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Session: 22.04.2008
Am 18. März 2008 hat der Bundesrat die Totalrevision der Postgesetzgebung in die Vernehmlassung gegeben; das Vernehmlassungsverfahren läuft bis am 16. Juni 2008. Im Wesentlichen geht es bei dieser Totalrevision um die vollständige Liberalisierung des Postmarktes sowie um die Privatisierung der Post. Diese Vorlage ist auch für die Kantone von hoher Bedeutung und könnte den Service Public im Bereich der Postdienste gefährden.

Deshalb richten wir an den Regierungsrat die folgenden Fragen:

1. Teilt die Regierung die Meinung des Bundesrates, dass die vollständige Postmarktliberalisierung notwendig ist und welche Haltung vertritt sie diesbezüglich?

2. Ist die Regierung der Meinung, dass die weitere Öffnung des Postmarktes unserem Kanton dient und dass die heutige Qualität der Grundversorgung trotz der vollständigen Postmarktliberalisierung beibehalten werden kann?

3. Wie viele Poststellen sind in unserem Kanton von der Schliessung bedroht, wenn der Postmarkt weiter liberalisiert wird?

4. Ist die Regierung im Gegensatz zum Bundesrat nicht auch der Meinung, dass die Arbeitsbedingungen zwingend im Gesetz geregelt werden müssen (z.B. durch die GAV-Abschlusspflicht für die ganze Branche oder für die einzelnen Postdienstleister)?

Chur, 22. April 2008

Name: Gartmann-Albin, Pfenninger, Peyer, Arquint, Baselgia-Brunner, Bucher-Brini, Frigg-Walt, Jaag, Jäger, Menge, Pfiffner-Bearth, Thöny, Trepp, Locher Benguerel, Michel (Chur)

Session: 22.04.2008
Vorstoss: dt Anfrage

Antwort der Regierung

Die Schweizerische Post befindet sich in einer Phase des Wandels. Die neuen Kommunikations-Technologien und die veränderten Bedürfnisse der Kunden sind grosse Herausforderungen. Darüber hinaus wird die Post zunehmend der Konkurrenz ausgesetzt. In diesen Spannungsfeldern hat die Post sich zu behaupten und strategisch neu auszurichten. Die Rahmenbedingungen sind an die neuen Gegebenheiten anzupassen.

Im September 2007 hat der Bundesrat eine Totalrevision der Postgesetzgebung beschlossen und damit seinen bisher schrittweisen und geordneten Marktöffnungsprozess fortgesetzt. Er will den Postmarkt weiter öffnen und folgt damit der Entwicklung in Europa. Die Marktöffnung darf die Grundversorgung nicht tangieren und auch nicht zulasten der Arbeitnehmer ausgetragen werden. Der Bundesrat hat deshalb flankierende Massnahmen definiert. Die Vernehmlassungsfrist zum neuen Postgesetz läuft noch bis zum 16. Juni 2008.

Zu den Fragen:

1. Die Regierung kann die Meinung des Bundesrates nachvollziehen, dass eine vollständige Postmarktliberalisierung notwendig ist. Geänderte Konsumgewohnheiten, sowie im Hinblick auf die internationale Wettbewerbsfähigkeiten der Schweiz ein fairer Wettbewerb zwischen den Konkurrenten, führen zu dieser Schlussfolgerung. Indem der Bund Mehrheitsaktionär des Unternehmens Schweizer Post bleibt, ist eine Voraussetzung zur Erfüllung des verfassungsrechtlichen Auftrages zur flächendeckenden Sicherstellung der Grundversorgung mit Postdienstleistungen gegeben.

2. Die Regierung erwartet vom Bundesrat und der Schweizer Post, dass auch bei einer weiteren Öffnung des Postmarktes die Qualität der Grundversorgung im Kanton Graubünden im Wesentlichen beibehalten wird. Die Garantie im neuen Gesetz, die Grundversorgung der Bevölkerung mit Postdienstleistungen und Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs sicherzustellen, muss von der Post eingehalten und vom Bundesrat durchgesetzt werden. Bis zur Aufhebung des Briefmonopols sowie während den ersten fünf Jahren der vollständigen Marktöffnung bleibt der Auftrag der postalischen Grundversorgung bei der Post. Danach wird die Grundversorgung öffentlich ausgeschrieben. Die Regierung ist der Auffassung, dass ein flächendeckendes Netz von Postdienststellen ein Wettbewerbsvorteil sein wird. Gemäss Bund soll die Grundversorgung grundsätzlich aus eigener wirtschaftlicher Kraft erbracht werden. Sollten die Mittel hierfür nicht reichen, werden alle Marktteilnehmer mittels eines Fonds zur Finanzierung beitragen müssen.

3. Der Abbau an Poststellen ist in Graubünden weitgehend schon erfolgt. Wir rechnen nicht mit einer grossen Zahl von zusätzlichen Schliessungen. Für die Regierung massgebend ist aber auch die Qualität der Postdienste, mit welcher die Einwohner von Graubünden versorgt werden. Die Regierung ist der Auffassung, dass der Bundesrat dem Grundversorgungsauftrag im neuen Postgesetz hohes Gewicht beimisst und der Bund über die Instrumente verfügt, um eine qualitativ gute Versorgung mit Postdienstleistungen in allen Regionen der Schweiz zu gewährleisten.

4. Die Meinung der Regierung deckt sich mit der Meinung des Bundesrats. Es ist Aufgabe der Sozialpartner, den Gesamtarbeitsvertrag auszuhandeln. Die Aufgabe des Bundes ist die Definition von allgemeingültigen arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen. Die Regierung erachtet die zusätzliche gesetzliche Regelung von Arbeitsbedingungen für Unternehmen, die sich im freien Wettbewerb behaupten müssen, nicht als sinnvoll.

Datum: 10. Juni 2008