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Session: 05.12.2006
Auf Grund der zahlreichen Diskussionen um die Förderung von Hochbegabten im intellektuellen, musischen oder sportlichen Bereich drängt sich die Schaffung von entsprechenden Angeboten und einer klaren gesetzlichen Grundlage auf. Nachdem das Pilotprojekt zur Förderung von Kindern mit besonderer Begabung und Hochbegabung nicht mehr fortgeführt wird, besteht diesbezüglich kein Angebot mehr.
Die Unterzeichnenden laden die Regierung ein, die entsprechenden Schritte innert nützlicher Frist in die Wege zu leiten. Dabei sind die Erfahrungen des oben erwähnten Pilotprojekts zu berücksichtigen.

Chur, 5. Dezember 2006

Name: Thöny, Baselgia-Brunner, Bucher-Brini, Arquint, Frigg-Walt, Gartmann-Albin, Jaag, Menge, Meyer-Persili (Chur), Peyer, Pfenninger, Pfiffner-Bearth, Trepp, Locher Benguerel

Session: 05.12.2006
Vorstoss: dt Auftrag


Antwort der Regierung

Im Kanton Graubünden wird die Thematik Hochbegabung seit einigen Jahren intensiv diskutiert. Bei diesen Diskussionen stehen überdurchschnittlich hohe intellektuelle Fähigkeiten einzelner Schülerinnen und Schüler im Mittelpunkt. Gleichzeitig geht es aber wie im Auftrag erwähnt immer auch um die Förderung von besonderen Begabungen im musischen und im sportlichen Bereich.

In Artikel 26 Absatz 2 des Gesetzes für die Volksschulen des Kantons Graubünden (Schulgesetz) heisst es u. a.: „Zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit (…) besonderen Begabungen werden in der Primar-, Real- und der Sekundarschule geeignete Massnahmen getroffen.“ Im Konzept für den Kanton Graubünden zur Förderung von Kindern mit besonderer Begabung und Hochbegabung, das von der Regierung im Juli 2000 zur Kenntnis genommen wurde, ist in den Strategieleitlinien (S. 15, Nr. 13) die Förderung von besonders begabten Kindern in den Bereichen Musik, bildnerisches Gestalten, Sport etc. vorgesehen. Die Regierung hat aber festgehalten, dass die Umsetzung dieses Punktes für den Kanton nicht kostenwirksam werden soll (RB Nr. 358 vom 6. März 2001). Der Beitrag der Schulen zur Unterstützung von speziellen Begabungen im musischen und im sportlichen Bereich konzentriert sich deshalb vor allem darauf, durch die Schaffung entsprechender Rahmenbedingungen (Stundenplanung, Teildispensationen etc.) die Teilnahme an ausserschulischen individuellen Förderprogrammen (Musikunterricht, Ski-Training, Eiskunstlauf-Training, Fussball-Training etc.) zu ermöglichen bzw. zu erleichtern.

Nachdem die Umsetzung der Massnahme 21 des erwähnten kantonalen Konzeptes (Förderung durch ein Förderzentrum) den Sparmassnahmen des Jahres 2003 zum Opfer gefallen ist, konzentrieren sich die Bemühungen auf die Umsetzung der Massnahmen 1-20 des Konzeptes, d.h. auf die Förderung von Kindern mit besonderer Begabung und Hochbegabung innerhalb der Regelschule und Regelklasse (integrative Förderung). Dabei stehen die Umsetzung der Binnendifferenzierung im Unterricht, die Einrichtung von Ressourcenecken und Ressourcenzimmern, die Vermittlung von geeigneten Fördermaterialien (Förderkoffer) sowie die Aus- und Weiterbildung von Lehrpersonen im Vordergrund. Das Amt für Volksschule und Sport berät Eltern, Schulbehörden und Lehrpersonen bei der Durchführung von Fördermassnahmen für Kinder mit besonderer Begabung und Hochbegabung.

Im Rahmen der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) ist im Amt für Volksschule und Sport zurzeit ein „Sonderpädagogisches Konzept Graubünden“ in Erarbeitung. In dieser stark auf Integration ausgerichteten Grundlage wird die Förderung der Kinder mit besonderer Begabung und Hochbegabung ebenfalls mit bedacht. Sollten sich aufgrund dieser laufenden Konzeptarbeit gesetzliche Anpassungen aufdrängen, so werden diese im Rahmen der nächsten Revision des Schulgesetzes vorgenommen.

Die Regierung ist bereit, den Auftrag im Sinne dieser Erwägungen entgegenzunehmen.

Datum: 9. Februar 2007