Navigation

Inhaltsbereich

Session: 12.02.2008
Im Grossratsaal soll eine elektronische Abstimmungsanlage eingebaut werden. Denn sie schafft Transparenz – Transparenz nach innen und nach aussen.

Der Vorteil eines elektronischen Abstimmungssystems liegt darin, dass das Abstimmungsverhalten unbürokratisch sichtbar gemacht werden kann. Daraus ziehen alle Anwesenden im Rat und auf der Tribüne einen sofortigen Nutzen. Für alle, die nicht vor Ort sind, kann das Verhalten in elektronischer Form gespeichert werden. Damit wird nicht zuletzt die Möglichkeit geschaffen, dass den Bürgerinnen und Bürgern die Haltung ihrer Volksvertreter näher gebracht werden kann.

Weiterer Mehrwert wird mit einer solchen Anlage geschaffen, indem Fehler bei Auszählungen verhindert werden können, was bei sehr knappen Entscheiden nicht unbedeutend ist.

Für Ratsmitglieder besteht die Möglichkeit, mittels eines Knopfdrucks anzuzeigen, wenn sie das Wort zur Debatte wünschen. Das Standespräsidium wird dabei entlastet, nach hochgestreckten Händen Ausschau zu halten. Das Übersehen von Votanten ist ausgeschlossen.

Die Auftraggeber gehen davon aus, dass dieses Instrument die Bereitschaft der Grossräte zur möglichst vollzähligen Anwesenheit bei Abstimmungen erhöht.

Die Eigentümerin der Liegenschaft ist die Kantonale Pensionskasse. Die Installation einer elektronischen Abstimmungsanlage muss folglich mit dieser ausgehandelt werden. Die Regierung soll mit der Kantonalen Pensionskasse in Kontakt treten und über die Bedingungen verhandeln. Insbesondere ist daraufhin zu arbeiten, dass die Kantonale Pensionskasse die Investitionskosten übernimmt und der Kanton die Verzinsung trägt. Die Kantonale Pensionskasse hat in diesem Sinne bereits Bereitschaft signalisiert.

Je nach Amortisationszeit muss mit einer jährlichen Mehrbelastung des Mietzinses von 5.6% (während 10 Jahren) bis 3.5% (während 20 Jahren) gerechnet werden.

Die Unterzeichnenden fordern die Regierung auf, ein elektronisches Abstimmungssystem im Grossratsaal in Kontakt mit der Kantonalen Pensionskasse zu realisieren.

Chur, 12. Februar 2008

Name: Thöny, Rathgeb, Loepfe, Augustin, Baselgia-Brunner, Brüesch, Bucher-Brini, Buchli, Caduff, Conrad, Darms-Landolt, Felix, Frigg-Walt, Gartmann-Albin, Jaag, Jäger, Kleis-Kümin, Menge, Meyer-Grass (Klosters Dorf), Niederer, Parolini, Parpan, Pfäffli, Pfenninger, Pfiffner-Bearth, Pfister, Tenchio, Trepp, Tuor, Wettstein, Locher Benguerel, Monigatti, Schädler

Session: 12.02.2008
Vorstoss: dt Auftrag

Antwort der Regierung

Anlässlich der August-Session 2007 hatten Grossrat Thöny und weitere Unterzeichnende einen Antrag auf Direktbeschluss betreffend Einbau eines elektronischen Abstimmungssystems im Grossratssaal gestellt, diesen Auftrag dann aber in der Dezember-Session 2007 „aufgrund der vorhandenen Opposition“ (GRP 2007/2008, S.372) zurückgezogen. In der Februar-Session 2008 wurde das gleiche Anliegen in der Form eines Auftrags erneut eingereicht.

Eine Umfrage hat ergeben, dass bis heute 11 Kantone über eine elektronische Abstimmungsanlage verfügen. Diese Kantone erwähnen ebenfalls als Vorteile eines elektronischen Abstimmungssystems die Effizienz, die Transparenz und die Genauigkeit der Anlagen und den Vorteil, dass das Stimmverhalten des einzelnen Ratsmitglieds auch später noch eruiert werden kann, da die Stimmabgabe elektronisch gespeichert und damit ausgewertet werden kann.

Die teilweise sehr unterschiedlichen Anlagen in den einzelnen Kantonen sind in der Regel mit vier Tasten und vereinzelt mit einer Reservetaste ausgerüstet (Ja, Nein, Enthaltung, Präsenz/Wortmeldung). In gewissen Kantonen werden die Benützer nicht bei jedem Abstimmungsvorgang identifiziert, weder durch Karten oder durch ein anderes Verfahren. Zugleich wird teilweise auch auf eine Sicherheitstaste gegen Abstimmungsmissbrauch (eine etwas weiter weg liegende zweite Taste, die gleichzeitig bedient werden muss) verzichtet. Es gilt das Vertrauensprinzip. Um die Zuverlässigkeit dieser Anlagen und die Vertraulichkeit sicherzustellen, sind sie nicht funkgesteuert, sondern drahtgebunden. Eine gewisse Missbrauchs- und Störanfälligkeit kann somit auch bei diesen Abstimmungsanlagen nicht ganz ausgeschlossen werden.

Zur Realisierung einer elektronischen Abstimmungsanlage wären verschiedene bauliche Eingriffe im heutigen Grossratssaal erforderlich. Sämtliche Plätze im Ratssaal wären zu verdrahten, da eine Funkübertragung nicht geeignet und aus Sicherheitsgründen abzulehnen ist. Die Anschaffung und der Einbau einer elektronischen Abstimmungsanlage wären nur zu hohen Kosten zu haben. In der Umfrage gaben die Kantone Kosten von zwischen Fr. 400'000.- (GE) und Fr. 700'000.- (SG) an. Dazu kommen jährlich wiederkehrende Folgekosten. Entsprechende Angaben der Kantone fehlen mit Ausnahme von Basel Landschaft. Dieser Kanton rechnete in seiner Vorlage an den Landrat mit jährlichen Folgekosten von Fr. 51'000.-. In diesem Betrag sind auch die jährlichen Abschreibungen enthalten, die auf einer technischen Lebensdauer der Anlage von 15 Jahren beruhen.

Ausgehend von einer Investition von Fr. 600'000.-- würde eine solche Anlage im Grossratsgebäude bei einer Abschreibungsdauer von 15 Jahren zu einer jährlichen Mehrbelastung für den Kanton von rund Fr. 60'000.-- führen. Es liegt auf der Hand, dass die Mehrkosten, welche der Kantonalen Pensionskasse als Eigentümerin des Grossratsgebäudes mit dem Einbau einer elektronischen Abstimmungsanlage entstehen würden, auf den Kanton überwälzt werden müssten.

Beim heutigen System geben die Mitglieder des Grossen Rates ihre Stimme durch Aufstehen im Ratssaal ab. Das ist ein Prozedere, dass gegenüber der Stimmabgabe mit der Hand deutlich klarer und unmissverständlicher ist. Diese Art der Abstimmung hat sich aus Sicht der Regierung bewährt. Diese Vorgehensweise erfüllt nach Auffassung der Regierung auch die an ein Abstimmungssystem gestellten notwendigen Sicherheits- und Transparenzanforderungen. Die Regierung kommt nach Abwägung aller Vor- und Nachteile zum Schluss, dass sich die hohen Kosten für den Einbau und den Betrieb einer solchen Anlage aufgrund der nur geringen Vorteile nicht rechtfertigen lassen. Sie beantragt deshalb dem Grossen Rat, den Antrag abzulehnen.

Datum: 23. April 2008