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Session: 12.06.2007
Gemäss Botschaft der Regierung an den Grossen Rat Heft Nr. 7/1983-84, Geschäft Nr. 24 wurde der Bau einer Kulturgüterschutzanlage auf dem Areal des Schlosses Haldenstein dem Grossen Rat zur Beratung vorgelegt und von diesem auch beschlossen. Ein unterirdischer Verbindungsgang zum Schloss Haldenstein wurde ebenfalls schon damals gebaut.

Damals wurde ein Mietvertrag zwischen der Stiftung Schloss Haldenstein und dem Kanton Graubünden für die Dauer von 25 Jahren mit der Option auf eine Verlängerung von weiteren 25 Jahren abgeschlossen. Infolge Mieterwechsel seitens des Kantons wurde der Mietvertrag gemäss Botschaft gemäss Heft Nr. 6/1987-88, Geschäft Nr. 24 angepasst. Vertragsabschluss erfolgte per 30. November 1987. Damaliger Jahresmietzins ca. Fr. 156'000.00; Index angepasst entspricht dies einem heutigen Mietzins von ca. Fr. 180'000.00. In der gleichen Botschaft wurde der Raumbedarf des Archäologischen Dienstes und die damalige Verlegung von der Loestrasse 14 in das Schloss Haldenstein umfassend abgeklärt und dargelegt. Insbesondere wurden die Bereiche Arbeitsablauf, Sicherheit der Dokumentation, Werkzeug- und Baumaterialmagazine, Lagerung der Bodenfunde und die historische Bausubstanz von Schloss Haldenstein für einen Umzug nach Haldenstein gewichtet und beurteilt. All diese Gründe führten zu einer positiven Beurteilung einer Verlegung des Archäologischen Dienstes, trotz der grossen Kosten in die Räumlichkeiten des Schlosses Haldenstein. Auch der Stiftungsrat der Stiftung Schloss Haldenstein war dieser Auffassung und schätzte sich glücklich, dass ein Mieter für das Schloss gewonnen werden konnte, welcher sich nicht nur mit dem Stiftungszweck vereinbaren lässt, sondern überdies eine weitestgehende Identifikationsbereitschaft mitbringt.

Im Zuge von Reorganisationen im EKUD wurde in diesem Frühjahr die Abteilung Archäologischer Dienst an die Loestrasse 26 in Chur in das ehemalige Durchgangsheim für Asylsuchende verlegt.

In diesem Zusammenhang stellen sich folgende Fragen:

1. Hat sich der Aufgabenbereich des Archäologischen Dienstes dermassen geändert, dass ein Umzug notwendig war?

2. Wurden mit dem Stiftungsrat Schloss Haldenstein Verhandlungen über eine Vertragsverlängerung ab 2012 bzw. eine Mietzinsanpassung aufgenommen?

3. Wie nutzt die Kantonale Verwaltung die gemieteten Räume bis zum Ablauf der ordentlichen Mietdauer (November 2012)?

4. Wie hoch sind die Kosten für den Umbau der Liegenschaft Loestrasse 26 in die heutigen Büroräumlichkeiten ausgefallen?

5. Wie hoch sind die Mietkosten des Archäologischen Dienstes an der Loestrasse 26?

6. Ist die Liegenschaft Loestrasse 26 als definitve oder bloss provisorische Lösung für den Archäologischen Dienst bzw. das Amt für Kultur gedacht?

Chur, 12. Juni 2007

Name: Heinz, Geisseler, Michel, Bleiker, Brandenburger, Brüesch, Buchli, Bundi, Campell, Castelberg-Fleischhauer, Casty, Casutt, Caviezel-Sutter (Thusis), Christoffel-Casty, Clavadetscher, Felix, Hasler, Jenny, Kleis-Kümin, Koch, Märchy-Michel, Mengotti, Meyer-Grass (Klosters), Möhr, Montalta, Nick, Nigg, Parolini, Portner, Quinter, Rathgeb, Ratti, Sax, Stiffler, Stoffel, Troncana-Sauer, Vetsch (Pragg-Jenaz), Joos, Pedrini (Soazza)

Session: 12.06.2007
Vorstoss: dt Anfrage

Antwort der Regierung

Die Ziele der Büroraumplanung beinhalten eine Reduktion der Raumkosten durch Anwendung der neuen Raumstandards, die Nutzung von Synergien, aber auch die Möglichkeit mittels Zentralisierungen eine neue Arbeitskultur in der kantonalen Verwaltung zu etablieren. So sollten die meisten Dienstleistungen dem Bürger zentral und kundenfreundlich angeboten werden können. Durch die räumlichen Zusammenführungen wird die Führbarkeit von Dienststellen und Departementen erleichtert und vereinfacht.

