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Session: 14.02.2007
Der Klimabericht der Vereinten Nationen, welcher in den letzten Tagen veröffentlicht wurde, zeichnet ein sehr düsteres Szenario unserer Zukunft. Die Politik steht vor der wahrscheinlich grössten Herausforderung unserer Zeit, um eine globale Katastrophe zu verhindern. Die Zeit des Beobachtens, des Wartens und der Passivität diesem Thema gegenüber ist vorbei. Der Erhalt einer intakten Umwelt ist für den Tourismuskanton Graubünden von existentieller Bedeutung.

Mit dem Klimawandel sinkt die Schneesicherheit Jahr für Jahr. Die Erderwärmung macht mit ihren Folgen nicht halt vor unserem Kanton. Die Existenz, auf welche sich Graubünden beruft, ist mit der globalen Klimaänderung arg in Gefahr geraten.

Schutz der Umwelt bedeutet Sicherung der Lebensgrundlagen. Nicht minder bedeutet dies aber auch Schutz des Menschen und seiner Gesundheit. Man ist sich bewusst, dass die Entscheidungen, welche im Kanton Graubünden gefällt werden, nicht zu einer globalen Verbesserung der Klimapolitik führen können. Jedoch kann es nicht sein, dass aufgrund einer globalen Ignoranz gegenüber diesem Thema, das lokale Handeln nicht intensiver gefördert wird. Das Prinzip der Nachhaltigkeit muss zur alles bestimmenden Maxime der Politik werden.

Ein entscheidender und zu wenig beachteter Faktor für die Auslösung des Klimawandels ist die Luftverschmutzung. Gerade der Feinstaubausstoss, dessen Grenzwerte in den letzten Jahren deutlich überschritten wurde, bringt ein grosses Gesundheitsrisiko mit sich. Das Ausmass der Auswirkung von Partikeln auf die Atemwege hängt neben der Toxizität der Partikel u.a. Blei, Vanadium, Beryllium und Quecksilber auch von der Grösse der Partikel ab: Je kleiner ein Partikel ist, desto tiefer kann er in die Lunge eindringen. Der Feinstaub PM 10 erreicht teilweise die Lunge, da die Filterwirkung des Nasen-Rachenraumes für feine Partikel mit weniger als 10 Mikrometer Durchmesser nicht ausreicht. Durch die Feinstaubbelastung, welche sowohl innerhalb von Gebäuden (z.B. Zigarettenrauch in geschlossenen Räumen) als auch an Aussenplätzen (im Verkehr, in der Industrie, in der Landwirtschaft, aber auch durch Holzfeuerheizungen) erzeugt wird, entstehen landesweit Gesundheitskosten in Milliardenhöhe pro Jahr. Der gesundheitsschädigende Feinstaub in der Luft ist kein globales Phänomen. Er entsteht an Ort und Stelle und kann lokal gezielt gesenkt werden.

Aufgrund der Ausgangslage und der aufgeführten Argumentation ersuche ich die Regierung um Beantwortung folgender Fragen:

1. Ist die Regierung bereit, eine unabhängige Umweltkommission zu schaffen, welche alle Entwürfe neuer Erlasse (Gesetze, Verordnungen) auf das Prinzip der Nachhaltigkeit überprüft und Neuerlasse, welche diesem Prinzip nicht entsprechen, der Regierung zur Überarbeitung empfehlen kann?

2. Stellt die Regierung in Aussicht, die Partikelfilterpflicht für alle Fahrzeuge des öffentlichen Verkehrs und der übrigen öffentlichen Dienstleistungen gesetzlich vorzuschreiben?

3. Ist die Regierung bereit, öffentliche Bauaufträge nur noch an Firmen zu vergeben, welche Baumaschinen mit Partikelfiltern verwenden?

