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Session: 18.04.2007
Die Verordnung über das Übertrittsverfahren in die Volksschul-Oberstufe (BR 421.200) regelt den Übertritt von der 6. Primarklasse sowie der Kleinklasse in die Volksschul-Oberstufe, den Übertritt von der 1. Realklasse in die 1. Sekundarklasse sowie den Eintritt in die 2. und 3. Sekundarklasse. In Art. 9 bis 12 dieser Verordnung sind die Modalitäten der Einsprache-beurteilung geregelt. Eltern, die mit dem Zuweisungsentscheid der Klassenlehrperson nicht einverstanden sind, können ihr Kind beim zuständigen Schulinspektorat zur Einsprachebeurteilung anmelden. Die Einsprachebeurteilung für Primar- oder RealschülerInnen beruht auf einem Beurteilungsgespräch und schriftlichen Prüfungen in Sprache und Mathematik.

Seit der Einführung dieses Verfahrens muss festgestellt werden, dass die Erfolgsquote der Einsprachebeurteilungen äusserst tief liegt, so dass der Aufwand wohl eindeutig als unverhältnismässig bezeichnet werden muss. Eine Prüfung, welche praktisch niemand besteht, ist grundsätzlich ein gutes Zeichen für die hohe Qualität der Zuweisungsentscheide der Klassenlehrpersonen, rüttelt letztlich aber trotzdem an der Glaubwürdigkeit der Schule insgesamt. Zudem wird dadurch bei den betroffenen Kindern und deren Familien einfach nur Frustration ausgelöst. Es scheint zudem, dass überproportional viele Familien ausländischer Herkunft eine Einsprachebeurteilung verlangen. Diese Familien verstehen entweder unser Schulsystem nicht oder haben generell einen anderen Bezug zum Staat und den möglichen Rechtsmitteln.

Immer mehr Gemeinden führen heute die Volksschul-Oberstufe nach dem Modell C. Dieser Oberstufen-Typus mit Niveaus in mindestens drei Pflichtfächern führt zu einer neuen kooperativen und deutlich durchlässigeren Volksschul-Oberstufe. Es ist somit heute weniger „matchentscheidend“ in welcher „Startposition“ eine Schülerin oder ein Schüler die Schulzeit in der Volksschul-Oberstufe beginnt. Der Übertritt von der Primarschule in die Volksschul-Oberstufe ist damit wohl vergleichbar mit einem Entscheid Promotion/Repetition.

In diesem Zusammenhang wird die Regierung um Beantwortung folgender Fragen ersucht:

1. Wie viele Kinder haben in Graubünden in den letzten 5 Jahren eine Einspracheprüfung (Einsprachebeurteilung) absolviert? Wie viele davon haben die Prüfung bestanden/nicht bestanden?

2. Wie hoch war dabei der Anteil der ausländischen Kinder (bei den AbsolventInnen der Einspracheprüfung, resp. in der Primarschule allgemein?)

3. Teilt die Regierung die Auffassung, dass auch im Zusammenhang mit der neuen Situation mit dem Modell C auf die bisherige Form der Einspracheprüfung verzichtet werden sollte?

4. Welche Alternativen sind möglich?

Chur, 18. April 2007

Name: Jäger, Casparis-Nigg, Florin-Caluori, Arquint, Baselgia-Brunner, Berni, Brandenburger, Bucher-Brini, Candinas (Rabius) Casty, Casutt, Caviezel (Pitasch), Caviezel-Sutter (Thusis), Farrér, Frigg-Walt, Gartmann-Albin, Hanimann, Jaag, Jenny, Kessler, Kleis-Kümin, Koch, Krättli-Lori, Mani-Heldstab, Menge, Meyer-Grass (Klosters) Michel, Niederer, Peer, Peyer, Pfenninger, Pfiffner-Bearth, Rizzi, Thöny, Trepp, Vetsch (Pragg-Jenaz), Locher Benguerel

