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Session: 29.08.2007
Wir stellen fest, dass die Bären wieder in unserem Kanton heimisch geworden sind. Anfangs war der Bär ein willkommener Werbeträger für unsere Tourismusdestinationen. Nun zeigen sich aber auch die negativen Seiten dieser Entwicklung. Die Bären bedrohen die Herden unserer Bauern, sie kommen den Siedlungen immer näher, da sie sich gerne auch von Siedlungsabfällen ernähren. Es ist eine Frage der Zeit, bis ein Bär einen Zusammenstoss mit einem Menschen hat. Wir sind der Ansicht, dass der Lebensraum in unserem Kanton für Menschen und frei lebende Bären zu klein ist, die Besiedlung ist zu dicht. Vom Merkblatt „Der Bär ist ein Raubtier: Halten Sie Distanz!“ Halten wir wenig.

Wir beauftragen die Regierung griffige Massnahmen zu treffen, damit der Bär sich nicht weiter im Kanton ansiedeln kann.

Chur, 29. August 2007

Name: Casutt, Koch, Mengotti, Noi-Togni, Troncana-Sauer

Session: 29.08.2007
Vorstoss: dt Auftrag

Antwort der Regierung

Vorweg bleibt festzuhalten, dass der Kanton Graubünden eine Wiederansiedlung der Grossraubtiere Bär, Wolf und Luchs in keiner Art und Weise fördert. Aktiv unterstützt hat der Kanton seinerzeit einzig die Wiederansiedlung des Steinwildes und Ende des letzten Jahrhunderts die ebenso erfolgreiche Wiederansiedlung des Bartgeiers. Das Auftreten von Grossraubtieren ist hingegen wie Anfang des 20. Jahrhunderts beim Hirschwild auf eine natürliche Zuwanderung zurückzuführen.

Die Frage, ob der Lebensraum in Graubünden für Bären geeignet ist, kann derzeit noch nicht abschliessend beantwortet werden. Der Bär kann nämlich wie Beispiele aus dem benachbarten Ausland belegen durchaus auch in verhältnismässig dicht besiedelten Gebieten leben. Die Anwesenheit von Bären erfordert aber ein Umdenken beim Menschen. Kleinviehhalter müssen ihre Herden schützen, Abfälle sind konsequent und bärensicher zu entsorgen und die Bevölkerung ist über die Verhaltensregeln im Umgang mit Bären aufzuklären. Das Amt für Jagd und Fischerei hat seit dem Auftreten des Bären im Kanton Graubünden diesbezüglich denn auch erhebliche Anstrengungen unternommen. Dazu gehört auch das im Fraktionsauftrag ohne nähere Begründung beanstandete Merkblatt.

Der Bär wurde 1962 im Rahmen der eidgenössischen Jagdgesetzgebung zur geschützten Tierart erklärt. Seit der Ratifizierung der Berner Konvention im Jahre 1979 unterstützt die Schweiz zudem die internationalen Schutzbemühungen. Aufgrund dieser Rechtslage kann sich Graubünden nicht einseitig zum „bärenfreien Gebiet“ erklären. Andernfalls würde der Kanton klarerweise gegen übergeordnetes internationales und nationales Recht verstossen. Aus diesem Grund kann die Regierung den weitgefassten Auftrag, „griffige“ Massnahmen zu treffen, damit sich der Bär in Graubünden nicht ansiedeln kann, nicht entgegennehmen.

Die Regierung ist sich bewusst, dass das Auftreten von Bären im Kanton Graubünden mit Problemen und mit einer teilweisen Verunsicherung der Bevölkerung verbunden ist. Das nationale Bärenkonzept sieht denn auch vor, die Bären bezüglich ihrer Auffälligkeit gegenüber dem Menschen zu beurteilen und eine Risikoeinschätzung vorzunehmen. Die Typologisierung gemäss Konzept (unauffälliger Bär, Problembär, Risikobär) erfolgt aufgrund klarer und nachvollziehbarer Kriterien. Die Regierung und das zuständige Departement werden denn auch bei Problem- und Risikobären unverzüglich die nötigen und zweckmässigen Massnahmen treffen. Dabei stehen bei Problembären, die immer häufiger die Nähe zum Menschen oder Siedlungen suchen, Vergrämungsaktionen im Vordergrund. Zeigt ein Problembär trotz wiederholter Vergrämung keine wachsende Menschenscheu oder verhält er sich gegenüber Menschen aggressiv, ist er als Risikobär einzustufen. Risikobären sind gemäss nationalem Bärenkonzept zu erlegen, weil in diesen Fällen der Einfang und die Verbringung in ein Gehege oder eine Umsiedlung in aller Regel keine Option ist.

Zusammenfassend ergibt sich, dass der Kanton das übergeordnete internationale und nationale Recht zu beachten hat. Das nationale Bärenkonzept schafft indessen den nötigen Spielraum, um wirksame Massnahmen gegen Problem- und Risikobären zu treffen. Aus diesen Gründen beantragt die Regierung, den Auftrag abzulehnen.

Datum: 31. Oktober 2007