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Session: 03.12.2007
In der Aprilsession 2005 reichte der Erstunterzeichnende zusammen mit 14 Mitunterzeichnenden eine Anfrage betreffend eine differenzierte Betreuung und Pflege von demenzerkrankten Menschen in Alters- und Pflegheimen ein.

In ihrer Antwort vom 28. Juni 2005 hielt die Regierung fest, dass gemäss den Bestimmungen des Krankenpflegegesetzes grundsätzlich die Gemeinden bzw. die Heimregionen (Planungsregionen) für die Bereitstellung eines ausreichenden stationären Pflege- und Betreuungsangebotes für Personen mit Hirnleistungsstörungen (u.a. Demenzkranke) sowie für die notwendige Koordination dieser Angebote zuständig seien. Im Weiteren teilte die Regierung aber auch die Auffassung der Unterzeichnenden der damaligen Anfrage, wonach spezielle Angebote für demenzerkrankte Personen grundsätzlich dezentral erstellt werden sollten.

Im Juni 2005 verfügten im Kanton gemäss Regierungsantwort erst fünf grössere Heime über ein spezielles stationäres Angebot zur Betreuung und Pflege von an Demenz erkrankten Menschen (Thusis, Bürgerheim Chur, Rigahaus Chur, EAM Chur, Samedan).

Die heute in Graubünden zur Verfügung stehenden speziell eingerichteten Pflege- und Betreuungsangebote für Demenzkranke genügen der aktuellen Nachfrage offensichtlich in keiner Weise. So erhalten beispielsweise die Pflegeheime in Chur, welche derartige Angebote kennen, oft sehr dringliche Aufnahmegesuche weit über die Planungsregion „Chur-Regio“ hinaus, obwohl die vorhandenen Plätze auch für die Bedürfnisse der Planungsregion „Chur-Regio“ kaum genügen. Eine über die einzelnen Planungsregionen hinaus gehende Koordination fand bisher nicht statt, weil sich dazu offenbar keine behördliche Instanz zuständig fühlt.

Die Regierung wird um Beantwortung folgender Fragen ersucht:

1. Welche Alters- und Pflegeheime in Graubünden verfügen aktuell über spezielle Pflegeplätze für Personen mit Hirnleistungsstörungen (u.a. Demenzkranke)? Wie viele derartige Plätze stehen in den einzelnen Heimen zur Verfügung?

2. Kann die Regierung bestätigen, dass derzeit gesamtkantonal zu wenige diesbezügliche Plätze zur Verfügung stehen?

3. Welche Lösungsansätze sieht die Regierung, damit das bereits 2005 als richtig angesehene dezentrale Angebot auch effektiv entsprechend den dezentral bestehenden Bedürfnissen aufgebaut wird?

Chur, 3. Dezember 2007

Name: Jäger, Pfiffner-Bearth, Bucher-Brini, Arquint, Baselgia-Brunner, Frigg-Walt, Gartmann-Albin, Jaag, Menge, Meyer Persili (Chur), Peyer, Pfenninger, Thöny, Trepp

Session: 03.12.2007
Vorstoss: dt Anfrage


Antwort der Regierung

Für die Bereitstellung eines ausreichenden stationären Pflege- und Betreuungsangebotes für Personen mit Hirnleistungsstörungen (Demenzkranke u.a.) und für die notwendige Koordination dieser Angebote sind gemäss Artikel 20 des Krankenpflegegesetzes die Gemeinden beziehungsweise die Heimregionen zuständig. Die Pflege und Betreuung der demenzkranken Menschen in Graubünden soll nach Meinung der Regierung dezentral erfolgen. Das Gesundheitsamt versucht seit Jahren, die Heime zu motivieren, diesbezüglich spezielle Angebote bereitzustellen.

Die Regierung beantwortet die gestellten Fragen wie folgt:

1. Im Zusammenhang mit der Erneuerung der Betriebsbewilligungen für Alters- und Pflegeheime und Pflegegruppen gaben die Institutionen mit Stichtag 1. Juli 2007 an, über folgende spezielle Angebote für demenzkranke Menschen zu verfügen:

Liste

Im Zusammenhang mit vorgesehenen Bauvorhaben ist gemäss Angaben der Trägerschaft in 13 Heimen die Schaffung von speziellen Angeboten für total zusätzlich 98 an Demenz erkrankte Menschen geplant.

2. Die Prävalenz von Demenz steigt steil mit dem Alter an. Die Krankenziffer verdoppelt sich im Abstand von jeweils ca. fünf Jahren und steigt von knapp über 1% in der Altersgruppe der 65 bis 69-Jährigen auf mehr als 30% bei den über 90-Jährigen. Es ist offensichtlich, dass bei ca. 2'300 Bewohnerinnen und Bewohnern in Pflegeheimen im Kanton mit einem Durchschnittsalter von 83 Jahren die 85 in den Heimen angebotenen Plätze bei weitem nicht ausreichen. Die Regierung geht davon aus, dass für 10 bis 15% aller Bewohner und Bewohnerinnen der Pflegeheime spezielle Plätze zur Verfügung stehen sollten. Zur Entlastung von betreuenden Angehörigen sind vermehrt auch Tagesheimplätze zu schaffen.

3. Da die Bemühungen des Kantons zur Schaffung dezentraler Angebote für demenzkranke Menschen bisher nicht den gewünschten Erfolg hatten, sieht die Regierung vor, die Erteilung beziehungsweise Erneuerung der Betriebsbewilligung an die Pflegeheime vom Vorhandensein eines speziellen Angebotes für demenzkranke Menschen abhängig zu machen. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass das vom Kanton seit langem geförderte Wohngruppensystem auf einfache Weise ermöglicht, Personen mit ähnlichen Krankheitsbildern in einer Gruppe gemeinsam adäquat zu betreuen.

Datum: 31. Januar 2008