Session: 18.04.2007
Vorstoss: dt Anfrage

Antwort der Regierung

Das seit 1996 geltende Übertrittsverfahren von der 6. Primarklasse in die Volksschul-Oberstufe hat sich in den vergangenen Jahren sehr bewährt. Es ermöglicht den Primarlehrpersonen, die einzelnen Schülerinnen und Schüler aufgrund einer ganzheitlichen Beurteilung entweder der Realschule oder der Sekundarschule zuzuweisen. Um Fehlzuweisungen zu verhindern, können Eltern, die mit dem Zuweisungsentscheid der Klassenlehrperson nicht einverstanden sind, ihr Kind zu einer so genannten Einsprachebeurteilung anmelden. Nur wenige der Schülerinnen und Schüler, welche sich einer solchen Prüfung unterziehen, bestehen diese. Dies lässt auf eine hohe Qualität der Zuweisungsentscheide und des gesamten Verfahrens schliessen.

Aufgrund der zahlreichen, schnell verlaufenden Änderungen, welchen die Schule ausgesetzt ist, erachtet es auch die Regierung für angezeigt, das Übertrittsverfahren (inkl. Einsprachebeurteilung) periodisch zu überprüfen. Vor allem ist immer wieder neu zu beurteilen, ob Aufwand und Nutzen der relativ aufwändigen Einsprachebeurteilung auch unter veränderten Rahmenbedingungen noch in einem vertretbaren Verhältnis stehen.

In diesem Zusammenhang können die konkreten Fragen folgendermassen beantwortet werden:

1) Über die Einsprachebeurteilungen in den Regionen wird seit Einführung des prüfungsfreien Übertrittsverfahrens eine Statistik geführt. In den vergangenen fünf Schuljahren (2002/03 2006/07) haben daran insgesamt 335 Schülerinnen und Schüler teilgenommen. Davon haben 15 (4,5 %) die Prüfung bestanden. Im Detail sehen die Zahlen folgendermassen aus: 2002/03: 63, davon 3 (4,7 %) bestanden; 2003/04: 81, davon 4 (4,9 %) bestanden; 2004/05: 79, davon 2 (2,5 %) bestanden; 2005/06: 75, davon 2 (2,6 %) bestanden; 2006/07: 37, davon 4 (10,8 %) bestanden.

2) Die vom Amt für Volksschule und Sport im Zusammenhang mit der Einsprachebeurteilung geführte Statistik unterscheidet nicht zwischen schweizerischen und ausländischen Schülerinnen und Schülern (Neutralitätsprinzip). Die folgenden Zahlen wurden im Nachhinein speziell für die Beantwortung der vorliegenden parlamentarischen Anfrage erhoben. Als Grundlage dienten die Namen der Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmer. Die Zahlen sind deshalb mit entsprechender Vorsicht zu interpretieren.
In den Schuljahr 2005/06 und 2006/07 stammten rund 12 % der Primarschülerinnen und Primarschüler aus dem Ausland (jeweils rund 1400 von rund 11'700). Bei der Einsprachebeurteilung betrug der Ausländeranteil im Schuljahr 2005/06 50,6 % (38 von 75) und im Schuljahr 2006/07 43 % (16 von 37).

3) Die Regierung teilt die Auffassung, dass das „Oberstufen-Modells C“ dank seiner Durchlässigkeit die Bedeutung der Zuweisungsentscheide der Primarlehrpersonen im Hinblick auf die langfristige Schullaufbahn der Jugendlichen relativiert. Dennoch sieht sie nicht vor, auf eine Einsprachebeurteilung zu verzichten.

4) Nach Auffassung der Regierung ist es angezeigt, das bestehende Verfahren nicht abzuschaffen, sondern im Sinne einer Vereinfachung zu modifizieren und allenfalls eine Prüfungsgebühr zu erheben, die beim Bestehen der Einsprachebeurteilung zurückbezahlt wird.

Datum: 29. Juni 2007