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Session: 22.10.2008
Seit Januar 2008 ist das neue Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit in Kraft. Ziel dieses Gesetzes ist die Bekämpfung der Schwarzarbeit durch ein vereinfachtes Verfahren bei der Anmeldung von Hilfskräften, mehr Kontrollen durch die Kantone, härtere Sanktionen bei Verstössen und eine Sensibilisierungskampagne durch das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco).

Neu haben alle Hilfskräfte auf ihre Einkommen Abgaben zu bezahlen, der frühere Freibetrag von 2’000 Franken pro Jahr entfällt. Dafür hat das Seco für Privatpersonen und Kleinstfirmen ein vereinfachtes Verfahren zur Anmeldung der Hilfskräfte geschaffen: Mit einem einzigen Formular können sie die Formalität erledigen, falls die Entschädigung ihrer Angestellten jährlich weniger als 19’800 Franken oder die gesamte Lohnsumme der Beschäftigten weniger als 53’040 Franken beträgt. Hauptzielgruppe dieser Regelung sind somit wohl hauptsächlich Privatpersonen, welche ihre Hausdienst-Angestellten bei der zuständigen Stelle eintragen sollten.

In diesem Zusammenhang wird die Regierung um die Beantwortung der folgenden Fragen ersucht:

1. Kann die Regierung eine Aussage darüber machen, wie viele Anmeldungen bei den zuständigen Stellen aufgrund der veränderten Gesetzeslage in diesem Jahr bereits eingegangen sind?

2. Gibt es allenfalls auch Zahlen über Anmeldungen aus Regionen mit einer hohen Anzahl an Arbeitskräften, welche täglich an ihren ausländischen Wohnort zurückkehren?

3. Das Gesetz gegen Schwarzarbeit und die flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit sehen mehr Kontrollen durch die Kantone vor. Wie führt der Kanton Graubünden diese Kontrollen durch? Wie viel Personal wird dafür eingesetzt?

4. Das Seco führt eine Sensibilisierungskampagne gegen Schwarzarbeit durch. Wie werden in unserem Kanton die Zweitwohnungsbesitzer in diese Kampagne einbezogen?


Chur, 22. Oktober 2008

Pfäffli, Parolini, Tuor, Arquint, Barandun, Bezzola (Samedan), Bezzola (Zernez), Blumenthal, Brandenburger, Buchli, Bühler-Flury, Caduff, Campell, Casparis-Nigg, Casty, Casutt, Cavigelli, Clavadetscher, Donatsch, Fallet, Fasani, Federspiel, Feltscher, Giovanoli, Hardegger, Hartmann (Chur), Hartmann (Champfèr), Jenny, Keller, Kessler, Koch, Kollegger, Krätlli-Lori, Kunz, Mani-Heldstab, Marti, Mengotti, Meyer-Grass (Klosters Dorf), Michel (Davos Monstein), Nick, Niederer, Parpan, Pedrini, Peer, Perl, Plozza, Ragettli, Rizzi, Sax, Stiffler, Tenchio, Thomann, Toschini, Trepp, Troncana-Sauer, Valär, Vetsch (Klosters Dorf), Vetsch (Pragg-Jenaz), Wettstein, Candinas (Disentis/Mustér), Degonda, Furrer-Cabalzar, Gunzinger, Strimer, Züst


Antwort der Regierung

1. Die Anmeldung zum vereinfachten Abrechnungsverfahren erfolgt bei der AHV-Ausgleichskasse der kantonalen Sozialversicherungsanstalt oder bei einer der verschiedenen Verbandskassen, welche teilweise nicht im Kanton Graubünden ansässig sind. Es ist davon auszugehen, dass die Mehrzahl der Anmeldungen, insbesondere jene der Privathaushalte, bei der kantonalen AHV-Ausgleichskasse erfolgen. Gemäss Auskunft der genannten Stelle sind seit Jahresbeginn ca. 150 Anmeldungen erfolgt.

2. Da die AHV-Ausgleichskasse nicht über die Wohnadresse der beschäftigten Arbeitskräfte verfügt, müsste zur Beantwortung dieser Frage jeder Einzelfall separat geprüft werden. Die Ausgleichskasse geht davon aus, dass nur sehr wenige Grenzgängerinnen und Grenzgänger im vereinfachten Verfahren abgerechnet werden.

3. Gemäss der Vereinbarung zwischen dem Bund und dem Kanton Graubünden betreffend Vollzug des Schwarzarbeitsgesetzes setzt Graubünden 150 Stellenprozente für die Inspektionstätigkeit ein. Effektiv sind die Personalressourcen für diese Aufgabe höher. Die Kontrollen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und die flankierenden Massnahmen in Branchen ohne allgemeinverbindliche Gesamtarbeitsverträge werden vom kantonalen Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (KIGA) vollzogen. Da die Vollzugsaufgaben in den genannten Bereichen ähnlich und teilweise sogar identisch sind, prüfen die Arbeitsmarktkontrolleure des KIGA im Rahmen der Betriebs- und Baustellenkontrollen gleichzeitig die Einhaltung des Schwarzarbeitsgesetzes und des Bundesgesetzes über die flankierenden Massnahmen. Mit dieser Vereinigung der Kontrollaufgaben werden einerseits die Unternehmungen entlastet, da sie für die beiden Regelungsbereiche nur einmal kontrolliert werden müssen, andererseits führt die Zusammenlegung zu einem effizienteren Vollzug. Insgesamt stehen beim KIGA 400 Stellenprozente für den Vollzug der flankierenden Massnahmen und des Schwarzarbeitsgesetzes zur Verfügung:

- Abteilungsleiter                         50 Stellenprozente
- 3 Arbeitsmarktinspektoren       300 Stellenprozente
- Sekretariat und Rechtsdienst     50 Stellenprozente

4. Eine spezifische Sensibilisierungskampagne für Zweitwohnungsbesitzer gegen Schwarzarbeit wird im Kanton Graubünden nicht durchgeführt.

26. November 2008