Navigation

Inhaltsbereich

Session: 04.12.2007
Damit vermehrt motivierte, leistungswillige und leistungsstarke Bündner Jungtalente im Spitzensport reüssieren können, müssen diese frühzeitig erfasst, gefordert und gefördert werden. Abgesehen von sportlichen Rahmenbedingungen gehört dazu auch die Schaffung eines geeigneten schulischen Umfeldes, welches unabdingbare Voraussetzung für eine erfolgreiche Karriere und die Zeit danach ist. Währenddem es in Graubünden auf der Sekundarstufe II (Mittelschul- und Berufsschulbereich) bereits sehr gute entsprechende Angebote gibt, fehlt ein solches Angebot auf der Sekundarstufe I (7. – 9. Kl.) gänzlich.

Der Ruf nach alternativen Ausbildungsformen, nach individueller Betreuung, nach Talent- und Hochbegabtenförderung auf allen Schulstufen wird in der ganzen Schweiz immer lauter. Mit der Realisierung von Sportförderklassen auf der Sekundarstufe I soll in unserem Kanton eine Lücke geschlossen werden, in einem Bereich, in dem klarer Handlungsbedarf besteht. In anderen Kantonen sind mit Sportförderklassen auf Sekundarstufe I sehr positive Erfahrungen gemacht worden, wobei solche Klassen teilweise sogar vom Kanton selbst initiiert und umgesetzt wurden (Kantone Schwyz, Luzern, Aargau, Bern, Basel-Stadt, Basel-Land, Glarus, Jura, Wallis und Zürich).

Im Bündner Verband für Sport (BVS) befasst sich eine Arbeitsgruppe mit diesem Anliegen, welche basierend auf Vorgaben Nationaler Sportverbände (u.a. Swiss Ski) und unter Einbezug der schulrechtlichen Vorgaben ein Konzept für die Realisierung von Sportförderklassen auf Sekundarstufe I entworfen hat. Dieses sieht vor, dass auf Kantonsgebiet an 3 - 4 Standorten auch an öffentlich-rechtlichen Schulen Sportförderklassen realisiert werden sollen, in denen aufgrund klarer schulischer und sportlicher Vorgaben Jungtalente umfassend betreut, gefordert, gefördert und ausgebildet werden können. In verschiedene Regionen wird im übrigen diese Thematik ebenfalls diskutiert und nach konstruktiven Lösungen gesucht. So beschäftigt sich beispielsweise der Schulgemeindeverband Ilanz und Umgebung (SGV) intensiv mit der Erarbeitung eines konkreten Konzeptes am Standort Ilanz. Nach derzeitigem Kenntnisstand soll spätestens per Schuljahr 2009/2010 eine Sportförderklasse auf Sekundarstufe I (ev. gar im Rahmen einer Kombiklasse) angeboten werden.

Die Regierung wird daher ersucht, die zuständigen kantonalen Amtsstellen zu beauftragen, interessierte Schulgemeinden bzw. -verbände bei der Realisierung und Einführung von Sportförderklassen auf Sekundarstufe I zielführend zu beraten, zu begleiten und im Rahmen ihrer Zuständigkeiten zu unterstützen. Die Regierung wird zudem eingeladen, in einer ersten Phase finanzielle Mittel für Pilotprojekte bzw. zeitlich befristete Schulversuche (Beiträge nach Art. 6 Schulgesetz; zweckgebundener Beitrag aus dem kantonalen Sport Fonds) zur Verfügung zu stellen.

Chur, 4. Dezember 2007

Name: Candinas (Rabius), Hasler, Kunz, Bachmann, Berther (Sedrun), Bezzola (Samedan), Bezzola (Zernez), Bleiker, Blumenthal, Bondolfi, Brandenburger, Brüesch, Bucher-Brini, Buchli, Caduff, Cahannes Renggli, Campell, Casty, Casutt, Caviezel (Pitasch), Caviezel-Sutter (Thusis), Cavigelli, Christoffel-Casty, Darms-Landolt, Dermont, Donatsch, Federspiel, Feltscher, Florin-Caluori, Geisseler, Giovanoli, Hartmann (Chur), Hartmann (Champfèr), Heinz, Jenny, Kleis-Kümin, Koch, Kollegger, Loepfe, Märchy-Michel, Marti, Meyer-Grass (Klosters), Montalta, Niederer, Noi-Togni, Parolini, Parpan, Peer, Pfäffli, Pfister, Portner, Quinter, Ragettli, Rathgeb, Righetti, Rizzi, Sax, Stiffler, Tenchio, Thurner-Steier, Trepp, Troncana-Sauer, Tuor, Valär, Brunold, Caluori, Candinas (Disentis), Cattaneo, Clalüna, Engler, Hauser, Mainetti

