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Session: 13.02.2007
Die Entwicklungen bei der Abfallentsorgung zeigen in Graubünden immer wieder in eine falsche Richtung. Die Umweltverträglichkeit und die Wirtschaftlichkeit der Abfallpolitik werden dadurch in Frage gestellt. Es fehlt an einer genügenden gesamtkantonalen Koordination der Nutzung der Verbrennungskapazitäten. Zudem nimmt der Kanton seine Rechte ungenügend wahr, die Abfälle den verfügbaren Anlagen zuzuweisen.

Die Abfallverbände führen teilweise ein demokratie-politisch fragwürdiges Eigenleben und die gesamtkantonalen Interessen für eine ökonomisch und ökologisch optimierte und effiziente Abfallwirtschaft stehen dabei zu wenig im Vordergrund. Unnötige Transportfahrten mit den entsprechenden Belastungen für Strassen und Luft sind die Folge.

In Art. 31 Abs. 1 des Umweltschutzgesetzes (USG) des Bundes und konkretisiert im 4. Abschnitt, Planung, der technischen Verordnung über Abfälle (TVA) ist folgender Grundsatz festgehalten: „Die Kantone erstellen eine Abfallplanung. Insbesondere ermitteln sie ihren Bedarf an Abfallanlagen, vermeiden Überkapazitäten und legen die Standorte der Abfallanlagen fest.“ Gemäss Art. 18 TVA sind die Kantone in „Abfallanlagen-Einzugsgebiete“ einzuteilen und haben dafür zu sorgen, dass die Abfälle in den ihnen zugeordneten Abfallanlagen behandelt werden.

Gestützt auf die erwähnten Bundesbestimmungen fordern wir die Regierung auf, ein Abfallentsorgungskonzept zu erlassen sowie alles in ihrer Macht stehende zu unternehmen, damit die gesamtkantonalen Interessen umfassend berücksichtigt werden und die Einzelinteressen der Verbände auf ein vernünftiges Mass eingeschränkt werden, welches eine ökonomisch und ökologisch optimierte und effiziente Abfallbewirtschaftung ermöglicht.

Chur, 13. Februar 2007

Name: Gartmann-Albin, Thöny, Frigg-Walt, Arquint, Baselgia-Brunner, Bucher-Brini, Jaag, Jäger, Menge, Meyer Persili (Chur), Peyer, Pfiffner-Bearth, Trepp, Zurfluh

Session: 13.02.2007
Vorstoss: dt Auftrag

Antwort der Regierung

Im Oktober 2005 beauftragte das Amt für Natur und Umwelt nach Absprache mit dem Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartement die Geo Partner AG, Ressourcenmanagement, Zürich, ein im Bereich Abfallwirtschaft tätiges Unternehmen, mit der Erarbeitung eines Berichts zur Nachführung der kantonalen Abfallplanung. Art. 31 Abs. 1 des Umweltschutzgesetzes (USG) vom 7. Oktober 1983 und Art. 16 der Technischen Verordnung über Abfälle (TVA) vom 10. Dezember 1990 verpflichten die Kantone, eine Abfallplanung zu erstellen und diese periodisch nachzuführen. Die "Abfallplanung Graubünden, Schlussbericht 1996" war am 23. April 1996 von der Regierung zur Kenntnis genommen worden.

Im Bericht "Abfallplanung Graubünden 2006, Schlussbericht" vom 16. April 2007, werden mögliche Varianten für die zukünftige Entsorgung der brennbaren Siedlungsabfälle aus dem Kanton Graubünden beschrieben, deren wirtschaftlichen Auswirkungen untersucht und verglichen. Die von der Regierung im Grundsatz bevorzugte Variante 4 sieht vor, dass in Zukunft alle im Kanton Graubünden anfallenden brennbaren Siedlungsabfälle in der KVA Trimmis verbrannt werden sollen. Die Regierung hat entschieden, diese Variante weiter zu verfolgen, wobei Ausnahmen von der Entsorgung in Graubünden zugelassen werden sollen, wenn eine ausserkantonale Lösung ökologisch und ökonomisch deutlich günstiger ist als die Verbrennung in Trimmis. Für die Umsetzung von Variante 4 ist es notwendig, den ganzen Kanton Graubünden als Einzugsgebiet der KVA Trimmis für brennbare Siedlungsabfälle festzusetzen. Die Regierung erachtet es als geboten, die Festsetzung dieses Einzugsgebiets im Rahmen einer Teilrevision des Kantonalen Umweltschutzgesetzes vorzunehmen. Sie hat deshalb das Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartement beauftragt, einen entsprechenden Vernehmlassungsentwurf auszuarbeiten, der auch weitere Regelungen vorsehen soll, so insbesondere zur Ausgestaltung der Verbrennungspreise sowie zu den Voraussetzungen und zum Verfahren für die Gewährung von Ausnahmen von der Entsorgung in der KVA Trimmis. Mit der Teilrevision sollen sowohl die von den Antragstellern erwähnten gesamtkantonalen Interessen als auch die Interessen der Abfallverbände berücksichtigt werden.

Mit der Genehmigung der Abfallplanung Graubünden 2006 und dem Rechtsetzungsauftrag an das Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartement zur weiteren Bearbeitung von Variante 4 mit den vorgesehenen Ausnahmen sind die Anliegen, welche Gegenstand des Fraktionsauftrags der SP sind, weitgehend erfüllt.

Deshalb beantragt die Regierung dem Grossen Rat, den Fraktionsauftrag entgegenzunehmen und abzuschreiben.

Datum: 8. Mai 2007