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Session: 17.04.2007
Die Qualität kantonaler Vernehmlassungen hat sich in den letzten Jahren stark verbessert. Damit ist auch der Einfluss auf die demokratische Meinungsbildung gestiegen. Die Regierung hat erkannt, dass es sinnvoll ist, die Meinungsbildung zur Entwicklung neuer Gesetze in einem frühen Stadium möglichst breit zu öffnen um den politischen Puls für Veränderungen durch Einbezug von Gemeinden, Parteien und Interessenverbänden zu nutzen, mehrheitsfähige Vorlagen zu entwickeln und spätere Abänderungslawinen zu vermeiden.

Die Parteien mit ihren parlamentarischen Fraktionen sind die wichtigsten Betroffenen von Gesetzesvorlagen. Ihr Einbezug in die Vernehmlassungen wird oft durch die zu knapp bemessenen Vernehmlassungsfristen verunmöglicht. Fraktionen tagen durchschnittlich nur alle 2 Monate. Könnten diese bereits im Stadium der Vernehmlassungen in den Meinungsbildungsprozess einbezogen werden, würde die spätere Kommissions- und Parlamentsarbeit wesentlich effizienter. Alle Kreise, welche bei der Meinungsbildung involviert waren, werden in der Kommissions- und Parlamentsarbeit zu Betroffenen gemacht und eingebunden. Grossratstätigkeit und damit auch Fraktionsarbeit ist eine Nebenbeschäftigung und findet nur periodisch statt. Heute können deshalb aus Parteisicht nur die Geschäftsleitungen der Parteien zu kantonalen Vernehmlassungen Stellung nehmen. Das Resultat ist nicht so basisdemokratisch und führt oft für Regierung und Verwaltung zu wenig verlässlichen Stellungnahmen.

Damit Parteien und ihre Fraktionen genügend Zeit erhalten, zu allen Vernehmlassungen differenziert Stellung nehmen zu können, fordern die Auftraggeber die Regierung auf, bei allen Vernehmlassungen eine Frist von in der Regel mindestens drei Monaten einzuhalten.

Chur, 17. April 2007

Name: Feltscher, Bucher-Brini, Cavigelli, Arquint, Bachmann, Barandun, Bezzola (Zernez), Bondolfi, Brandenburger, Bundi, Caduff, Casparis-Nigg, Casutt, Caviezel (Pitasch), Claus, Clavadetscher, Farrér, Federspiel, Felix, Florin-Caluori, Frigg-Walt, Gartmann-Albin, Geisseler, Hanimann, Hartmann (Chur), Hartmann (Champfèr), Jaag, Jäger, Jenny, Kessler, Koch, Kollegger, Krättli-Lori, Kunz, Menge, Mengotti, Meyer-Grass (Klosters), Michel, Montalta, Nick, Niederer, Parpan, Peer, Perl, Peyer, Pfäffli, Pfiffner-Bearth, Portner, Ragettli, Rizzi, Thomann, Thöny, Trepp, Valär, Vetsch (Pragg-Jenaz), Locher Benguerel, Mainetti

Session: 17.04.2007
Vorstoss: dt Auftrag

Antwort der Regierung

Das Vernehmlassungsverfahren bildet einen wichtigen Teil des Rechtssetzungsverfahrens und ist ein zentrales Instrument des Einbezugs der Gemeinden, der Parteien und der weiteren interessierten Kreise in die Meinungsbildung und Entscheidfindung des Kantons. Es ermöglicht dem Kanton, die Öffentlichkeit über seine geplanten Vorhaben zu informieren und diese frühzeitig auf ihre sachliche Richtigkeit, Vollzugstauglichkeit und Akzeptanz hin zu überprüfen. Die politischen Parteien gehören zweifellos zu den sehr wichtigen Vernehmlassungsadressaten. Dabei ist es Sache der Parteien zu bestimmen, wie sie sich intern im Rahmen der Ausarbeitung von Vernehmlassungen organisieren. Selbstverständlich ist die Regierung aber sehr daran interessiert, möglichst fundierte und verlässliche Stellungnahmen zu erhalten. Es ist deshalb bereits heute vorgesehen, bei umfangreichen Vorlagen für die Vernehmlassung eine Frist von drei Monaten einzuräumen (vgl. regierungsrätliche Richtlinien für die Rechtssetzung vom 21. Dezember 1999, S. 4).

In der Vergangenheit wurde diese zeitliche Vorgabe in der Praxis wohl nicht in allen Fällen beachtet. Dafür mitverantwortlich war in den letzten Jahren zweifellos auch der mit der Umsetzung der neuen Kantonsverfassung verbundene hohe Revisionsdruck. In relativ kurzer Zeit mussten zahlreiche und umfangreiche Revisionsvorhaben durchgeführt werden. Nachdem nun diese Arbeiten weitgehend abgeschlossen sind, darf aber in nächster Zeit eine Normalisierung erwartet werden.

Die Regierung ist bereit, dem grundsätzlich berechtigten Anliegen Rechnung zu tragen und dafür zu sorgen, dass eine dreimonatige Vernehmlassungsfrist künftig als Regel eingehalten wird. Ausnahmen aus wichtigen Gründen müssen aber vorbehalten bleiben.

Im Sinne dieser Erwägungen ist die Regierung bereit, den Auftrag entgegenzunehmen.

Datum: 22. Juni 2007