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Session: 30.08.2007
Die Fachhochschule Ostschweiz wurde im Jahre 1999 von den Kantonen Zürich, Schwyz, Glarus, Schaffhausen, Appenzell-Innerrhoden, Appenzell-Ausserrhoden, St. Gallen, Graubünden und Thurgau mittels Vereinbarung gegründet. Diese Vereinbarung gewährleistete insbesondere die Umsetzung des Bundesgesetzes über die Fachhochschulen und der Verfügung des Bundesrates über die "Genehmigung zur Errichtung und Führung der Fachhochschule Ostschweiz".

Der Austritt des Kantons Zürich aus der Vereinbarung über die HSR Hochschule für Technik Rapperswil per Ende Schuljahr 2007/2008 warf Finanzierungs- und Strukturfragen bei den Trägern der Fachhochschule Ostschweiz auf. Diese Fragen sollten durch ein Gutachten vom ehemaligen Vorsteher des Hochschulamtes des Kantons Zürich, Arthur Strässle, geklärt werden. Im Gutachten wird eine rein sankt-gallische FHO vorgeschlagen. Damit wäre die HTW Chur nicht mehr in der FHO verblieben und die Zukunft der NTB in Buchs wäre gefährdet gewesen. Der Fachhochschulrat und die Trägerkantone haben indessen beschlossen, die Strukturfragen und die Finanzierungsfragen zu trennen, da die gleichzeitige Lösung beider Fragen nicht möglich ist.

Am 23. März 2007 fand eine Aussprache zwischen dem Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT), der Eidgenössischen Fachhochschulkommission EFHK und der Fachhochschule Ostschweiz FHO statt. Gegenstand war der Berichtsentwurf zum Zustand der FHO Ende 2006, welcher Auskunft über die Erfüllung der Auflagen des Bundesrates geben soll. Es ist davon auszugehen, dass die Auflagen zur Führung der FHO nicht erfüllt sind. Die Erfüllung der Auflagen wird eine neue rechtliche Struktur der FHO voraussetzen. Diese muss zugleich die Entwicklungen in der Schweizerischen Hochschulgesetzgebung aufgrund des neuen Bildungsartikels in der Bundesverfassung berücksichtigen.

Die Fachhochschule Ostschweiz ist aufgrund dieser Entwicklungen nach Ansicht der Auftraggebenden ein instabiles Gebilde. Eine Verbesserung dieses Zustandes ist vorerst nicht abzusehen, da sich innerhalb der FHO die Interessen der Kantone St. Gallen und Graubünden sowie des Fürstentum Liechtensteins kaum unter einen Hut bringen lassen.

Die Auftraggeber sind daher der Auffassung, dass sich anstelle der Fortführung der Fachhochschule Ostschweiz eine Aufteilung in eine Fachhochschule Südostschweiz mit den Trägern Liechtenstein, Graubünden und St. Gallen und den Teilschulen HTW Chur, NTB Buchs und Hochschule Liechtenstein, sowie in eine Fachhochschule Nordostschweiz mit den restlichen bisherigen Trägern und Schulen unter der Führung des Kantons St. Gallen aufdrängt. Die vom Bund geforderten einheitlichen Führungsstrukturen sind durch eine solche Aufteilung wesentlich einfacher umzusetzen. Diese Aufteilung entspricht zudem den realen Wirtschaftsräumen, in welchen das Rheintal und das Ostschweizer Mittelland nur einen losen Zusammenhang aufweisen.

Die Regierung wird daher beauftragt, mit dem Bund und den übrigen Trägerkantonen in Verhandlungen zu treten mit dem Ziel, dem Bundesrat eine Variante mit getrennten Fachhochschulen Südost- und Nordostschweiz vorzulegen.

