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Session: 20.10.2008
Immer wieder kommt es leider vor, dass bei der Jagd Wildtiere angeschossen werden.

Die Nachsuchen werden dann in aller Regel durch Jäger mit ausgebildeten Schweisshunden getätigt, welche auf einer Pikettliste eintragen sind.

Wird nun ein Tier angeschossen, darf die vor Ort anwesende Wildhut mit ihrem Schweisshund die Nachsuche nicht aufnehmen, da dafür die Jäger auf der Pikettliste aufgeboten werden. Dies auch dann, wenn die Wildhut für die Nachsuche Zeit hätte. Für die abgelegenen Gebiete haben diese Jäger jedoch oftmals einen langen Weg, bis sie vor Ort sind. Wird das Wildtier kurz vor der Dunkelheit angeschossen, wird mit der Nachsuche nicht selten erst am nächsten Tag begonnen. Für das angeschossene Tier bedeutet dies stundenlanges, unnötiges Leiden.

Aus diesem Grunde gelangen wir mit folgenden Fragen an die Regierung:

1. Ist die Regierung nicht auch der Ansicht, dass angeschossene Tiere raschmöglichst gesucht und erlegt werden sollten, damit das Leiden nicht unnötig verlängert wird?

2. Wie ist die Nachsuche im Kanton organisiert, wie erfolgt die Schulung von Hund und Hundeführer, wie hoch liegt die Erfolgsquote?

3. Teilt die Regierung die Meinung, dass insbesondere in abgelegenen Talschaften zuerst die Wildhut, sofern sie über einen ausgebildeten Schweisshund verfügt, aufgeboten werden sollte, welche dann selbständig entscheiden kann, ob sie Zeit für die Nachsuche hat und diese selber aufnimmt oder ob sie einen Jäger mit Schweisshund aufbietet? Was ist der Grund für die Regelung, wonach die Wildhut mit Schweisshund erst in zweiter Linie für Nachsuchen aufgeboten werden darf?

4. Welche Möglichkeiten sieht die Regierung, die Nachsuche auf der Bündner Hochjagd und allenfalls die Jägerausbildung zu optimieren, um angeschossene Wildtiere schnellstmöglichst von ihren Leiden zu befreien?


Chur, 20. Oktober 2008

Gartmann-Albin, Frigg, Baselgia-Brunner, Bucher-Brini, Jäger, Menge, Meyer Persili (Chur), Pfenninger, Pfiffner-Bearth, Thöny, Trepp, Locher Benguerel, Michel (Chur)

Session: 20.10.2008
Vorstoss: dt Anfrage

Antwort der Regierung

1. Verletzte Tiere, handelt es sich um krank geschossenes oder bei Verkehrsunfällen verletztes Wild, sind auch nach Auffassung der Regierung raschmöglichst von ihrem Leiden zu erlösen. Dies bedeutet allerdings nicht, dass die Nachsuche in jedem Fall sofort aufzunehmen ist. Je nach Verletzung, Gelände, Witterung und Tageszeit kann es fachlich und auch unter dem Gesichtspunkt des Tierschutzes zielführender sein, den Beginn einer Nachsuche selbst über mehrere Stunden hinauszuschieben. Denn durch eine übereilte Suche kann das Wild aufgeschreckt und zu weiterer qualvollen Flucht getrieben werden. Damit ist der Erfolg der Nachsuche überhaupt in Frage gestellt.

2. Schweisshundegespanne durchlaufen vor ihrem ersten Einsatz eine intensive Ausbildungsphase mit praxisorientierten Übungen. Diese Ausbildung wird mit einer Prüfung abgeschlossen. Zudem hat jedes Gespann jährlich mindestens zwei Übungstage zu besuchen. Die Ausbildung, die Prüfung und die Durchführung der Übungstage erfolgen in enger Zusammenarbeit mit dem Bündner Schweisshunde Club. Die Erfolgsquote bei Nachsuchen liegt bei knapp 60 Prozent. Bei einer Vielzahl von Suchen handelt es sich um sogenannte Kontrollsuchen, welche bei mutmasslichen Fehlschüssen aus Gründen der Weidgerechtigkeit durchgeführt werden.

3. Die bestehende Organisation des Schweisshundewesens mit regionalen Einsatzzentralen hat sich grundsätzlich bewährt. Für Nachsuchen während der Hochjagd stellen sich rund 120 Jäger mit ihren Hunden zur Verfügung. Damit kann die Nachfrage nach Schweisshunden in aller Regel abgedeckt werden. Fordern Jäger ein Schweisshundegespann an, wird ihnen dieses durch eine der 11 regionalen Einsatzzentralen zugeteilt. Die Zuteilung durch die Einsatzzentralen erfolgt unter Berücksichtigung der konkreten Gegebenheiten wie der Dringlichkeit und der Verfügbarkeit. Oberstes Ziel bleibt, unnötig langes Leiden von verletztem Wild zu vermeiden. Daneben führen rund 30 Wildhüter oder Jagdaufseher einen Schweisshund. Während der Jagd hat die Wildhut jedoch in erster Linie Aufsichtsaufgaben wahrzunehmen. Für Nachsuchen kommen daher die Wildhüter und Jagdaufseher nur in ausserordentlichen Fällen zum Einsatz. Anzuführen sind in diesem Zusammenhang Nachsuchen in Wildschutzgebieten nach Verkehrsunfällen oder im Rahmen jagdpolizeilicher Ermittlungen. Bei insgesamt rund 700 Nachsuchen kann es aus naheliegenden Gründen in Einzelfällen dennoch zu einer falschen Einschätzung der Situation kommen. Vor dem Hintergrund der erfolgten Anfrage sollen die im Grundsatz bewährten Abläufe und Zuständigkeiten bei der Anordnung der Nachsuchen auf Verbesserungsmöglichkeiten überprüft werden.

4. Das oberste Gebot der Weidgerechtigkeit besteht darin, Wildtiere unmittelbar mit einem tödlichen Schuss schmerzlos zu erlegen. Daher haben die Jäger seit der kürzlich erfolgten Teilrevision des kantonalen Jagdgesetzes ihre Treffsicherheit zu üben und ihre Jagdwaffe einzuschiessen. Das Amt für Jagd und Fischerei ist auch bestrebt, die Erfolgsquote der Schweisshundegespanne zu erhöhen. Daher werden die Aus- und Weiterbildung der Schweisshundeführer mit Nachdruck gefördert. Dazu gehört auch die systematische Auswertung der Nachsucheprotokolle. Dadurch können den Hundeführern wichtige Erkenntnisse und praktische Erfahrungen vermittelt werden. Schliesslich wird viel Wert bei Aus- und Weiterbildung der Jäger auf das richtige Verhalten vor und nach dem Schuss gelegt.

Datum: 9. Januar 2009