In den letzten fünf Jahren wurden verschiedene Projekte lanciert und realisiert, welche die Immobilienstrategie des Kantons beeinflussten. Es handelt sich dabei namentlich um die Struktur- und Leistungsüberprüfung, die Reorganisation des Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartements, die Reorganisation der Departemente und als eine Folge davon um die integrale Büroraumplanung auf dem Platz Chur.

Das durch die Reorganisation des Erziehungs-, Kultur-, und Umweltschutzdepartements aus acht Bereichen neu gebildete Amt für Kultur (AfK) war an elf Standorten untergebracht. Eine möglichst umgehende räumliche Zusammenführung der nicht publikumsgebundenen Bereiche Amtsleitung, Kulturförderung, Administration Rätisches Museum, Archäologie und Denkmalpflege sollte aus Gründen einer verbesserten Zusammenarbeit und vereinfachten Führung realisiert werden.

Die kantonseigene, leer stehende Liegenschaft an der Loëstrasse 26 in Chur eignete sich für die Zusammenführung des AfK gut. Nebst den Vorteilen in der Organisations- und Führungs-struktur, konnten auch einzelne Mietverhältnisse im Betrag von ca. CHF 50'000.-- aufgelöst und die Nutzflächen reduziert werden.

Zu den gestellten Fragen:

1. Der Umzug ist nicht in einer Änderung des Aufgabenbereichs des Archäologischen Dienstes (ADG) begründet. Die Lage des ADG in Haldenstein trennte nicht nur eine Dienststelle, sondern auch eine Abteilung. Der ADG bildet zusammen mit der Denkmalpflege eine Abteilung. Die räumliche Trennung verursachte nicht unwesentliche Umtriebe. Eine räumliche Zusammenlegung beider Stellen an der Loëstrasse 26 führte zu Synergien, die weit über die gemeinsamen Nutzungen von Archiven, Foto- und Restaurationsatelier hinausgehen (Zusammenführen von Know-how).

2. Mit dem Stiftungsrat wurden keine Verhandlungen geführt. Eine Verlängerung des Mietverhältnisses stand nicht zur Diskussion, da die Liegenschaft für Büroräumlichkeiten wenig geeignet ist und eine Zentralisierung der Verwaltung ansteht. Im Rahmen der Büroraumplanung wird grundsätzlich eine Reduktion der zahlreichen ungeeigneten Mietobjekte angestrebt.

3. Grundsätzlich sollen die Räume an Dritte untervermietet werden. Es sind jedoch auch neue Nutzungen im kulturellen Bereich denkbar. Das Künstler/-innen-Atelier sowie die Druckwerkstatt im Schloss Haldenstein werden belassen.

4. Es wurden ausschliesslich Instandhaltungs- und Instansetzungsarbeiten (CHF 310'000.--) sowie notwendige Anpassungen der Kommunikationsanlagen (CHF 250'000.--) vorgenommen, welche für jede andere Nutzung des Gebäudes durch die Verwaltung ohnehin unabdingbar waren. Die Kosten für spezifische Anforderungen des Archäologischen Dienstes (Fundbearbeitung) betrugen rund CHF 40'000.--.

5. Da das Gebäude in kantonalem Besitz ist, fallen keine Mietkosten an. Auch die Aufwändungen für den baulichen Unterhalt werden nicht höher ausfallen.

6. Es handelt sich vorderhand um eine provisorische Lösung. Die definitive Nutzung der Liegenschaft Loestrasse 26 ist noch nicht festgelegt. Im Rahmen der Umsetzung der Büroraumplanung soll über deren abschliessende Verwendung entschieden werden.

Datum: 3. September 2007