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Session: 04.12.2006
Die Mitteilung aus Bern bezüglich der Zuweisung der fünf Filialen der Nationalstrassen ist ganz aktuell. Eine dieser Filialen wird ihren Sitz ab 2008 in der italienischen Schweiz, genauer gesagt im Raum Bellinzona, haben und bis zu 45 Mitarbeiter beschäftigen.

Mit dem Inkrafttreten der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen werden bestimmte Zuständigkeiten dem Bundesamt für Strassen (ASTRA) übertragen. Wie bereits erwähnt wird das ASTRA neben jener in Bellinzona vier weitere Filialen in Estavayer-le-Lac (Fribourg), Thun (Bern), Zofingen (Aargau) und Winterthur (Zürich) eröffnen. Jede dieser Filialen wird über Zuständigkeitszonen verfügen; im Falle von Bellinzona wird sich die Zuständigkeitszone vom Tessin bis nach Graubünden erstrecken und die A13 von Chiasso nach Maienfeld umfassen.

In den Filialen werden bis zu 45 Personen beschäftigt werden, darunter auch hochqualifiziertes Personal (Techniker und Ingenieure), welches z.T. bereits heute im Dienste der Kantone Tessin und Graubünden steht. Ausserdem ist einer Mitteilung zu entnehmen, dass sich den Tessiner Unternehmen mehr Arbeitsmöglichkeiten bieten werden, ohne dass dabei die Bündner Unternehmen benachteiligt werden.
In Anbetracht der Tatsache, dass der Kanton Graubünden die Bewerbung für Roveredo als Standort der Filiale für die italienische Schweiz eingereicht hatte und angesichts der Sorge der Misoxer Bevölkerung, bitten wir die Regierung um höchsten Einsatz und stellen ihr folgende Fragen:

1. Welche konkreten Restrukturierungen der jetzigen Strukturen für den Unterhalt der Nationalstrassen werden aufgrund der neuen Richtlinien des ASTRA, gültig ab 1. Januar 2008, vorgenommen und sind Entlassungen zu befürchten?

2. Welche Sicherheiten hat der Kanton Graubünden, Personal für die 45 am Sitz der italienischen Schweiz vorgesehenen Arbeitsplätze zu stellen?

3. Wer wird in Anbetracht der jüngsten Entscheidungen zuständig sein für die Realisierung der geplanten Umfahrung von Roveredo, sowohl in Bezug auf den Bau als auch auf den künftigen Unterhalt?

Chur, 4. Dezember 2006

Name: Fasani, Pedrini, Righetti, Berther (Sedrun), Blumenthal, Caduff, Casutt, Cavigelli, Darms-Landolt, Dermont, Giovanoli, Kleis-Kümin, Mengotti, Noi-Togni, Plozza, Portner, Quinter, Sax, Tenchio, Thurner-Steier, Toschini, Tuor, Zanetti, Cattaneo, Rischatsch

Session: 04.12.2006
Vorstoss: dt Anfrage


Antwort der Regierung

Mit dem Inkrafttreten der „Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen“ (NFA) auf den 1. Januar 2008 gehen die Nationalstrassen mit ihren Anlageteilen grundsätzlich und unentgeltlich ins Eigentum des Bundes über. Damit fallen sie in die alleinige Verantwortung des Bundes, und das sowohl was die Finanzierung als auch was die Aufgabenerfüllung angeht. Die sich daraus ergebenen Auswirkungen für den Kanton lassen sich wie folgt zusammen fassen:

1. Eine der elf vom Bund festgelegten Gebietseinheiten für den Betrieb der Nationalstrassen deckt sich weitgehend mit unserem Kantonsgebiet. Die wesentliche Änderung gegenüber heute besteht darin, dass das Tiefbauamt seine Leistungen im betrieblichen und im projektfreien baulichen Unterhalt zugunsten der Nationalstrassen gestützt auf einen konkreten Leistungsauftrag erfüllen wird. Da der Umfang dieser Arbeiten grundsätzlich nicht verändert wird, ist nicht mit einem Abbau des Betriebspersonals zu rechnen. Das Betriebspersonal verrichtet im Übrigen seine Arbeit von den gleichen Betriebsstätten (Werkhöfe) aus, die schon heute gleichzeitig auch als logistische Basis für den Betrieb der Kantonsstrassen dienen.

2. Um die Stellen in der neuen ASTRA-Filiale in Bellinzona können sich die Mitarbeitenden aller Kantone bewerben. Aufgrund der Anforderungsprofile des gesuchten Personals und mit Blick auf den eigenen Bedarf an kompetenten Ingenieuren zeichnet sich ab, dass eher wenig Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Kanton Graubünden künftig in Bellinzona tätig sein dürften. Das Bundesamt für Strassen ist allerdings sehr daran interessiert, Mitarbeitende aus Graubünden anstellen zu können.

3. Die Leitung der Bauarbeiten für die Realisierung der Umfahrung Roveredo geht auf den 1. Januar 2008 an die ASTRA-Filiale Bellinzona über. Gegen den Willen des Kantons Graubünden wurde auch festgelegt, dass nach der Inbetriebnahme der Umfahrung Roveredo der betriebliche Unterhalt ab dem Anschluss Roveredo bis an die Kantonsgrenze zum Tessin durch die Gebietseinheit des Kantons Tessin erfolgen wird. Dies dürfte jedoch frühestens in etwa zehn Jahren der Fall sein.

Datum: 5. März 2007