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Session: 11.06.2007
Wer Menschen mit einer Behinderung kennt, wer mit Ihnen zusammen lebt oder mit ihnen arbeitet, der weiss um ihr Potential, ihre Fähigkeiten, ihren Willen und den umfassenden Nutzen, den sie in allen Belangen in die Gesellschaft einbringen können.

Ebenso bekannt ist, dass die Unterbringung, Pflege und Beschäftigung dieser Menschen hohe Kosten verursachen. Viele behinderte Menschen könnten jedoch ihren Lebensunterhalt oder einen Teil davon selber erwirtschaften, wenn sie eine Arbeitsstelle hätten, die ihren Fähigkeiten und Möglichkeiten entspricht.

Der Kanton Graubünden kann als Arbeitgeber viel für die Integration von Menschen mit einer Behinderung machen, er kann zur Senkung der Kosten im Behindertenwesen beitragen und er kann eine Vorreiterrolle innerhalb der schweizerischen Kantone einnehmen, wenn er sich zum Ziel setzt, beispielsweise geeignete Arbeitsstellen explizit für Behinderte auszuschreiben oder bei gleichen Fähigkeiten einer/m BewerberIn mit Behinderung den Vorzug zu geben.

Nun ersuchen wir die Regierung um Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Wie viele Arbeitsplätze für Menschen mit einer Behinderung stehen in Graubünden zur Verfügung?

2. Wie gross ist das Potential für weitere Arbeitsplätze für Menschen mit einer Behinderung?

3. Wie viele Personen mit einer Behinderung sind zur Zeit beim Kanton Graubünden beschäftigt?

4. Ist die Regierung bestrebt, solche Arbeitsstellen zu schaffen und was unternimmt sie diesbezüglich?

Chur, 11. Juni 2007

Name: Gartmann-Albin, Pfiffner-Bearth, Frigg-Walt, Arquint, Baselgia-Brunner, Bucher-Brini, Jaag, Jäger, Menge, Meyer Persili (Chur), Peyer, Pfenninger, Thöny, Trepp, Pedrini (Soazza)

Session: 11.06.2007
Vorstoss: dt Anfrage

Antwort der Regierung

Viele Menschen mit einer Behinderung gestalten ihr Leben selbständig und ohne staatliche Hilfe. Daneben gibt es Menschen mit Handicaps, die auf Hilfsangebote und auf besondere Förderung in den Bereichen Entwicklung, Schulung, Bildung, Wohnen, Beschäftigung und Arbeit angewiesen sind.

Zahlreiche Betriebe in Graubünden schaffen oder erhalten heute schon Arbeitsstellen, die auf eingeschränkte Fähigkeiten und Einsatzmöglichkeiten der Mitarbeitenden Rücksicht nehmen. Bei solchen Arbeitsstellen besteht jedoch eine gewisse Konkurrenz zwischen unterschiedlichen Personengruppen mit Leistungseinschränkungen. Personen, die über eine beschränkte Arbeitsfähigkeit verfügen, haben generell Mühe geeignete Stellen zu finden. In der Anfrage wird vorgeschlagen, der Kanton könne geeignete Arbeitsstellen explizit für Behinderte ausschreiben und damit schweizweit eine Vorreiterrolle einnehmen. Die Regierung betrachtet dies als unrealistisch. Zudem widerspricht ein solcher Ansatz dem Prinzip der Normalität, das für die Gestaltung behindertenspezifischer Angebote und Massnahmen gefordert wird.

Im Bereich der beruflichen Ausbildung, Eingliederung und Wiedereingliederung von Menschen mit einer Behinderung leistet der Kanton Beiträge an Arbeits- und Beschäftigungsplätze sowohl im freien Arbeitsmarkt wie auch in geschützten Arbeitsstätten. Er kann insbesondere Betriebe der Privatwirtschaft, welche Ausbildungs- und Arbeitsplätze für behinderte Erwachsene anbieten, durch Gewährung von Beiträgen und durch Beratung unterstützen (Art. 35 Behindertengesetz).

Zu den Fragen:

1. Im Rahmen der eidgenössischen Betriebszählung wird die Anzahl von Arbeitsplätzen für Menschen mit einer Behinderung nicht erhoben. Für eine schlüssige Antwort müsste demzufolge eine gezielte Umfrage in allen Betrieben des Kantons durchgeführt werden.

Im Jahre 2006 unterstützte der Kanton 11 Betriebe der Privatwirtschaft mit Beiträgen. Dabei wurden 20 Personen mit einer Behinderung beschäftigt. Es ist davon auszugehen, dass zahlreiche Betriebe Personen mit Behinderungen beschäftigen, ohne dass der Kanton Beiträge leistet. In geschützten Werkstätten bestehen 623 Plätze, die mehrfach genutzt werden. Die Situation in der kantonalen Verwaltung wird unter der Frage 3 erläutert.

2. Wie gross das Potenzial für weitere Arbeitsplätze für Menschen mit einer Behinderung ist, kann nicht ermittelt werden. Dies ist nicht allein vom Arbeitsmarkt, sondern auch von der Behinderungsart abhängig. Angaben dazu können erst nach einer intensiven Sondierung und Bearbeitung des ersten Arbeitsmarktes im Zusammenhang mit der 5. IV-Revision gemacht werden.

3. Grundsätzlich bestehen durch das breite Aufgabenspektrum der kantonalen Verwaltung mehrere Möglichkeiten, Menschen mit einer Behinderung anzustellen. Allerdings wird im konkreten Fall das Angebot an Arbeitsplätzen durch die Art und die Schwere der Behinderung eingeschränkt. Die Regierung hat sich im Rahmen der Personalpolitik in einem Vorentscheid zur Integration von erwerbsbehinderten Personen in der kantonalen Verwaltung dahin gehend geäussert, dass auf ca. 200 Personen 1 Person mit einer Erwerbsbehinderung angestellt werden sollte. Dies bedeutet bei rund 3'000 Mitarbeitenden in der kantonalen Verwaltung, dass mindestens 15 Personen mit einer Behinderung in den Arbeitsprozess zu integrieren sind. Zurzeit sind 35 Personen mit einer IV-Teilrente in der kantonalen Verwaltung angestellt. Mit dieser Zahl beschäftigt der Kanton 1,1% Behinderte im Verhältnis zur Gesamtzahl an Beschäftigten. Der schweizerische Durchschnitt liegt bei öffentlichen Arbeitgebern bei 0,9%. Der Kanton Graubünden liegt somit leicht über dem Durchschnittswert.

4. Die Regierung verfolgt das Thema „Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen“ aufmerksam. Im Rahmen der Personalstrategie des Kantons Graubünden für die Jahre 2007 2010 wurde unter der Massnahme Nr. 33 das Ziel aufgenommen, Menschen mit Behinderungen zu integrieren. Als Massnahme ist explizit festgehalten, dass sich jedes Departement für die Integration von Menschen mit Behinderungen einzusetzen hat. Es wurde darauf verzichtet, eine Zahl vorzugeben.

Datum: 7. September 2007