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Session: 23.10.2007
Im Kanton Graubünden sind, wie kaum in einem anderen Nichtuniversitäts-Kanton, verschiedene Forschungsinstitute beheimatet. Darunter fallen beispielsweise und um die Bandbreite und Vielfalt anzudeuten, das Eidgenössische Institut für Schnee- und Lawinenforschung in Davos und in Chur das Institut für Kulturforschung Graubünden. Dazu kommt die Forschung an Hochschulen und in der Wirtschaft. Die Pflege und Weiterentwicklung des Hochschul- und Forschungsplatzes Graubünden bietet einen nachhaltigen Standortvorteil. Die hochqualitative Forschung fördert auch die Entstehung und Ansiedlung von zukunftsweisenden Industriezweigen und stärkt den Ausbildungsstandort Graubünden.

Derzeit führt der Bund die Vernehmlassung zum neuen Bundesgesetz über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich (HFKG) durch. Das HFKG wird auch die in Graubünden ansässigen Hochschulen und ihre Forschungstätigkeiten (Hochschule für Technik und Wirtschaft HTW, Pädagogische Hochschule Graubünden PHGR sowie die Theologische Hochschule Chur THC) beeinflussen und durch die vorgesehenen Akkreditierungsverfahren möglicherweise einen Standortwettbewerb zwischen den Kantonen auslösen.

Um den Hochschul- und Forschungsstandort Graubünden langfristig zu sichern und seine Attraktivität zu erhöhen, soll in unserem Kanton die Hochschul- und Forschungsförderung gesetzlich verankert werden. Eine Zusammenfassung dieser in verschiedenen kantonalen Gesetzen vorliegenden Regelungen betreffend der Forschung an Hochschulen ist ebenfalls anzustreben. Folgende Ziele sollen dabei erreicht werden:

- Schaffung von gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Förderung von Forschung und Lehre

- Förderung von Institutionen und Projekten über Leistungsvereinbarungen sowie deren internationale Vernetzung

- Förderung der Zusammenarbeit und Vernetzung von Institutionen und Projekten

- Positionierung des Kantons Graubünden im Rahmen des Bundesgesetzes über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich (HFKG)

- Allgemeine verstärkte Interessensvertretung des Kantons Graubünden in der Forschungslandschaft Schweiz

Die Regierung wird beauftragt eine entsprechende Gesetzesvorlage vorzubereiten und dem Grossen Rat im Jahr 2010 zu unterbreiten.

Chur, 23. Oktober 2007

Name: Claus, Berther (Disentis), Casparis-Nigg, Casty, Dermont, Florin-Caluori, Krättli-Lori, Mani-Heldstab

Session: 23.10.2007
Vorstoss: dt Auftrag

Antwort der Regierung

Um langfristig den aktuellen Lebensstandard im Kanton Graubünden sichern zu können, muss der Kanton an der wirtschaftlichen Entwicklung der umliegenden Kantone und Nachbarländer partizipieren und sich den Herausforderungen des nationalen und internationalen Wettbewerbs stellen. Eine strategische Massnahme, um dieses Ziel zu erreichen, ist die Mitgliedschaft des Kantons Graubünden in der Stiftung „Greater Zurich Area Standortmarketing“. Kernaufgaben der Stiftung bzw. der von ihr beauftragten Aktiengesellschaft sind die Steigerung des Bekanntheitsgrades des Wirtschaftsraumes Greater Zurich Area in ausgewählten Märkten und Branchen sowie die Akquisition von ausländischen Unternehmen und deren Ansiedlung im Raum Greater Zurich Area.

Nun zeigt die vor kurzem veröffentlichte Studie der Credit Suisse mit dem Titel „Der Kanton Graubünden, Struktur und Perspektiven“, dass Graubünden bei einem Vergleich der Standortqualität der 26 Kantone auf dem viertletzten Platz liegt. Die Standortqualität der Kantone wird in der erwähnten Studie mit den Indikatoren Steuerattraktivität für natürliche und juristische Personen, verkehrstechnische Erreichbarkeit, Ausbildungsstand der Bevölkerung und Verfügbarkeit von hochqualifizierten Arbeitskräften gemessen. Gleich zwei dieser Indikatoren haben Bezug zum Bildungs- und Forschungsstandort Graubünden und zu den im Kommissionsauftrag enthaltenen Anliegen.

In der aktuellen Wettbewerbssituation besteht die Möglichkeit, dass durch die Internationalisierung von Forschung und Entwicklung die derzeit in Graubünden ansässigen und international in der Forschung tätigen Unternehmen und Institute den Kanton Graubünden verlassen könnten. Ein attraktives Ausbildungsangebot auf Hochschulstufe, eine gute nationale und internationale Vernetzung und die Innovationskraft der Forschenden könnten geeignete Massnahmen zur Steigerung der Standortattraktivität sein und erlauben es, auch in Graubünden hervorragende Forschung zu realisieren. Impulse sind von der neu gegründeten Stiftung für Innovation Entwicklung und Forschung Graubünden zu erwarten. Der Zielsetzung, die in einer alpinen Region vorhandenen Forschungsressourcen zu bündeln und zu vernetzen, dient aber auch der Zusammenschluss verschiedener Forschungsinstitute in der „Academia Raetica“, die mit der staatlich anerkannten Universität für Humanwissenschaften im Fürstentum Liechtenstein zusammenarbeitet.

Das von der Kommission postulierte Hochschul- und Forschungsförderungsgesetz kann in Abstimmung mit den gesamtschweizerischen Entwicklungen und anderen Massnahmen den Rahmen bilden, der es kreativen Forschenden und hochqualifizierten Mitarbeitenden erlaubt, in unserem touristisch attraktiven Kanton wichtige Beiträge zur kantonalen Volkswirtschaft zu leisten. Gleichzeitig erlaubt ein solches Gesetz auch, die heute in verschiedenen Erlassen aufgeführten Bestimmungen für den Hochschul- und Forschungsstandort Graubünden neu zu strukturieren und zu ordnen.

Die Erarbeitung eines kantonalen Hochschul- und Forschungsförderungsgesetzes hat in Beachtung der Entwicklungen betreffend das „Bundesgesetz über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich“ (HFKG) zu erfolgen. Das in Vernehmlassung stehende Bundesgesetz wird nach aktuellem Terminplan frühestens am 1. Januar 2012 in Kraft treten.

Mit der Auflage, dass der kantonale Terminplan zur Einführung des Hochschul- und Forschungsförderungsgesetzes auf den entsprechenden Terminplan des Bundes abgestimmt wird, ist die Regierung bereit, den Vorstoss entgegen zu nehmen.

Datum: 21. Dezember 2007