Chur, 14. Februar 2007

Name: Zurfluh, Trepp, Bucher-Brini, Arquint, Baselgia-Brunner, Frigg-Walt, Gartmann-Albin, Jaag, Menge, Meyer Persili (Chur), Peyer, Pfiffner-Bearth, Thöny

Session: 14.02.2007
Vorstoss: dt Anfrage

Antwort der Regierung

Der Klimawandel stellt eine globale Bedrohung dar. Es gilt als gesichert, dass die weltweit zu hohen Emissionen von Treibhausgasen, insbesondere jene des CO2 aus der Verbrennung fossiler Energieträger, die wichtigste Ursache für den Klimawandel darstellen. Die Regierung veranlasst und unterstützt deshalb Massnahmen, die der Luftverschmutzung begegnen und die Emissionen von Treibhausgasen reduzieren. Lokale Handlungsmöglichkeiten sind konsequent zu nutzen, u.a. bei der Planung, in der Energiepolitik bei der Förderung der Holzenergie und des öffentlichen Verkehrs. Die Verschmutzung der Luft mit Feinstaub und mit dem besonders gesundheitsgefährdenden Dieselruss hängt im Gegensatz zu den Klimagasen stark von den örtlichen Emissionen ab. Wesentliche Quellen sind Holzfeuerungen, welche nicht dem neusten Stand der Technik entsprechen und Dieselmotoren ohne Partikelfilter. Aber auch aus gasförmigen Schadstoffen wird in der Luft Feinstaub gebildet. Das behördenverbindliche Gesamtkonzept zur Reduktion der Luftschadstoffe und des CO2 stellt der Massnahmenplan dar, den die Kantone gestützt auf Art. 31 ff der Luftreinhalte-Verordnung erstellen müssen. Die Regierung hat den Massnahmenplan Luft erlassen (RB 1493/1992) und von den Fortschritten bei der Umsetzung periodisch Kenntnis genommen (1994 und 2000).

Frage 1
Die Regierung vertritt die Ansicht, dass die Schaffung einer eigenständigen Umweltkommission nicht zweckmässig ist. Die Sicherstellung des Prinzips der nachhaltigen Entwicklung ist eine Querschnittaufgabe, welche es weiterhin und auch verstärkt von den jeweils zuständigen, bestehenden Kommissionen, aber auch in der Verwaltung bei allen Entscheiden zu berücksichtigen gilt. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Ziele der nachhaltigen Entwicklung bei der Erarbeitung eines Geschäftes jeweils von Beginn an berücksichtigt werden.

Frage 2
Die Ausrüstung der Dieselfahrzeuge des öffentlichen Verkehrs und der öffentlichen Dienstleistungen mit Partikelfilter ist eine wichtige Massnahme. Bei den Bussen ist die schrittweise Umstellung bzw. Nachrüstung auf Partikelfilter im Gange und soll bis 2011 mit Ausnahme von Reserve- und Spezialfahrzeugen mit kleiner jährlicher Fahrleistung abgeschlossen sein. Da beim öffentlichen Verkehr und Dienstleistungen der Kanton zusammen mit Gemeinden, Regionen und Verbänden als Besteller auftritt, sind keine gesetzlichen Vorgaben nötig. Das Anliegen kann im Rahmen des behördenverbindlichen Massnahmenplans umgesetzt werden.

Frage 3
Die Regierung verfolgt die Umsetzung der Partikelfilterpflicht auf Baustellen durch konsequente Anwendung der seit 1. September 2002 gültigen Baurichtlinie Luft. Diese Richtlinie ist gesetzlich abgestützt (Ziffer 88 Anhang 2 LRV), ihr Vollzug ist eingespielt und wurde mit einem gemeinsamen Vollzugshilfsmittel unter den Ostschweizer Kantonen AI, AR, GL, GR, SG, SH und TG harmonisiert. Damit wird eine Gleichbehandlung von Bauunternehmen über die Kantonsgrenzen hinweg erleichtert und ein hohes Mass an Rechtssicherheit geschaffen. Auf Bundesebene wird zur Zeit eine Branchenvereinbarung mit dem Baumeisterverband verhandelt. Dabei ist eine Ausweitung der Partikelfilterpflicht bei grösseren Maschinen (über 37 kW Leistung) auf alle Baustellen (Stufen A und B) und im Gegenzug längere Sanierungsfristen für kleinere Maschinen in Diskussion. Solange diese Verhandlungen auf eidgenössischer Ebene nicht abgeschlossen sind, wird an der harmonisierten Umsetzung der Baurichtlinie festgehalten. Bei Maschinen auf Beton- und Kieswerken setzt die Verwaltung im Übrigen auf eine am 31. August 2005 mit dem Verband Bündner Beton und Kiesindustrie (VBBK) gestützt auf Art. 43 des Umweltschutzgesetzes abgeschlossene Vereinbarung, in der sich die Branche zur Ausrüstung mit Partikelfilter verpflichtet hat.

Datum: 30. April 2007