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Session: 05.12.2006
Der Bau und Unterhalt von Strassen beansprucht in unserem weitläufigen Kanton mit seinen 163 km Nationalstrassen, 590 km Hauptstrassen und 878 km Verbindungsstrassen sehr hohe finanzielle Mittel.
Durch die Konzentration der Mittel im Hauptstrassenbereich auf die beiden Grossprojekte Umfahrungen Klosters und Flims blieben in den letzten Jahren relativ wenig Mittel für andere dringende Projekte übrig. Wegen der Umsetzung der Neuordnung des Finanzausgleiches (NFA) zwischen dem Bund und den Kantonen, voraussichtlich im Jahre 2008, bewilligt der Bund momentan keine neuen Projekte im Hauptstrassenbereich. Im Verbindungsstrassenbereich wurde durch die Sparmassnahmen die jährliche Investitionssumme um einen Drittel reduziert. Im Gegenzug konnten die Mittel für den Unterhalt der Kantonsstrassen leicht erhöht werden. Tatsache ist aber, dass verschiedene Strassenabschnitte im Kanton sich in einem desolaten Zustand befinden und einzelne Siedlungen immer noch einem sehr starken Durchgangsverkehr ausgesetzt sind. Es besteht daher Handlungsbedarf.

Mit der Einführung der NFA entscheidet der Kanton alleine wie viel Mittel im Bau und Unterhalt der Kantonsstrassen investiert wird. Die politische Diskussion im Grossen Rat wird deshalb an Bedeutung gewinnen. Damit der Grosse Rat sich ein Bild über den Handlungsbedarf beim Strassenbau machen kann, ist es zwingend notwendig eine Gesamtübersicht aller Ausbau- und Sanierungsprojekte der Kantonsstrassen zu erhalten aus der hervorgeht in welcher Priorität die Regierung diese realisieren will.

Die Regierung wird beauftragt dem Parlament eine Übersicht aller Ausbau- und Sanierungsprojekte im Kanton mit entsprechender Prioritätenliste zu unterbreiten.

Chur, 5. Dezember 2006

Name: Parolini, Berther (Sedrun), Berni, Bleiker, Brandenburger, Brüesch, Buchli, Butzerin, Caduff, Campell, Candinas, Castelberg-Fleischhauer, Casty, Casutt, Christoffel-Casty, Conrad, Darms-Landolt, Dermont, Dudli, Fasani, Federspiel, Felix, Geisseler, Giovanoli, Hardegger, Hasler, Heinz, Kleis-Kümin, Koch, Kollegger, Loepfe, Mani-Heldstab, Märchy-Michel, Mengotti, Möhr, Montalta, Noi-Togni, Parpan, Pedrini, Pfister, Plozza, Portner, Quinter, Ratti, Righetti, Sax, Stiffler Stoffel, Tenchio, Thurner-Steier, Troncana-Sauer, Tscholl, Vetsch (Klosters), Zanetti, Grass, Grendelmeier, Rischatsch

Session: 05.12.2006
Vorstoss: dt Auftrag

Antwort der Regierung

Die beiden Aufträge befassen sich im Kern mit dem gleichen Thema, indem sie eine Auslegeordnung darüber verlangen, nach welchen Kriterien und Prioritäten der Kanton sein Strassennetz ausbaut und unterhält. Aus diesem Grunde scheint es nur sachgerecht, die beiden Vorstösse zu vereinigen und gemeinsam zu beantworten.

1. a) Die Grundsätze zur Verkehrsinfrastruktur unseres Kantons sind im kantonalen Richtplan, erlassen von der Regierung am 19. November 2002, verankert. Darin werden einerseits die Aufgaben des Strassennetzes umschrieben, andererseits die Leitüberlegungen zum Strassenbau und zur Strassenerhaltung formuliert. Die Leitplanken der Verkehrsinfrastrukturpolitik lassen sich demnach wie folgt zusammenfassen:
- die Erreichbarkeit sicherstellen,
- die Funktionalität der Verkehrsinfrastrukturen für Gesellschaft und Wirtschaft erhalten,
- ein günstiges Kosten-Nutzenverhältnis schaffen,
- die Qualität der Verbindungen verbessern,
- den Verkehr sicher machen,
- die Umweltbelastungen senken sowie natürliche Ressourcen schonen,
- die Siedlungsentwicklung unterstützen.

b) Dem Grossen Rat wurde schon bisher alle zwei Jahre in Verbindung mit dem Voranschlag das Strassenbauprogramm, beinhaltend die Projektierungs- und Bauarbeiten, zur Kenntnis gebracht. Jährlich werden mit dem Voranschlag die massgeblichen laufenden Aufwendungen und die Investitionsausgaben der Spezialfinanzierung Strassen auch objektbezogen erläutert.

c) Zur Festlegung der Prioritäten und des Ausbau-Standards dient der Regierung eine durch das Tiefbauamt aufgebaute, strukturierte, EDV-gestützte Zustandserfassung, welche nebst dem eigentlichen baulichen Zustand auch funktionelle Aspekte wie Netzfunktion, durchschnittlicher Verkehr, Schwerverkehrsanteil, alternative Verbindungsmöglichkeiten, Benutzung durch den öffentlichen Verkehr, wirtschaftliche und touristische Bedeutung der Strasse und anderes mehr miteinschliesst. Daraus leitet sich das mittelfristige Strassenbauprogramm des Kantons ab.

2. Es trifft zu, dass sich mit der Neugestaltung des Finanzausgleichs (NFA) die Finanzierungsvoraussetzungen im bündnerischen Strassenbau bundesseits verändern werden. Zum einen wird der Kanton von der Mitfinanzierung im Nationalstrassenbau entlastet, zum anderen wird er neu von nichtobjektgebundenen Globalbeiträgen für den Bau, Unterhalt und Betrieb der Hauptstrassen profitieren können. Eine solche Finanzierungsart wird den politischen Handlungsspielraum zweifellos vergrössern. Nebenbei bemerkt führt der Umstand, dass der Bund auch in Zukunft Beiträge an die Hauptstrassen ausrichten wird, dazu, dass die Klassierung als Haupt- bzw. als Verbindungsstrasse nicht fallen gelassen werden kann.

3. Im Ergebnis ist die Regierung bereit, gleichzeitig mit dem Regierungsprogramm 2009 bis 2012 dem Grossen Rat eine Übersicht über die mittelfristigen Strassenbauvorhaben zu unterbreiten. Eine solche Gesamtschau soll einen Beitrag dazu leisten, die Prioritäten und den Ausbaustandard im Strassenbau in erster Linie nach dem Gesamtnutzen festzulegen und regionalpolitische Überlegungen nachvollziehbar zu machen. Eine solche Darstellung der Strassenbauvorhaben soll in einem nächsten Schritt als Grundlage für die Erarbeitung des Integrierten Aufgaben- und Finanzplans (IAFP) im Investitionsbereich dienen. Im Sinne vorstehender Erwägungen ist die Regierung bereit, die Aufträge entgegenzunehmen.

Datum: 5. März 2007