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Session: 12.06.2008
Es ist heute üblich und entspricht in der Schweiz der Empfehlung verschiedener Herzorganisationen und -verbänden, dass in Orten, wo sich mehrere Personen aufhalten, ein Herzdefibrillator zur Verfügung stehen sollte. Vor einigen Jahren wurde im Nationalrat auf Antrag des Arztes und Nationalrats Paul Günter ein Herzdefibrillator installiert, welcher schon schnell und erfolgreich zum Einsatz kam. Heute ist es üblich, dass ein Herzdefibrillator in den Warenhäusern und – wie der Fall Davos uns lernt – sogar im Bereich der Bustransporte vorhanden ist. Im Bewusstsein, dass bei Herzversagen eine Intervention innerhalb von drei Minuten zu erfolgen hat, wollen wir bei den Betroffenen irreversible Gesundheitsschäden vermeiden. Nach Meinung von Experten ist bei Herzversagen jede Sekunde massgebend. Auf den auswärtigen Rettungsdienst warten kann fatal sein.

Es mutet seltsam an, wenn ausgerechnet ein Betrieb wie der Grosse Rat mit 120 Abgeordneten, 5 Regierungsmitgliedern und Angestellten, und dazu noch mit der Nebenfunktion als „Kongressort“ für verschiedene Veranstaltungen, nicht eine übliche lebensrettende Einrichtung zur Verfügung hat.

Gestützt auf diese Überlegungen und in Anbetracht der Tatsache, dass lebensrettende Massnahmen Vorrang haben, verlangen wir möglichst schnell die Installierung eines Herzdefibrillators im Grossratsgebäude.

Chur, 12. Juni 2008

Name: Noi-Togni, Portner, Caviezel-Sutter (Thusis), Augustin, Barandun, Baselgia-Brunner, Berni, Berther (Disentis), Berther (Sedrun), Bleiker, Blumenthal, Bucher-Brini, Bühler-Flury, Caduff, Candinas, Casparis-Nigg, Casty, Casutt, Christoffel-Casty, Clavadetscher, Conrad, Darms-Landolt, Dermont, Felix, Florin-Caluori, Gartmann-Albin, Hardegger, Hartmann (Chur), Hartmann (Champfèr), Jenny, Keller, Kessler, Kleis-Kümin, Koch, Kollegger, Krättli-Lori, Mani-Heldstab, Märchy-Michel (Malans), Marti, Mengotti, Meyer-Grass (Klosters Dorf), Michel (Davos Monstein), Möhr, Nick, Niederer, Nigg, Parolini, Perl, Peyer, Pfister, Ratti, Stiffler, Tenchio, Toschini, Trepp, Troncana-Sauer, Tuor, Valär, Vetsch (Klosters Dorf), Hartmann (Küblis), Hemmi, Locher Benguerel, Luzio, Märchy-Caduff (Domat/Ems), Michel (Chur), Patt, Pedrini (Soazza), Scartazzini

Session: 12.06.2008
Vorstoss: dt Auftrag

Antwort der Regierung

In 85 Prozent aller plötzlichen Herztode liegt anfangs ein sogenanntes Kammerflimmern vor. Kammerflimmern ist eine unregelmässige Tätigkeit der Herzkammern mit Ausfall der Pumpleistung. Ein Defibrillator kann dieses lebensbedrohende Kammerflimmern im Herzen durch Stimulation der Herzmuskelzellen mit Stromstössen unterbrechen. Aus diesem Grund werden im privaten wie auch im öffentlichen Raum, etwa in Einkaufszentren, Flughäfen, Bahnhöfen und anderen öffentlichen Gebäuden mit hohem Besucheraufkommen, immer mehr automatisierte externe Defibrillatoren (AED) platziert.

Meist sind die AEDs an Informationsschaltern oder in Portierlogen untergebracht, damit sofort geschultes Personal zur Verfügung steht. Frei erreichbar angebrachte Defibrillatoren (vergleichbar mit der Anbringung von Feuerlöschern) können mit einem Alarmsystem verbunden sein, um automatisch einen geschulten Helfer zu rufen oder Diebstähle zu verhindern. Der erfolgreiche Einsatz eines AED steht und fällt mit der richtigen Durchführung der Herz-Lungen-Wiederbelebung.

In der Wegleitung des SECO vom August 2006 zur Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz wird zu Art. 36 (Erste Hilfe) empfohlen, dass in Betrieben ohne besondere Gefahren ab 250 im gleichen Gebäude beschäftigten Personen ein Laien-Defibrillator vorhanden sein sollte.

Die Präsidentenkonferenz des Grossen Rates hat am 7. Januar 2008 das Thema der medizinischen Erstversorgung diskutiert. Sie beauftragte das Ratssekretariat mit der Vornahme entsprechender Abklärungen. Gestützt auf die Abklärungen des Ratssekretariates fasste die Präsidentenkonferenz am 11. Februar 2008 den Beschluss, vorderhand auf die Anschaffung eines Defibrillators für das Grossratsgebäude zu verzichten.

Der Leiter des vom Spital Davos initiierten Projektes „Herzsicheres Davos“ hat im Nachgang zur Einreichung des Auftrages dem Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit angeboten, im Grossratsgebäude ohne Kostenfolge für den Kanton einen automatischen Defibrillator für das Grossratsgebäude zu installieren. Das Departement hat dieses Angebot dankend entgegengenommen und die für die Installation des Gerätes und die Anwenderausbildung erforderlichen Vorkehrungen in die Wege geleitet.

Die Regierung erklärt sich entsprechend zur Entgegennahme des Auftrages bereit. Sie beantragt gleichzeitig dem Grossen Rat, den Auftrag als erfüllt abzuschreiben. Sie weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die korrekte Anwendung eines automatischen Defibrillators eine entsprechende Schulung bedingt. Die Wirksamkeit der Installation eines automatischen Defibrillators ist somit nur gegeben, wenn eine grössere Anzahl Grossrätinnen und Grossräte den im gegebenen Zeitpunkt angebotenen Anwenderkurs absolviert.

Datum: 11. September 2008