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Session: 12.02.2008
Graubünden als Sonnenstube, als Tourismuskanton und als Wasserschloss deckt 71 % seines Energieverbrauchs aus fossilen Energieträgern und liegt damit über dem schweizerischen Durchschnitt. Dabei ist die Sonnenscheindauer in Graubünden europäisch topp und wird beim Bauen viel zu wenig genutzt. Passen diese Tatsachen zu einem Tourismuskanton, der von guter Luftqualität lebt? Erdöl wird in den nächsten Jahren knapper und damit empfindlich teurer. 45 % unserer Energie verheizen wir in der Schweiz vornehmlich mit Heizöl. Die Isolation vieler Neu- und Sanierungsbauten liegen um das Vielfache unter dem technisch Möglichen. Die Sanierung des Altbaubestandes auf Minergiestandard oder vergleichbarer Werte würde 12 Jahre lang ein jährliches Ausgabenvolumen von 3.5 Mrd in der CH initiieren. Für den Kanton Graubünden wären es etwa 70-100 Mio. pro Jahr. Wieso soll in den nächsten Jahren nicht etwas gefördert werden, was technisch und finanziell gut machbar ist und schon in 10 bis 15 Jahren in der ganzen Schweiz Standard sein wird? Wenn wir es nicht tun, werden im Tourismuskanton Graubünden, der für seine Architektur berühmt ist, Häuser gebaut, welche nachher 50 Jahre lang weit unter dem Baustandard ihrer Zeit sein werden und unsere CO2-Bilanz unverständlicherweise belasten. Der Effizienzpfad 2000-Watt-Gesellschaft der SIA (Dokumentation D 0216) und die breite Unterstützung durch die baunahen Verbände in unserem Kanton bestätigen unser Anliegen.

Der Kanton könnte energieeffizientes Bauen stärker fördern, indem er abgestuft nach der Wirkung Anreize für das energieeffiziente Erstellen von Neubauten mit Heizwärmebedarfswerten, welche zurzeit im besten Fall ca. 10 kWh/m2 und Jahr und bei Sanierungen im Bereich von ca. 50 kWh/m2a schaffen würden. Raumplanerische und finanzielle Anreize im Sanierungs- und Neubau würden die Bemühungen der Baubranche aktiv fördern. Damit für das Baugewerbe ein Anreiz besteht, sich auf die neuen Energieeffizienztechniken auszubilden, braucht es auf längere Sicht die Gewissheit, dass energieeffiziente Bautechniken unumgänglich sein werden um die Minimalwerte zu erreichen. Technisch gut erreichbare Werte sollten deshalb wie bereits heute üblich, auch gesetzlich vorgeschrieben werden. Die bestehenden Vorgaben müssen dem heute Machbaren angepasst werden. Bei den eigenen Bauten sollte die öffentliche Hand eine Vorbildsfunktion ausüben und wenigstens die bundesüblichen Energiebemühungen einhalten wollen. Weitere sinnvolle Anwendungsgebiete wie Wärme-Kraftkoppelungen, Anpassung der Raumplanung und andere Energieeffizienz fördernden Massnahmen müssten im Rahmen der Auslegeordnung zur Energiegesetzrevision beurteilt werden.

Wir fordern die Regierung auf, eine ökologisch vorbildliche, ökonomisch tragbare und technisch umsetzbare Energiegesetzgebung für Neu- und Sanierungsbauten zu erarbeiten. Sie soll sich dabei an den heute verfügbaren Technologien orientieren. Sonderfälle und die verhältnismässige Abstufung von Anreizen sollen im Gesetz entsprechend geregelt werden. Die Regierung soll die bestehenden Gesetze auf behindernde Regelungen im Zusammenhang mit der Energieeffizienz überprüfen.

Chur, 12. Februar 2008

Name: Feltscher, Thöny, Berther (Sedrun), Bucher-Brini, Buchli, Clavadetscher, Conrad, Donatsch, Federspiel, Parpan, Stoffel

Session: 12.02.2008
Vorstoss: dt Auftrag

Antwort der Regierung

Bereits mit dem geltenden Bündner Energiegesetz (BEG), dessen letzte Revision am 1. Juli 2007 in Kraft gesetzt wurde, werden in Graubünden die Energieeffizienz im Gebäudebereich und die Verwendung von neuen erneuerbaren Energien speziell gefördert. Im Zentrum stehen dabei wärmetechnische Sanierungen von bestehenden Bauten und haustechnischen Anlagen, Nutzungsgradverbesserungen bei Gewerbe- und Industrieanlagen, grössere Holzfeuerungs- und Wärmepumpenanlagen sowie Solaranlagen für die Aufbereitung des Brauchwarmwassers. Im Budget des Kantons sind für 2008 insgesamt Förderbeiträge in der Höhe von 2,75 Mio. Franken vorgesehen.

Die im Auftrag allgemein formulierten Feststellungen zum Energieverbrauch in Graubünden und der Schweiz sind grundsätzlich richtig. Hingegen können nicht alle aufgeführten Zahlen nachvollzogen und bestätigt werden.

Die Regierung hat bei den Entwicklungsschwerpunkten und Massnahmen für das Jahr 2008 sowie im Rahmen des Gesetzgebungsprogramms zum Regierungsprogramm 2009 – 2012 klare Ziele formuliert, um die Energieeffizienz im Gebäudebereich und die Nutzung der erneuerbaren Energien nachhaltig zu verbessern. Zur Erreichung dieser Ziele ist deshalb eine weitere Revision der kantonalen Energievorschriften notwendig. Damit verbunden werden ein Ausbau der heutigen Massnahmen und eine Anpassung der bautechnischen Vorschriften mit Erhöhung der Mindeststandards.

Diese Vorarbeiten für eine umfassende Revision des BEG sind bereits in Angriff genommen worden. Zunächst geht es darum, eine Strategie zu erarbeiten, welche die nationalen Entwicklungen im Energiebereich mit einbezieht, auf den harmonisierten Mustervorschriften 2008 (MuKEn) der Konferenz der Kantonalen Energiedirektoren basiert und die besonderen Gegebenheiten in Graubünden berücksichtigt. Das anschliessende Vernehmlassungsverfahren ist auf anfangs 2009 geplant, so dass mit einer Inkraftsetzung der neuen Bestimmungen per 1. Januar 2010 gerechnet werden kann.

Da mit dem Auftrag der KUVE die gleichen Ziele verfolgt werden wie mit der bereits eingeleiteten Revision der Bündner Energiegesetzgebung ist die Regierung bereit, den Auftrag im Sinne der Ausführungen entgegen zu nehmen.

Datum: 7. April 2008