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Session: 29.08.2007
Am 15. September 1992 erstattete die Regierung dem Grossen Rat Bericht über die Polizeilage in Graubünden. Zwischenzeitlich sind auf Bundesebene wesentliche Veränderungen im Bereich der Inneren Sicherheit eingetreten. In Kürze tritt die Schweiz den Verträgen von Schengen/Dublin bei und der Bund sowie die KKJPD haben die Kernaussagen zur Kompetenz- und Aufgabenteilung zwischen Polizei und Armee erlassen. Aber auch auf Kantonsebene bilden Fragen der Sicherheit immer wieder Gegenstand von Diskussionen. Im Vordergrund stehen dabei beispielsweise die sicherheitspolizeilichen Einsätze, die Drogen- und Jugendkriminalität, die Aufgabenteilung zwischen der Kantons- und den Gemeindepolizeien und die Bestandesfrage bei der Kantonspolizei.

Die Kommission für Justiz und Sicherheit (KJS) lädt die Regierung nach den Erkenntnissen des Sicherheitstages vom 25. Juni 2007 ein, dem Grossen Rat in Form eines Berichts eine Auslegeordnung über die sich stellenden wesentlichen Fragen des bündnerischen Polizeiwesens vorzulegen. Der Bericht soll insbesondere Aussagen zu den erwarteten zukünftigen Herausforderungen der Sicherheitsorgane im Bereich der Inneren Sicherheit enthalten, die Polizeiaufgaben jeder staatlichen Ebene und deren Zuständigkeiten aufzeigen. Dabei soll geklärt werden, ob und in welcher Form das kommunale Polizeiwesen (auch der Stadt Chur) noch zukunftsfähig ist und welche kommunalen Polizeiaufgaben gestützt auf welche Grundlagen zukünftig durch die Kantonspolizei wahrzunehmen sind (Einheitspolizei); welches Ausbildungskonzept den sog. Polizeiassistenten zu Grunde liegt und wie dessen Umsetzung aussieht; welche Auswirkungen die eidgenössische Strafprozessordnung auf das kantonale Polizeiwesen (einschliesslich auf die Gerichtspolizei) in Graubünden hat, welche Polizeiaufgaben zukünftig im Ostschweizer Polizeikonkordat erfüllt werden und welche Auswirkungen die interkantonale (evtl. internationale) Polizeizusammenarbeit und jene mit anderen Sicherheitspartnern (etwa Armee, GWK) auf die Kantonspolizei hat und wie sich die Regierung diese Zusammenarbeit vorstellt. Gleichzeitig soll dem Grossen Rat auch Bericht über den Bestand der Kantonspolizei erstattet und die Frage einer Bestandeserhöhung thematisiert werden.

Chur, 29. August 2007

Name: Rathgeb, Kommissionspräsident, Bezzola (Zernez), Bondolfi, Butzerin, Campell, Casutt, Christoffel-Casty, Hartmann (Champfèr), Menge, Sax

Session: 29.08.2007
Vorstoss: dt Auftrag

Antwort der Regierung

Am 15. September 1992 unterbreitete die Regierung dem Grossen Rat eine Botschaft mit dem Titel „Bericht über die Polizeilage in Graubünden“ (Botschaft Heft Nr. 8/1992-93). Darin wurden im Wesentlichen die Organisation und Strukturen der Kantonspolizei, ihre Aufgaben, Grundlagen, Rahmenbedingungen und ihr Umfeld sowie die Bestandesplanung aufgezeigt. Der Grosse Rat beriet diese Botschaft und nahm den Bericht der Kantonspolizei mit der Stellungnahme der Regierung dazu anlässlich der Novembersession 1992 zur Kenntnis. Als Folge davon wurden die Durchführung einer Polizeischule im Jahre 1994 genehmigt, der Sollbestand der Kantonspolizei auf den 1. Januar 1995 auf 360 Stellen erhöht und der Kantonspolizei ein Überhang in der Grössenordnung einer Polizeischule bewilligt.

Seither haben sich die Rechtsgrundlagen verändert. Auf Bundesebene koordinieren gestützt auf Art. 57 der Bundesverfassung (BV) vom 18. Dezember 1998 Bund und Kantone ihre Anstrengungen im Bereich der inneren Sicherheit. Nach Art. 79 der neuen Kantonsverfassung (KV) vom 18. Mai 2003 gewährleisten Kanton und Gemeinden die öffentliche Ordnung und Sicherheit. Am 1. Juli 2005 ist das neue Polizeigesetz des Kantons Graubünden (BR 613.000) in Kraft getreten und die alte Verordnung über die Kantonspolizei vom 20. November 1974 aufgehoben worden.

Das Umfeld der Kantonpolizei ist - insbesondere durch sicherheitspolizeiliche Einsätze oder im Hinblick auf die Verträge von Schengen und Dublin - vermehrt geprägt durch eine anspruchsvolle Zusammenarbeit mit einer Vielzahl von Partnern (bspw. anlässlich des Einsatzes für das WEF mit der Bundeskriminalpolizei, der Armee im Allgemeinen und der Militärischen Sicherheit im Besonderen, dem Grenzwachtkorps, aber auch privaten Sicherheitsorganisationen). Im Besonderen ist zudem auf die vertragliche Vereinbarung mit dem Grenzwachtkorps hinzuweisen, aber auch auf die steigenden Bedürfnisse der Gemeinden um Unterstützung zur Erfüllung ihrer polizeilichen Aufgaben. Zudem hat sich auch die Zusammenarbeit im Ostschweizer Polizeikonkordat vertieft; seit 2006 wird in Amriswil anstelle einer eigenen Polizeischule eine gemeinsame Ostschweizer Polizeischule geführt.

Der Bestand der Kantonspolizei wurde seit 1995 und der Festlegung des damaligen Sollbestandes mehrmals angepasst. Berücksichtigt wurden dabei aufgrund zusätzlicher Aufgaben die vom Bund im Bereich der Schwerverkehrskontrollen geleisteten Entschädigungen sowie Bestandesanpassungen, die sich aufgrund der Übernahme gemeindepolizeilicher Aufgaben gestützt auf Art. 5 des neuen Polizeigesetzes ergeben haben. Gleichzeitig bewilligte die GPK im Jahre 2006 die Übernahme des sog. Überhangs in den ordentlichen Stellenplan der Kantonspolizei und damit eine Erhöhung des Sollbestandes von 378.6 auf 408.6 Stellen.

Vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen rechtfertigt sich die Ausarbeitung eines aktualisierten Polizeiberichts. Im Bericht soll eine umfassende Analyse und Darstellung der polizeilichen Lage in unserem Kanton vorgenommen und zugleich von der Regierung eine Aussage zu den für die Aufgabenerfüllung notwendigen finanziellen und personellen Ressourcen gemacht werden. Die Regierung nimmt in Aussicht, den Bericht im Jahre 2008 zu erstellen und dem Parlament zukommen zu lassen. Die Regierung ist dementsprechend bereit, den Auftrag entgegenzunehmen.

Datum: 26. Oktober 2007