Chur, 30. August 2007

Name: Loepfe, Dudli, Feltscher, Augustin, Berther (Disentis), Berther (Sedrun), Bleiker, Blumenthal, Brandenburger, Buchli, Bundi, Caduff, Casparis-Nigg, Casutt (Falera), Cavigelli, Conrad, Darms-Landolt, Dermont, Donatsch, Federspiel, Felix, Geisseler, Giovanoli, Hardegger, Hasler, Jäger, Kessler, Kleis-Kümin, Koch, Kollegger, Kunz, Mengotti, Parolini, Portner, Ragettli, Sax, Thomann, Thurner-Steier, Troncana-Sauer, Tscholl, Tuor, Vetsch (Klosters), Wettstein, Capeder, Casutt-Derungs (Falera), Flütsch, Patt

Session: 30.08.2007
Vorstoss: dt Auftrag

Antwort der Regierung

Die gesetzliche Grundlage für die Führung der Fachhochschule Ostschweiz bilden einerseits das Bundesgesetz über die Fachhochschulen vom 6. Oktober 1995 (SR 414.71, FHSG) und andererseits die Vereinbarung über die Fachhochschule Ostschweiz (FHO) vom 20. September 1999. Der FHO gehören die Hochschule für Technik, Wirtschaft und Soziale Arbeit St. Gallen (FHS), die Hochschule für Technik Rapperswil (HSR), die Hochschule für Technik und Wirtschaft Chur (HTW) und die Interstaatliche Hochschule für Technik Buchs (NTB) an. Jede dieser Teilschulen wird im Rahmen von Konkordaten von verschiedenen Kantonen und vom Fürstentum Liechtenstein getragen und jede Teilschule hat eine eigene Rechtspersönlichkeit.

Eine Folge der Autonomie der Teilschulen ist, dass die FHO als Gesamtschule schwierig zu führen ist. Dies hatte den Bundesrat veranlasst, seine Verfügung über die unbefristete Genehmigung zur Führung der FHO vom 15. Dezember 2003 mit der Auflage zu verbinden, dass die FHO bis Ende 2006 auf die strategischen und operativen Erfordernisse ausgerichtete, standortübergreifende und fachbereichsorientierte Führungsorganisation einzurichten habe. Angesichts der hohen Autonomie der einzelnen Schulen hat sich gezeigt, dass die Umsetzung der Auflagen des Bundesrates mit der bestehenden Struktur sehr anspruchsvoll ist. Der Hochschulrat der FHO und die Rektoren erarbeiten derzeit ein Führungsmodell, das es erlaubt, die Auflagen des Bundesrates innerhalb der bestehenden Rechtsstruktur der Schulen zumindest teilweise zu erfüllen. Eine weitergehende Reorganisation wird angesichts der laufenden Vernehmlassung für das neue Bundesgesetz über die Förderung und Koordination im schweizerischen Hochschulbereich nicht angestrebt. Das neue Bundesgesetz sieht einschneidende Veränderungen für die Hochschulen der Schweiz vor.

Die heutige Form der Fachhochschule Ostschweiz ist die Folge eines vom Bundesrat für die Umsetzung des Fachhochschulgesetzes von 1995 vorgegebenen Konzentrationsprozesses, mit dem schweizweit maximal sieben öffentlich rechtliche Fachhochschulen bewilligt wurden. Im Vorfeld dieses Konzentrationsprozesses wurde auch die im Auftrag formulierte Variante für eine Fachhochschule Südostschweiz geprüft und zugunsten der heute gültigen Organisationsstruktur fallen gelassen. Diese gesteht dem Kanton Graubünden ein Mitspracherecht bei den Studienangeboten aller Teilschulen der FHO zu.

In der Zwischenzeit hat sich die Situation grundlegend verändert. So verfügt das Fürstentum Liechtenstein heute mit der „Hochschule Liechtenstein“ über eine eigenständige Hochschule. Vorabklärungen durch das Erziehungsdepartement haben denn auch bereits ergeben, dass das Fürstentum nicht bereit sein dürfte, die Autonomie seiner Hochschule zugunsten einer Verbundlösung aufzugeben. Der im Auftrag formulierte Vorschlag könnte somit höchstens zu einer Fachhochschule Südostschweiz mit den beiden Schulen in Buchs und Chur führen. Der Vorsteher des Erziehungsdepartements des Kantons St. Gallen hat aber bereits schriftlich mitgeteilt, dass eine Abkoppelung der NTB Buchs in eine neu zu gründende Fachhochschule seitens des Kantons St. Gallen nicht unterstützt werde.

Die Regierung will zwar prüfen, welche Auswirkungen das neue Bundesgesetz über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich für die HTW Chur haben wird. Nachdem sich die Ausgangssituation für eine Fachhochschule Südostschweiz gegenüber der Zeit vor 1999 noch verschlechtert hat, beantragt die Regierung indessen dem Parlament, den Auftrag nicht zu überweisen.

Datum: 26. Oktober 2007