstitutionen, Schulpsychologischer Dienst usw.). Seit Dezember 2005 kann das Konzept zudem von der Webseite des EKUD herunter geladen werden. Ab Sommer 2006 fanden ferner zwischen dem Konzeptteam des EKUD und Vertretungen der Sonderschulinstitutionen Informations- und Austauschtreffen statt. Solche sind auch ab Januar 2007 vorgesehen.

Zu Frage 3:
Die Vernehmlassung zum Konkordat Sonderschulung erfolgte gemäss der bisherigen Praxis bei Vernehmlassungen weitgehend ohne Einbezug von Aussenstellen. Einbezogen in den Meinungsbildungsprozess wurde die Kommission für Bildung
und Kultur.

Zu Frage 4:
Der Grosse Rat ist für den Beitritt des Kantons zur interkantonalen Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit im sonderpädagogischen Bereich zuständig. Seine Mitwirkung bei der Ausarbeitung dieser Vereinbarung erfolgt über die Kommission für Bildung und Kultur. Noch ist offen, wann die Regierung dem Grossen Rat diese Ver-einbarung zur Genehmigung vorlegen kann. Für die Genehmigung und Umsetzung des kantonalen Sonderschulkonzeptes ist die Regierung zuständig. Gesetzliche An-passungen, welche sich aufgrund dieses Konzeptes ergeben, wird die Regierung dem Grossen Rat unterbreiten.

Zu Frage 5:
Mit der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) geht die Verantwortung für den Sonderschulbereich ab 1. Januar 2008 voraussichtlich vollumfänglich an die Kantone über. Diese sind gefordert, Sonderschulkonzepte zu entwickeln, aus denen hervorgeht, wie sie diese Ver-antwortung wahrzunehmen gedenken. Im Rahmen dieser zusätzlich vom Bund zu übernehmenden Aufgabe wird das Departement auch das Organigramm des Amtes für Volksschule und Sport überprüfen.

Datum: 21. Dezember 2006