Session: 04.12.2007
Vorstoss: dt Auftrag

Antwort der Regierung

Für die Volksschule ist die Aufgabe, gleichzeitig sowohl den allgemeinen Lehrplanzielen als auch den besonderen Bedürfnissen zukünftiger Leistungssportlerinnen und Leistungssportler gerecht zu werden, im Allgemeinen und im Einzelfall eine grosse Herausforderung. Die Tatsache, dass für diese schwierige Aufgabe im konkreten Schulalltag in den meisten Fällen gute individuelle Lösungen gefunden werden können, ist keine Selbstverständlichkeit und zeugt im erfolgreichen Einzelfall von einem überdurchschnittlichen Engagement aller Beteiligten.

Gemäss den heute geltenden Gesetzen haben die Volksschulen die Möglichkeit, die Förderung spezieller Begabungen im Rahmen einer Regelklasse durch eine individuelle Unterrichtsgestaltung sowie durch eine auf die konkrete Situation zugeschnittene Urlaubsregelung zu unterstützen. So können junge Sporttalente neben den 15 Urlaubstagen, welche gemäss Art. 41 Abs. 2 des Schulgesetzes vom Schulrat gewährt werden, auch noch zusätzliche, gemäss Art. 11 Abs. 5 des Schulgesetzes vom Amt für Volksschule und Sport zu bewilligende Urlaubstage für Trainings- und Wettkampftermine einsetzen. Von dieser Möglichkeit machen in der ganzen Bündner Volksschule jährlich mindestens 100 angehende Leistungssportlerinnen und Leistungssportler Gebrauch.

Neben der individuellen Förderung einzelner Sportlerinnen und Sportler innerhalb einer Regelklasse ist es wie das Beispiel der von 2001 bis 2005 in Davos geführten Sportklasse zeigt im Rahmen der geltenden Schulgesetzgebung auch möglich, den Unterricht einer ganzen Klasse zu flexibilisieren und auf die Trainings- und Wettkampfzeiten der jungen Sportlerinnen und Sportler auszurichten. Eine zentrale Voraussetzung für jede Änderung im Bereich der Unterrichtsgestaltung ist aber, dass die Lehrplanziele eingehalten werden. Bei der Einführung der Davoser Sportklasse war das zuständige Amt im Sinne des vorliegenden Auftrags mitbeteiligt. Das Projekt wurde von der Schulträgerschaft nach vier Jahren abgebrochen. Dabei spielten nicht nur finanzielle, sondern auch pädagogische, organisatorische und sportliche Gründe wohl eine Rolle.

Die zuständigen kantonalen Amtsstellen werden die Schulen bei der Förderung junger Sporttalente auch in Zukunft unterstützen. Im Zentrum dieser Unterstützung steht wie bisher die Beratung bei sportlichen Fragen sowie bei der pädagogischen und didaktischen Ausgestaltung einer konkreten Projektidee. Allerdings können die kantonalen Amtsstellen erst aktiv werden, wenn in einer Region die entsprechenden Bedürfnisse sowie die Standortfragen geklärt sind. Diese Vorarbeiten gehören klar in den Kompetenz- und Aufgabenbereich der betroffenen Schulträgerschaften. Liegt für eine Region ein konkretes Projekt in Form eines Antrags vor, so ist die Regierung bereit, diesen zu prüfen und im Falle einer Bewilligung in der Startphase mit einem Beitrag aus dem kantonalen Sport Fonds zu unterstützen. Sprengt ein eingereichtes Projekt den Rahmen der geltenden Schulgesetzgebung, insbesondere die Vorgaben des Lehrplanes (inkl. Stundentafel), so ist eine Bewilligung unter Berücksichtigung des Grundauftrages der Volksschule und des Rechtes des Kindes auf Bildung, aber auch der Tatsache, dass selbst bei sehr talentierten und einzelgeförderten Kindern ein Durchbruch im Sport mit entsprechenden Berufsaussichten wohl nur sehr selten zu erreichen ist zu verweigern. Die Ermöglichung eines Schulversuchs gemäss Art. 6 des Schulgesetzes unter Umgehung des Lehrplans würde unter diesen Umständen nicht zielführend sein.

Die Regierung beantragt, den Auftrag in diesem Sinne zu überweisen.

Datum: 28. Februar 2008